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Rechtsprechung
   LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14   

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LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,11932)
LG Köln, Entscheidung vom 27.04.2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,11932)
LG Köln, Entscheidung vom 27. April 2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,11932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Eine Million Euro Schadensersatz für Altkanzler Kohl

  • lto.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung der Kohl-Zitate

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Auf Antrag des Klägers wurde der Beklagte mit Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12 zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt (nachgehend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder und BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA.

    Der Auskunftsantrag bezieht sich auf Vervielfältigungsstücke der Originaltonbänder,  die der Beklagte aufgrund Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2015 (Az. V ZR 206/14) an den Kläger herausgegeben hat.

    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrages sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14, juris Rn. 9).

    Der Kläger kann von dem Beklagten aufgrund der zwischen den Parteien nach Maßgabe von §§ 311, 666 BGB geschlossenen Vereinbarung in zuerkanntem Umfang Auskunft über Anzahl und Verbleib der von dem Beklagten selbst oder auf dessen Veranlassung gefertigten Vervielfältigungsstücke der Originaltonbänder verlangen, die der Beklagte aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2015 (V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) an den Kläger herausgegeben hat.

    Zum Umfang der Herausgabeverpflichtung des Beklagten aus der mit dem Kläger geschlossenen Vereinbarung hat der BGH in dem zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit (Urteil vom 10.07.2015 - Az. V ZR 206/14, Rn. 35 - 37), weiter ausgeführt:.

    Wer fremde Geschäfte besorgt und damit auf die Interessen eines anderen zu achten hat, soll aus der Ausführung des Auftrags keine Vorteile haben, die letztlich dem Auftraggeber gebühren (BGH, Urteil vom 17.10.1991 - III ZR 352/89, NJW-RR 560, 561; BGH, Urt. vom 10.07.2015, V ZR 206/14, GRUR 2016, 109, zitiert nach juris Rn. 36).

    Eine etwaige Zusage des Klägers, dass der Beklagte das vorbereitende Arbeitsmaterial einschließlich der Tonbandaufnahmen nach Beendigung der Zusammenarbeit behalten könne, ist aufgrund des Zerbrechens des Vertrauensverhältnisses der Parteien und der damit einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Verträge die Grundlage entzogen worden (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14, Ghostwriter-Tonbänder, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 10.07.2015  - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder, juris Rn. 38).

    Die Verurteilung des Beklagten zur Auskunftserteilung steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) zur rechtlichen Einordnung der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung.

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anhand des Aufwands an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie nach einem etwaigen, von der verurteilten Partei darzulegenden Geheimhaltungsinteresse, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs zu bemessen (GSZ BGHZ 128, 85; BGH, Beschluss vom 16.06.2008 -VIII ZB 87/06, juris, BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - VI ZB 85/08, juris m.w.N.).

    Bei der Wertbemessung bleiben sowohl das Interesse des Beklagten, eine Durchsetzung des Hauptanspruchs zu verhindern, als auch dessen Interesse an der Vermeidung einer für ihn nachteiligen Kostenentscheidung außer Betracht (vgl. GSZ BGH, Beschluss vom 24.11.1994 - GSZ 1/94, juris Rn. 15, 21).

  • BGH, 16.06.2016 - III ZR 282/14

    Mediaagenturverträge sind regelmäßig Geschäftsbesorgungsverträge

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Der von dem Kläger substantiiert vorgetragene Auskunftsanspruch aus Auftragsverhältnis gemäß § 666 BGB setzt nach seinem Wortlaut keinen Anspruch voraus, dessen Durchsetzung die begehrte Auskunft vorbereiten soll (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2014 - 19 U 206/13 juris Rn. 14, vgl. auch BGH, Urteil vom 16.06.2016 - III ZR 282/14, juris Rn. 29).

