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VG Arnsberg, 20.11.2007 - 14 L 749/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
Nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 TierSchG kann die zuständige Behörde in diesen Fällen die zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 TierSchG erforderlichen Maßnahmen anordnen und bei wiederholten oder groben Verstößen gegen § 2 TierSchG Tierheilpraktikern oder Tierhomöopathen unter bestimmten Voraussetzungen das Betreuen von Tieren untersagen (vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 14 L 749/07 -, Rn. 12;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 16a Rn. 3). - VG Würzburg, 21.07.2016 - W 5 K 14.1123
Eingeschränktes Tierhaltungsverbot (Teiluntersagung) aufgrund der Größe eines …
In Betracht kommt allerdings auch die Inanspruchnahme des Zustandsstörers, so z. B. der Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet oder das gefährdete Tier sich befindet (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a Rn. 3 unter Berufung auf VG Arnsberg, B. v. 20.11.2007 - 14 L 749/07). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld …
Unter diesen Voraussetzungen kann auch die behördliche Anordnung gegenüber einem Tierhalter, dass er sein Tier tierärztlich untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse vorzulegen hat, auf der Grundlage des § 16a Satz 1 TierSchG erfolgen (vgl. - dies voraussetzend - VG Würzburg, Beschl. v. 06.11.2007 - W 5 S 07.1296 - juris; VG Arnsberg, Beschl. v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris; VG München, Beschl. v. 11.02.2009 - 18 K 08.5195 u.a. - juris).
- VG Würzburg, 26.04.2017 - W 5 S 17.328
Eingeschränktes Hundehaltungs- und Betreuungsverbot
In Betracht kommt allerdings auch die Inanspruchnahme des Zustandsstörers, so z.B. der Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet oder das gefährdete Tier sich befindet (vgl. Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, § 16a Rn. 3 unter Berufung auf VG Arnsberg, B.v. 20.11.2007 - 14 L 749/07). - VG Arnsberg, 14.01.2019 - 8 K 8263/17 vgl. Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, Kommentar, 3. Auflage 2016, § 16 a TierSchG RN 3; Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2016 - 1 A 1198/14 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 26. April 2017 - W 5 S 17.328 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 20. November 2007 - 14 L 749/07 - juris.
- VG München, 09.08.2023 - M 23 K 21.4743
Haltungs- und Betreuungsverbot
In Betracht kommt allerdings auch die Inanspruchnahme des Zustandsstörers, so z.B. der Besitzer oder Eigentümer der Räumlichkeiten, in denen der Vorgang stattfindet oder das gefährdete Tier sich befindet (…vgl. BayVGH, B.v.9.7.2019 a.a.O. Rn. 8;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16a Rn. 3; VG Arnsberg, B.v. 20.11.2007 - 14 L 749/07 - juris: Verantwortlichkeit eines Hofbetreibers für alle auf dem Hof lebenden Katzen, wenn sich dort hofzugehörige, benachbarte und verwilderte Katzen mangels Kastration der Tiere unkontrolliert vermehrt haben, so dass eine Zuordnung der Tiere zu den verschiedenen Gruppen nicht mehr getroffen werden kann).