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   LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16   

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https://dejure.org/2016,48104
LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16 (https://dejure.org/2016,48104)
LG Köln, Entscheidung vom 25.08.2016 - 14 O 30/16 (https://dejure.org/2016,48104)
LG Köln, Entscheidung vom 25. August 2016 - 14 O 30/16 (https://dejure.org/2016,48104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch der Verwendung und Verbreitung von Untersuchungsberichten über Bronzeskulpturen als urheberrechtlich geschütztes Werk; Veröffentlichung eines Werks im Buch

  • kanzlei.biz

    Zitatrecht gilt nicht für unveröffentlichte Beiträge

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Das Zitatrecht deckt nicht die Übernahme unveröffentlichter vollständiger Untersuchungsberichte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zitatrecht nach § 51 UrhG deckt nicht Wiedergabe von Untersuchungsberichten die nicht veröffentlicht wurden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollständiger Abdruck nicht veröffentlichter Untersuchungsergebnisse nicht von Zitatrecht gedeckt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    Als Täter einer Urheberrechtsverletzung haftet nach der Rechtsprechung des BGH (vergleiche aus jüngerer Zeit BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 88/13 - Al Di Meola, Rn. 16 ff.) derjenige auf Unterlassung, der die Merkmale eines Verletzungstatbestands selbst, in mittelbarer Täterschaft oder in Mittäterschaft erfüllt.

    Ein Verschulden ist nicht Voraussetzung für die Annahme einer Täterschaft (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 88/13 - Al Di Meola, Rn. 16 ff., mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Selbst wenn sie Dritte dafür hinzuziehen würde und den Inhalt nicht zur Kenntnis nähme und keiner Kontrolle unterzöge, würde sie für die Inhalte haften (vergleiche BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 88/13 - Al Di Meola, Rn. 21).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).

    Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für "Personen allgemein" erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2006 - C-306/05 - SGAE, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 85; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 34; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15 - Rehatraining, Rn. 42).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).

    Um eine "unbestimmte Zahl potentieller Adressaten" handelt es sich, wenn die Wiedergabe für "Personen allgemein" erfolgt, also nicht auf besondere Personen beschränkt ist, die einer privaten Gruppe angehören (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2006 - C-306/05 - SGAE, Rn. 37; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 85; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 34; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-117/15 - Rehatraining, Rn. 42).

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    An einer solchen inneren Verbindung fehlt es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetzt, sondern es nur zur Illustration verwendet, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (vergleiche BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusiv Interview, Rn. 25).

    Für die Annahme einer inneren Verbindung reicht es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden erscheint (vergleiche BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusiv Interview).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    Denn gerade in diesem Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser - hat der BGH klargestellt, dass ein zu feingliedriger Streitgegenstandsbegriff nicht aufrechterhalten werden könne, sondern es sich anbiete, "in Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform den Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird.

    Das Klagebegehren richtet sich in diesem Fall gegen ein konkret umschriebenes Verhalten, das gerade auch bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehenden natürlichen Betrachtungsweise den Tatsachenkomplex und damit die Beanstandungen umschreibt, zu der die konkrete Verletzungsform Anlass geben kann" (BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser, Rn. 24).

  • KG, 15.04.2016 - 6 W 64/15

    Erbrecht: Widerruf eines Testaments durch Widerruf oder durch Vernichtung

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vergleiche etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; Beschluss vom 18. Juni 2015 - 6 W 64/15).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-115/15

    NA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 und 21 AEUV - Richtlinie 2004/38/EG

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).
  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).
  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vergleiche etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; Beschluss vom 18. Juni 2015 - 6 W 64/15).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-607/11

    Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein

    Auszug aus LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16
    "Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 bedeutet nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine unbestimmte Zahl potenzieller Adressaten und muss aus recht vielen Personen bestehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10 - SCF, Rn. 84; EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10 - PPL/Irland, Rn. 33; EuGH, Urteil vom 7. März 2013 - C-607/11 - ITV Broadcasting, Rn. 31; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12 - OSA, Rn. 27; EuGH, Urteil vom 31. Mai 2016 - C-115/15 - Rehatraining, Rn. 41).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

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