    Vielmehr genügt das allgemeine Interesse des Auftragsgebers, die Tätigkeit des Beauftragten zu kontrollieren (BGH, Urteil vom 16.06.2016  - III ZR 282/14, juris Rn. 37 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Köln, 05.05.2015 - 15 U 193/14

    Bestätigung des überwiegenden Verbots der Nutzung von Kohl-Zitaten im Buch

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Der Kläger nahm daraufhin den Beklagten, den Co-Autor Q sowie die Verlagsgruppe S GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung  erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch (Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2014  - 14 O 315/14 - Ys Ghostwriter I (Anlage K 8, Bl. 121 - 241 GA), nachgehend OLG Köln, Urteil vom 05.05.2015 - 15 U 193/14 - Ys Ghostwriter II (Bl. 513 - 528 GA)).

    Es folgt ferner daraus, dass das für die Jahre 1998-2000 vorgesehene Tagebuch sich auf einen Zeitraum erstreckte, in welchem, beginnend mit 01.10.1999, der Kläger bereits umfangreich seine Lebenserinnerungen auf Band gesprochen hatte, so dass die Materialsammlung für beide Buchprojekte nicht voneinander zu trennen war (vgl. auch  OLG Köln, Urteil vom 05.05.2015 15 U 193/14 - Ys Ghostwriter, juris Rn. 36).

  • LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14

    Altkanzler prüft Klage: Verlag liefert umstrittenes Kohl-Buch aus

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Der Kläger nahm daraufhin den Beklagten, den Co-Autor Q sowie die Verlagsgruppe S GmbH im Wege der einstweiligen Verfügung  erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch (Urteil der erkennenden Kammer vom 13.11.2014  - 14 O 315/14 - Ys Ghostwriter I (Anlage K 8, Bl. 121 - 241 GA), nachgehend OLG Köln, Urteil vom 05.05.2015 - 15 U 193/14 - Ys Ghostwriter II (Bl. 513 - 528 GA)).

    Sie entspricht der Einschätzung der Kammer, wie sie diese bereits in den vor der Kammer geführten Verfahren (14 O 612/12, Urteil vom 12.12.2013; Az.: 14 O 315/14, Urteil vom 13.11.2014) zum Ausdruck gebracht hat.

  • OLG Frankfurt, 25.06.2014 - 19 U 206/13

    Auskunft über Provisionen aus Anlageberatung

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Der von dem Kläger substantiiert vorgetragene Auskunftsanspruch aus Auftragsverhältnis gemäß § 666 BGB setzt nach seinem Wortlaut keinen Anspruch voraus, dessen Durchsetzung die begehrte Auskunft vorbereiten soll (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2014 - 19 U 206/13 juris Rn. 14, vgl. auch BGH, Urteil vom 16.06.2016 - III ZR 282/14, juris Rn. 29).

    Anderes kann nur dann gelten, wenn feststeht, dass der Gläubiger des Informationsanspruchs aufgrund der Auskunft und Rechenschaftslegung keinesfalls etwas fordern könnte, in einem solchen Fall ist die Erfüllung der Informationspflichten aus § 666 BGB nicht erforderlich (OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.2014  - 19 U 206/13, juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 01.08.2014 - 6 U 20/14

    Befragter hat Anspruch auf Herausgabe von Tonbändern mit Interviews

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Auf Antrag des Klägers wurde der Beklagte mit Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12 zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt (nachgehend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder und BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA.

    Eine etwaige Zusage des Klägers, dass der Beklagte das vorbereitende Arbeitsmaterial einschließlich der Tonbandaufnahmen nach Beendigung der Zusammenarbeit behalten könne, ist aufgrund des Zerbrechens des Vertrauensverhältnisses der Parteien und der damit einhergehenden vorzeitigen Beendigung der Verträge die Grundlage entzogen worden (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14, Ghostwriter-Tonbänder, juris Rn. 52; BGH, Urteil vom 10.07.2015  - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder, juris Rn. 38).

