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   LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12   

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https://dejure.org/2013,56719
LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12 (https://dejure.org/2013,56719)
LG Köln, Entscheidung vom 02.05.2013 - 14 O 277/12 (https://dejure.org/2013,56719)
LG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 14 O 277/12 (https://dejure.org/2013,56719)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Dieses erhebliche Indiz für die Rechteinhaberschaft der Klägerinnen löst die Obliegenheit auf Seiten der Beklagten aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation darzutun (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.03.2012, 6 U 67/11).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der mit Urheberrechtstreitsachen befassten Kammern am Landgericht Köln und des Oberlandesgerichts Köln (vergleiche Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11), dass den Klägerinnen auf der Grundlage der Lizenzanalogie gemäß § 97 Abs. 1 UrhG ein fiktiver Lizenzschaden in dieser Höhe mindestens entstanden ist.

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht nach der Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012, I ZR 74/12 - Morpheus).

    Nach Auffassung des BGH genügen Eltern, die ihrem minderjährigen Kind ihren Internetanschluss zur Verfügung stellen, ihrer Aufsichtspflicht grundsätzlich bereits dadurch, dass sie das Kind über die mit der Internetnutzung verbundene Gefahr von Rechtsverletzungen belehren, wobei sich Inhalt und Umfang der Belehrung nach Alter und Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Kindes richten (BGH, Urteil vom 15. November 2012, I ZR 74/12, 21, 24 - Morpheus).

  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Nach diesen tritt an die Stelle der unwirksamen Vergütungsvereinbarung gemäß § 612 Abs. 2 BGB die für eine solche Tätigkeit übliche Vergütung, also das gesetzliche Anwaltshonorar (vgl. BGHZ 18, 340, 347).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Umfang und Schwierigkeit der Sache, insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen in Betracht kommenden Haftungsgrundlagen, machten aus Sicht der Klägerinnen die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung ihrer Rechte erforderlich und zweckmäßig (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGHZ 127, 348).
  • OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09

    Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer, bei einer Anzahl von rund 1000 Musikdateien, dass die auf Unterlassung gerichtete Abmahnung mit einem Streitwert von 50.000,00 EUR regelmäßig angemessen ist (vergleiche für 964 Musikdateien auch OLG Köln, Urteil vom 23. Dezember 2009 - 6 U 101/09).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 199/08

    Anforderungen an das Maß der gebotenen Aufsicht bei Kindern im Alter von 7 ½

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Dabei hängt es hauptsächlich von den Eigenheiten des Kindes und seinem Befolgen von Erziehungsmaßahmen ab, in welchem Umfang allgemeine Belehrungen und Verbote ausreichen oder deren Beachtung auch überwacht werden muss (vgl. BGH, NJW 2009, 1952, Rn. 17; NJW 2009, 1954, Rn. 14).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht nach der Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012, I ZR 74/12 - Morpheus).
  • BGH, 24.03.2009 - VI ZR 51/08

    Schadensersatzpflicht der Eltern eines 5 ½ jährigen Kindes wegen der Beschädigung

    Auszug aus LG Köln, 02.05.2013 - 14 O 277/12
    Dabei hängt es hauptsächlich von den Eigenheiten des Kindes und seinem Befolgen von Erziehungsmaßahmen ab, in welchem Umfang allgemeine Belehrungen und Verbote ausreichen oder deren Beachtung auch überwacht werden muss (vgl. BGH, NJW 2009, 1952, Rn. 17; NJW 2009, 1954, Rn. 14).
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