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Rechtsprechung
   LG Münster, 20.11.2014 - 014 O 119/14   

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https://dejure.org/2014,59388
LG Münster, 20.11.2014 - 014 O 119/14 (https://dejure.org/2014,59388)
LG Münster, Entscheidung vom 20.11.2014 - 014 O 119/14 (https://dejure.org/2014,59388)
LG Münster, Entscheidung vom 20. November 2014 - 014 O 119/14 (https://dejure.org/2014,59388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Vollstreckung in das dingliche Sicherungsmittel des Grundschuldbestellers; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 3 U 72/10

    Bestellung einer Sicherungsgrundschuld mit persönlicher Haftungsübernahme und

    Auszug aus LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14
    Allerdings ist hier die Grundschuld schlüssig durch die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldurkunde nach dem 13.05.2014, die - so wie es die Klägerin selbst ausdrückt - erkennbar der Vorbereitung und Einleitung der Zwangsvollstreckung diente, gekündigt worden (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 23.03.2011 - 3 U 72/10, BeckRS 2011, 07495 unter II.2.a.aa; Wolfsteiner in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1141 Rn. 20).
  • LG Essen, 05.11.2010 - 7 T 596/10

    Eine vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde kann ohne Nachweis der

    Auszug aus LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14
    Die Vollstreckungsklage war auch der statthafte Rechtsbehelf und daher zulässig, weil die fehlende Fälligkeit als Einwendung im Sinne des § 767 I ZPO beachtlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266; LG Essen, Beschluss vom 05.11.2010 - 7 T 596/10, BeckRS 2011, 09934).
  • OLG Hamm, 05.10.1987 - 22 U 18/87
    Auszug aus LG Münster, 20.11.2014 - 14 O 119/14
    Die Vollstreckungsklage war auch der statthafte Rechtsbehelf und daher zulässig, weil die fehlende Fälligkeit als Einwendung im Sinne des § 767 I ZPO beachtlich ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 266; LG Essen, Beschluss vom 05.11.2010 - 7 T 596/10, BeckRS 2011, 09934).
  • AG Münster, 30.08.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel,

    So beispielsweise auch das Landgericht Münster in der vom Gläubigervertreter angeführten Entscheidung vom 20.11.2014 - 14 0 119/14 (offensichtlich Vollstreckungsabwehrklageverfahren §§ 767, 769 ZPO).
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Rechtsprechung
   LG Kiel, 26.01.2015 - 14 O 119/14   

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LG Kiel, 26.01.2015 - 14 O 119/14 (https://dejure.org/2015,2518)
LG Kiel, Entscheidung vom 26.01.2015 - 14 O 119/14 (https://dejure.org/2015,2518)
LG Kiel, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 14 O 119/14 (https://dejure.org/2015,2518)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Abgabe haushaltsüblicher Menge" ist nicht gleichbedeutend mit "1 Stück"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschränkung eines Handy-Sonderangebots auf haushaltsübliche Menge heißt nicht, dass lediglich 1 Handy pro Person verkauft wird

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Tagesangebote, aber bitte nur ein Handy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angebotsbeschränkung muss klar & deutlich in Werbung enthalten sein

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