  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12

    Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Auf Antrag des Klägers wurde der Beklagte mit Urteil der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - Az.: 14 O 612/12 zur Herausgabe der Originaltonbänder verurteilt (nachgehend OLG Köln, Urteil vom 01.08.2014 - 6 U 20/14 - Ghostwriter-Tonbänder und BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14 - Kanzler Ys Tonbänder) - Anlagen K 1 und K 2, Bl. 11 - 48 GA sowie Bl. 677 - 694 GA.

    Sie entspricht der Einschätzung der Kammer, wie sie diese bereits in den vor der Kammer geführten Verfahren (14 O 612/12, Urteil vom 12.12.2013; Az.: 14 O 315/14, Urteil vom 13.11.2014) zum Ausdruck gebracht hat.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15

    "Die Kohl-Protokolle" hält der Altkanzler für Rufmord

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    In einem weiteren Verfahren (Az.: 14 O 323/15), von vorliegendem Verfahren abgetrennt mit Beschluss vom 08.12.2015,  macht der Kläger gegen den Beklagten, Herrn Q sowie die Verlagsgruppe S GmbH Geldentschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Buches geltend.

    Die beigezogenen Akten LG Köln 14 O 323/15 und 14 O 261/16 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16

    Veröffentlichung der Kohl-Zitate

    Auszug aus LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 286/14
    Das Hauptsacheverfahren hierzu wird, nach Abtrennung von diesem Verfahren mit Beschluss vom 08.12.2016, vor der erkennenden Kammer unter Aktenzeichen 14 O 261/16 geführt.

    Die beigezogenen Akten LG Köln 14 O 323/15 und 14 O 261/16 lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 291/11

    Rückzahlungsansprüche des Teilnehmers an einem "Schenkkreis" gegen eine

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12

    Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch

  • BGH, 28.09.2010 - VI ZB 85/08

    Wert des Beschwerdegegenstandes: Verurteilung einer Rechtsanwaltssozietät zur

  • BGH, 17.10.1991 - III ZR 352/89

    Pflicht des Beauftragten zur Herausgabe einer Drittprovision

  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 361/85

    Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergesellschaft und

  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 71/07

    Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung für kostenlose telefonische Auskunft

  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Kohl gg. Schwan

    In weiteren Verfahren vor dem Senat werden gegen die Beklagten des vorliegenden Verfahrens Ansprüche auf Unterlassung (15 U 65/17 = LG Köln 14 O 261/16) sowie gegen den Beklagten zu 1) im Wege der Stufenklage auf Auskunft über und Herausgabe der Vervielfältigungen der Originaltonbänder (15 U 66/17 = LG Köln 14 O 286/14) geltend gemacht.
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Köln vom 27.4.2017 (14 O 286/14) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, den Beklagten unter Abänderung des am 27.4.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (14 O 286/14) weiter zu verurteilen, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, welche weiteren Unterlagen er aus der Zuarbeit für den Erblasser im Rahmen der Erstellung der Memoiren des Erblasser sonst noch mit Ausnahme von Kopien allgemein zugänglicher Rede und öffentlicher Auftritte in unmittelbarem oder mittelbarem Besitz hat sowie an wen er solche Unterlagen weitergegeben hat, sowie.

    unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Köln vom 27.4.2017 (14 O 286/14) die Klage in vollem Umfang abzuweisen, sowie hilfsweise im Wege der Anschlussberufung.

    unter Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Köln vom 27.4.2017 (14 O 286/14) die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16
    In weiteren, vor der erkennenden Kammer derzeit anhängigen Verfahren macht der Kläger gegen die Beklagten Geldentschädigungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Buches geltend (Az.: 14 O 323/15) sowie gegen den Beklagten zu 1) im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Auskunft über und Herausgabe der Vervielfältigungen der Originaltonbänder (Az.: 14 O 286/14).

    Die Verfahren 14 O 323/15 und 14 O 261/16 sind von dem Ursprungsverfahren 14 O 286/14 mit Beschlüssen vom 08.12.2015 bzw. 08.12.2016 abgetrennt worden.

