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   LG Bochum, 17.02.2011 - I-14 O 110/10   

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LG Bochum, 17.02.2011 - I-14 O 110/10 (https://dejure.org/2011,69759)
LG Bochum, Entscheidung vom 17.02.2011 - I-14 O 110/10 (https://dejure.org/2011,69759)
LG Bochum, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - I-14 O 110/10 (https://dejure.org/2011,69759)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10

    Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
    Darüber hinaus seien die in den Verfahren 12 O 114/10 Landgericht Bochum und 12 O 101/10 Landgericht Bochum erörterten Umstände nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch zu begründen.

    Außerdem rügt sie nunmehr auch die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung durch den Kläger und verweist insoweit auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10.

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht gegeben, da beide Parteien Gelegenheit hatten, zu den Erwägungen der Kammer und den Ausführungen in den Verfahren 12 O 114/10 und 12 O 101/10 Stellung zu nehmen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum in 12 O 101/10 und 12 O 114/10 verwiesen.

    Dies ist auch in den Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 jeweils Landgericht Bochum sowie in weiteren vor dem Landgericht Bochum anhängigen Verfahren geschehen.

    Hinzu kommt, dass der Kläger in dem Verfahren 12 O 114/10 Landgericht Bochum trotz Unterwerfungserklärung eine Übersendung der Originalvollmacht verweigerte, obwohl dies weder mit besonderem Aufwand noch mit besonderen Kosten verbunden gewesen wäre und im Hinblick auf einen zu erwartenden Prozess, in dem auf die Rüge hin die Vollmacht ebenfalls vorzulegen wäre, unverständlich ist.

  • LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10

    Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei

    Auszug aus LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
    Darüber hinaus seien die in den Verfahren 12 O 114/10 Landgericht Bochum und 12 O 101/10 Landgericht Bochum erörterten Umstände nicht geeignet, einen Rechtsmissbrauch zu begründen.

    Außerdem rügt sie nunmehr auch die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung durch den Kläger und verweist insoweit auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum zu 12 O 114/10 und 12 O 101/10.

    Auch ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht gegeben, da beide Parteien Gelegenheit hatten, zu den Erwägungen der Kammer und den Ausführungen in den Verfahren 12 O 114/10 und 12 O 101/10 Stellung zu nehmen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungen des Landgerichts Bochum in 12 O 101/10 und 12 O 114/10 verwiesen.

    Dies ist auch in den Verfahren 12 O 101/10 und 12 O 114/10 jeweils Landgericht Bochum sowie in weiteren vor dem Landgericht Bochum anhängigen Verfahren geschehen.

  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 4 U 225/09

    Informationspflichten in Webshops bei iPhone-Abruf

    Auszug aus LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
    Ein Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG ist gegeben, wenn das beherrschende Motiv bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind, wobei diese nicht das alleinige Motiv darstellen, aber im Ergebnis eindeutig überwiegen müssen (vgl. Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09).
  • LG Bochum, 25.05.2010 - 12 O 235/09

    Rechtsmissbrauch, wenn die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung und

    Auszug aus LG Bochum, 17.02.2011 - 14 O 110/10
    Weiter bleibt festzuhalten, dass nicht nur überhöhte Streitwerte angegeben wurden, sondern zugleich auch die Fristen für die Zahlung der Abmahngebühren entweder wie in dem Verfahren 12 O 235/09 Landgericht Bochum bereits in der Abmahnung mit der Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung gleichgesetzt wurden, oder wie auch im vorliegenden Verfahren endete die Zahlungsfrist für die Abmahngebühren nur 1 Woche nach der Frist für die Abgabe der Unterwerfungserklärung.
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bochum vom 17.2.2011 - 14 O 110/10, die Beklagte gemäß den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu verurteilen.
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11

    Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer

    Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 26.08.2010 - 14 O 110/10   

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LG Bonn, 26.08.2010 - 14 O 110/10 (https://dejure.org/2010,92227)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.08.2010 - 14 O 110/10 (https://dejure.org/2010,92227)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. August 2010 - 14 O 110/10 (https://dejure.org/2010,92227)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 168/10

    Werbecharakter einer Ankündigung auf der Titelseite einer Veröffentlichung

    1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 26.8.2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn -14 O 110/10- abgeändert:.
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