Rechtsprechung
LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- zeit.de (Pressebericht, 07.11.2016)
NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt
- lto.de (Kurzinformation)
Härtere Strafe für NPD-Politiker: Acht Monate Haft für KZ-Tattoo
- kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)
Die Berufung und das Verschlechterungsverbot
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 07.11.2016)
KZ-Tattoo übertätowiert - trotzdem acht Monate Haft
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Volksverhetzung im Schwimmbad
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
NPD-Politiker mit KZ-Tattoo muss in Haft
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Prozess um Nazi-Tattoo im Schwimmbad - Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)
Die Berufung und das Verschlechterungsverbot
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 22.12.2015 - 18 Ds 368/15
- LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
- OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
Billigen bedeutet das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Handlung (BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378 m.w.N.).Der Angeklagte hat das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, das eine geschichtliche Tatsache ist (vgl. BGH…, Urteil vom 20.12.2004, a.a.O. [richtig: BGH, Urteil vom 22.12.2004, a.a.O. - d. Red.] ), gebilligt.
- AG Oranienburg, 22.12.2015 - 18 Ds 368/15
Volksverhetzung: NPD-Funktionär wegen Nazi-Tattoo zu Bewährungsstrafe verurteilt
Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichtes Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt dahin neugefasst, dass der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu einer.Der Angeklagte ist mit Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75
Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei sogenannten Überzeugungstätern - …
Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände nicht außer Betracht bleiben (BGH GA 1976, 113). - BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
(BGHSt 24, 40, 44), wenn auch nicht allein. - BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer …
Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
Bei mehrdeutigen Äußerungen darf nicht allein die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden, ohne die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11).