    Die Akten LG Köln 14 O 315/14, 14 O 286/14, 14 O 323/15 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15
    In weiteren, vor der erkennenden Kammer derzeit anhängigen Verfahren macht der Kläger gegen die Beklagten im Hauptsacheverfahren Unterlassungsansprüche in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Buches geltend (Az.: 14 O 261/16) sowie gegen den Beklagten zu 1) im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Auskunft über und Herausgabe der Vervielfältigungen der Originaltonbänder (Az.: 14 O 286/14).

    Die Verfahren 14 O 323/15 und 14 O 261/16 sind von dem Ursprungsverfahren 14 O 286/14 mit Beschlüssen vom 08.12.2015 bzw. 08.12.2016 abgetrennt worden.

    Die Akten LG Köln 14 O 315/14, 14 O 286/14, 14 O 261/16, 28 O 427/14 und 28 O 445/14 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22

    Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch

    Zum anderen ist der Kammer, die etwa mit Rechtsstreitigkeiten zwischen einem früheren Bundeskanzler und dem für dessen Memoiren tätigen Ghostwriter befasst war und ggf. in Zukunft wieder sein wird (vgl. u.a. Teilurteil vom 27.04.2017 - 14 O 286/14, nachgehend BGH NJW 2021, 765), bekannt, dass eine gewisse Information über die Identität eines Ghostwriters nicht unüblich und im Ergebnis nicht vermeidbar ist.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35253
LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,35253)
LG Köln, Entscheidung vom 21.08.2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,35253)
LG Köln, Entscheidung vom 21. August 2017 - 14 O 286/14 (https://dejure.org/2017,35253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15

    "Die Kohl-Protokolle" hält der Altkanzler für Rufmord

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
    Die von Beklagtenseite vorgelegten Transkriptionen (z.B. OC 49, Bl. 2133-2135; OC 50, Bl. 2136f, OC 51, Bl. 2138-2140 jeweils BA 14 O 323/15) enthalten vielfach Ausführungen des Klägers über mehrere Din A4 - Seiten, die nicht, oder nur sporadisch von Einwürfen oder Zwischenfragen des nicht benannten Gesprächspartners unterbrochen sind.

    Der Beklagte hat auch mit Schriftsatz vom 29.11.2016 (dort Seite 9, Bl. 1898 GA) nicht dem Vorbringen des Klägers (Schriftsatz vom 29.07.2016, Seite 38, Bl. 1795 BA 14 O 323/15) widersprochen, dass der Beklagte zu 1) von dem Verlag ein Honorar in Höhe von 481.667,41 EUR, erhalten habe und in dem Vertragszusatz für Band 2 der Memoiren zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Verlag vereinbart worden sei:.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
    Mit Schriftsatz vom 23.02.2016 hat der Kläger sich ferner die Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14) zur Rechtsnatur des zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis ist zu eigen gemacht.
  • OLG Stuttgart, 15.06.2015 - 5 W 48/13

    Entscheidung über einen Tatbestandsberichtigungsantrag

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
    Dabei muss der Antragsteller durch einen konkreten Antrag dartun, welche konkrete Formulierung durch welche ersetzt werden soll bzw. welche - knappe - Ergänzung vorzunehmen ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2015 - 5 W 48/13, juris Rn. 20).
  • LG Köln, 11.02.2014 - 14 O 613/12

    Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes bei Fehlen von korrekturbedürftigen

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
    Eine Tatbestandsauslassung liegt vor, wenn das Gericht gegen § 313 Abs. 2 ZPO verstoßen hat und entweder die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel oder die Anträge bzw. die Hilfsanträge nicht einmal knapp dargestellt hat (vgl. LG Köln, Beschluss vom 11.02.2014 - 14 O 613/12 - juris Rn. 3 f, Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016 § 320 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Köln, 12.12.2013 - 14 O 612/12

    Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle

    Auszug aus LG Köln, 21.08.2017 - 14 O 286/14
    Die Darstellung entspricht dem unstreitigen Tatbestand des Urteils der erkennenden Kammer vom 12.12.2013 - 14 O 612/12, Seite 4, Bl. 134 RS BA.
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