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   LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12   

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LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12 (https://dejure.org/2014,25927)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.05.2014 - 14 O 254/12 (https://dejure.org/2014,25927)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 14 O 254/12 (https://dejure.org/2014,25927)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Für den Beweis gilt jeweils der Maßstab des § 286 ZPO; danach muss das Gericht von der zu beweisenden Tatsache überzeugt sein, was einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erfordert, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Als durchschnittlicher Versicherungsnehmer muss der Kläger unbeschadet seiner beruflichen Qualifikation - er ist selbst Arzt - das Erfordernis einer "lebensbedrohlichen" Erkrankung dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend dahin verstehen, dass eine solche nur dann vorliegt, wenn sie sich im konkreten Fall als unmittelbare Bedrohung für das Leben des Betroffenen darstellt; dies entspricht auch dem Verständnis des Gesetzgebers zu entsprechenden Rechtsbegriffen im Sozialversicherungsrecht (vgl. § 2 Abs. 1a SGB V; dazu BT-Drucks. 17/6906, S. 53) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, wonach dies bedeute, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen müsse, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen werde (vgl. BSG, Urt. v. 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R, ASR 2007, 82; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26. März 2014 - 1 BvR 2415/13, juris).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 2415/13

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Als durchschnittlicher Versicherungsnehmer muss der Kläger unbeschadet seiner beruflichen Qualifikation - er ist selbst Arzt - das Erfordernis einer "lebensbedrohlichen" Erkrankung dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend dahin verstehen, dass eine solche nur dann vorliegt, wenn sie sich im konkreten Fall als unmittelbare Bedrohung für das Leben des Betroffenen darstellt; dies entspricht auch dem Verständnis des Gesetzgebers zu entsprechenden Rechtsbegriffen im Sozialversicherungsrecht (vgl. § 2 Abs. 1a SGB V; dazu BT-Drucks. 17/6906, S. 53) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, wonach dies bedeute, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen müsse, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen werde (vgl. BSG, Urt. v. 14. Dezember 2006 - B 1 KR 12/06 R, ASR 2007, 82; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26. März 2014 - 1 BvR 2415/13, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.1992 - 12 U 45/92

    Begriff des Unterschenkelgeschwürs i. S. d. § 3 Nr. 5 AUB 61

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Auch hier ist auf die fachwissenschaftliche Bedeutung abzustellen, soweit nicht der allgemeine Sprachgebrauch den verwendeten Begriffen einigermaßen bestimmte, von der Fachterminologie abweichende Bedeutung verliehen hat und der in Frage stehende Begriff nicht erkennbar aus der Fachwissenschaft übernommen wurde (OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1221; Prölss, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vorbem. III Rn. 9; vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 2010, 752).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Deshalb ist grundsätzlich entscheidend, wie der Kläger die Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen musste, nicht hingegen, was sich der Verfasser dieser Bedingungen bei ihrer Abfassung vorstellte (BGH, Urt. v. 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02, VersR 2003, 1163).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Maßgeblich für das Verständnis verwendeter Begriffe ist grds. der allgemeine Sprachgebrauch; allein fest umrissene Rechtsbegriffe sind entsprechend ihrer Bedeutung in der Rechtssprache zu verstehen, sofern nicht das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Mai 2003 - IV ZR 327/02, VersR 2003, 1122).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Für das Verständnis der durch die Versicherungsbedingungen vorgegeben Definition einer versicherten Krankheit ist - wie dem Sachverständigen vor Erläuterung seines Gutachtens (Bl. 208 GA) dargelegt wurde - nach allgemeinen Grundsätzen auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse abzustellen (BGH, Urt. v. 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83).
  • OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 5 U 87/09

    Formularmäßiger Ausschluss der Eintrittspflicht einer Versicherung bei schweren

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Auch hier ist auf die fachwissenschaftliche Bedeutung abzustellen, soweit nicht der allgemeine Sprachgebrauch den verwendeten Begriffen einigermaßen bestimmte, von der Fachterminologie abweichende Bedeutung verliehen hat und der in Frage stehende Begriff nicht erkennbar aus der Fachwissenschaft übernommen wurde (OLG Karlsruhe, VersR 1993, 1221; Prölss, in: Prölss/Martin, a.a.O., Vorbem. III Rn. 9; vgl. auch OLG Oldenburg, VersR 2010, 752).
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 169/03

    Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschlußtatbestand in der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 26.05.2014 - 14 O 254/12
    Demgegenüber beschreibt Satz 3 der Definition einzelne, negative Komponenten der versicherten Erkrankung, die aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden und deren Voraussetzungen dementsprechend von der Beklagten bewiesen werden müssten (vgl. BGH, Urt. v. 10. März 2004 - IV ZR 169/03, VersR 2004, 591).
  • AG Köln, 08.08.2013 - 137 C 568/12

    AGB-Kopie führt zu Schadensersatzansprüchen

    Die von einem der Gesellschafter der Klägerin konzipierten AGB sind ein Schriftwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG (vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 26.07.2012 - 14 O 254/12).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2014 - 8 S 4293/14

    Reiserücktrittsversicherung, Erkrankung, Versicherungsfall, Stornogebühr,

    Hätte die Beklagte an einer solchen Leistungsvoraussetzung Interesse, stünde es ihr - in den Grenzen der §§ 305 ff. BGB - frei, eine solche in den Versicherungsbedingungen zu normieren (so etwa im Fall LG Saarbrücken 26.5.2014 - 14 O 254/12, BeckRS 2014, 15677).
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