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   LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03   

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https://dejure.org/2005,34188
LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03 (https://dejure.org/2005,34188)
LG München II, Entscheidung vom 13.01.2005 - 14 O 1430/03 (https://dejure.org/2005,34188)
LG München II, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 14 O 1430/03 (https://dejure.org/2005,34188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht - Dauer der Mietwagennutzung wegen später Reparatur

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Haftpflicht: Neu-für-Alt - "Neu-für-Alt-Abzug" nur bei messbarer Wertsteigerung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 44/03

    Begriff der unverzüglichen Klagerücknahme

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Da der Beklagte vorliegend den Schaden jedoch vor Zustellung der Klage am 28.3.2003 (teilweise) reguliert hat, konnte eine Erledigung im prozessrechtlichen Sinne nicht eintreten mit der Folge, dass der Feststellungsantrag abzuweisen war (BGHZ 83, 12; WuM 2004, 547; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91 a Rn. 41 m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob die Klage nach Erfüllung durch den Beklagten und Kenntnis der Klägerin von der Klagezustellung (vgl. dazu BGH WuM 2004, 547) unverzüglich zurückgenommen wurde, wurde die Klage jedenfalls erhoben, ohne dem Beklagten zuvor, wie dargelegt, eine ausreichende Prüfungsfrist einzuräumen, so dass es nach den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts billigem Ermessen entspricht, der Klägerin das Kostenrisiko einer solchen Klage aufzuerlegen.

  • OLG München, 26.07.1988 - 28 W 622/88
    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Für den Streitwert des Verfahrens ist auch nach einseitiger Teilerledigungserklärung in der Hauptsache weiterhin von dem vollen Wert der Klageforderung in Höhe von ? 6.990; 71 auszugehen (vgl .OLG München, MDR 1989, 73; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 114; OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 2002, 282; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Stochwort ?Einseitige Erledigungserklärung?; Baumbach/Lauterbach/Alberts/Hartmann, ZPO 63. Aufl., Anhang nach § 3 Rn. 49).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 10 W 61/92
    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Für den Streitwert des Verfahrens ist auch nach einseitiger Teilerledigungserklärung in der Hauptsache weiterhin von dem vollen Wert der Klageforderung in Höhe von ? 6.990; 71 auszugehen (vgl .OLG München, MDR 1989, 73; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 114; OLG Frankfurt/Main, Rpfleger 2002, 282; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Stochwort ?Einseitige Erledigungserklärung?; Baumbach/Lauterbach/Alberts/Hartmann, ZPO 63. Aufl., Anhang nach § 3 Rn. 49).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Insoweit ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254: Abs. 2 S. 1 BGB gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den ihm von dem anderen Teil zu ersetzenden Schaden möglichst gering zu halten, d.h., er muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Sachlage ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden (BGH NJW 1989, 290; NJW 1985, 2637; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 249 Rn. 33, § 254 Rn. 36, 45 m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.03.1973 - 5 U 154/72

    Schadensersatzbegründendes Unfallereignis durch eine sehr leichtfertige

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Sie ist daher ausgeschlossen, wenn aufgrund eines früheren Unfallgeschehens bereits erhebliche Vorschäden vorlagen und sich daher der neuerliche Schaden bei einer Weiterveräußerung nicht mehr preismindernd auswirkt (OLG Celle VersR 1973, 717).
  • OLG München, 14.07.1966 - 10 U 791/66
    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Werden hingegen wie im konkreten Fall, nur Teile ersetzt, die in der Regel die Gesamtgebrauchsdauer des Fahrzeugs erreichen, so fehlt es an einem messbaren und damit ausgleichspflichten Wertzuwachs (OLG München, VersR 1966, 1192; KG NJW 1971, 142; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37, Aufl. § 12 StVG Rn. 27).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Insoweit ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254: Abs. 2 S. 1 BGB gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den ihm von dem anderen Teil zu ersetzenden Schaden möglichst gering zu halten, d.h., er muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Sachlage ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden (BGH NJW 1989, 290; NJW 1985, 2637; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 249 Rn. 33, § 254 Rn. 36, 45 m.w.N.).
  • KG, 05.11.1970 - 12 U 724/70

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Überholen

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Werden hingegen wie im konkreten Fall, nur Teile ersetzt, die in der Regel die Gesamtgebrauchsdauer des Fahrzeugs erreichen, so fehlt es an einem messbaren und damit ausgleichspflichten Wertzuwachs (OLG München, VersR 1966, 1192; KG NJW 1971, 142; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37, Aufl. § 12 StVG Rn. 27).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    Da der Beklagte vorliegend den Schaden jedoch vor Zustellung der Klage am 28.3.2003 (teilweise) reguliert hat, konnte eine Erledigung im prozessrechtlichen Sinne nicht eintreten mit der Folge, dass der Feststellungsantrag abzuweisen war (BGHZ 83, 12; WuM 2004, 547; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91 a Rn. 41 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.01.1984 - 3 U 116/83
    Auszug aus LG München II, 13.01.2005 - 14 O 1430/03
    auf die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten ? auch zumutbar ist (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 254 Rn, 41; Münchener Kommentar/Oetker; BGB; 4 . Aufl.; § 254 Rn: 92; Erman/Kuckuk; BGB, 10. Aufl., § 254 Rn. 55 jew. m.w.N.; OLG Hamm, MDR 1984, 490; differenzierend: Bär, DAR 2001, 29).
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