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Rechtsprechung
   LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21   

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https://dejure.org/2022,24932
LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,24932)
LG Köln, Entscheidung vom 22.08.2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,24932)
LG Köln, Entscheidung vom 22. August 2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,24932)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Händler haftet bei Anhängen an bestehendes Amazon-Angebot für dortige Urheberrechtsverletzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung bei sog. "Anhängen an Amazon Angebote"

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung als Täterin einer Urheberrechtsverletzung in Fällen des sog. Anhängens an Amazon Angebote

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung als Täterin einer Urheberrechtsverletzung in Fällen des sog. Anhängens an Amazon Angebote

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an andere Amazon-Angebote

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Verkäufer haftet für Urheberrechtsverletzung fremder Amazon-Angebote

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an Amazon-Angebote

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Online-Händler haften auch bei fremden Angeboten für urheberrechtliche Verletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 478
  • MMR 2023, 394
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Die Passivlegitimation als Täterin folgt daraus, dass die Beklagte auf einer Internethandelsplattform in ihrem Namen ein bebildertes Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl sie dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Auswahl und Änderung der Bilder vorbehalten ist (wie BGH, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon; abgrenzend zu OLG München, Urt. v. 10.3.2016 - 29 U 4077/15, GRUR-RR 2016, 316).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer in den Fällen des sog. "Anhängens an B Angebote" ist grundsätzlich unter Rückgriff auf des Rechtsprechung des BGH in den verwandten Rechtsgebieten des UWG und des Markenrechts (siehe BGH, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei B) von einer Täterschaft der "sich anhängenden" Verkäufer auszugehen.

  • OLG München, 10.03.2016 - 29 U 4077/15

    Öffentliche Zugänglichmachung auf Handelsplattform - Angebot mit

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Die Passivlegitimation als Täterin folgt daraus, dass die Beklagte auf einer Internethandelsplattform in ihrem Namen ein bebildertes Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl sie dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Auswahl und Änderung der Bilder vorbehalten ist (wie BGH, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon; abgrenzend zu OLG München, Urt. v. 10.3.2016 - 29 U 4077/15, GRUR-RR 2016, 316).

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des OLG München (Urt. v. 10.3.2016 - 29 U 4077/15, GRUR-RR 2016, 316) stützt, so ist die Kammer der Ansicht, dass diese Rechtsprechung im Widerspruch zu den oben genannten Fundstellen des BGH steht.

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Die Passivlegitimation als Täterin folgt daraus, dass die Beklagte auf einer Internethandelsplattform in ihrem Namen ein bebildertes Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl sie dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Auswahl und Änderung der Bilder vorbehalten ist (wie BGH, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei Amazon; abgrenzend zu OLG München, Urt. v. 10.3.2016 - 29 U 4077/15, GRUR-RR 2016, 316).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer in den Fällen des sog. "Anhängens an B Angebote" ist grundsätzlich unter Rückgriff auf des Rechtsprechung des BGH in den verwandten Rechtsgebieten des UWG und des Markenrechts (siehe BGH, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung; BGH, GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei B) von einer Täterschaft der "sich anhängenden" Verkäufer auszugehen.

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 129/19

    Zustehen eines Anspruchs auf Erstattung der Abmahnkosten hinsichtlich

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Ebenso stellt es ein Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen dar, wenn der Abmahnende an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann, sondern seine Rechtsverfolgung aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden allein dem sachfremden Interesse dient, die Mitbewerber mit möglichst hohen Kosten zu belasten (BGH Vers.-Urt. v. 28.5.2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 - Al di Meola II m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 106/10

    Ferienluxuswohnung

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt hingegen grundsätzlich (anders als im Wettbewerbsrecht) nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage (BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 106/10, GRUR 2013, 176 Rn. 14 f. = WRP 2013, 336 - Ferienluxuswohnung).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Dieses Verhalten kann allenfalls in einer im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchzuführenden Prüfung, ob dem Unterlassungsgebot nachgekommen worden ist, maßgeblich werden (vgl. etwa BGH, GRUR 2018, 1183 - Wirbel um Bauschutt, u.a. zur Einwirkung auf Google wegen Löschung aus dem Cache nach erfolgter Rechtsverletzung).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Wer aber eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten herstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht (vgl. BGH, Urteil v. 05.11.2015 - I ZR 88/13 - Al di Meola, GRUR 2016, 493 - 495, Rn. 20 f.).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Nach der Rechtsprechung der Kammer stellt die Vorlage von hochauflösenden und unbearbeiteten RAW-Dateien von Fotografien ein starkes Indiz dafür dar, dass die entsprechenden Aufnahmen von der sich im Besitz dieser Dateien befindenden Partei aufgenommen worden ist (vgl. etwa Urteil der Kammer vom 24.08.2017 - 14 O 111/16, BeckRS 2017, 128738 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13 - GRUR 2015, 258 - CT -Paradies).
  • LG Köln, 24.08.2017 - 14 O 111/16

    MFM-Empfehlungen als Basis für Schadenshöhe

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Nach der Rechtsprechung der Kammer stellt die Vorlage von hochauflösenden und unbearbeiteten RAW-Dateien von Fotografien ein starkes Indiz dafür dar, dass die entsprechenden Aufnahmen von der sich im Besitz dieser Dateien befindenden Partei aufgenommen worden ist (vgl. etwa Urteil der Kammer vom 24.08.2017 - 14 O 111/16, BeckRS 2017, 128738 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 18.09.2014 - I ZR 76/13 - GRUR 2015, 258 - CT -Paradies).
  • LG Köln, 16.06.2016 - 14 O 355/14

    Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der

    Auszug aus LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21
    Hinzu kommt, dass die Kammer in vergleichbaren Fallkonstellationen auch bereits vor der oben zitierten Rechtsprechung des BGH von einer Täterschaft der "sich anhängenden" Verkäufer ausgegangen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 16.06.2016, Az. 14 O 355/14, BeckRS 2016, 20192).
  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer

    Das Landgericht hat mit am 25.08.2022 verkündeten Urteil (Bl. 328 ff. GA, veröffentlicht in GRUR-RR 2022, 478, besprochen von Sakowski in GRUR-Prax 2022, 582), auf das wegen des näheren Sach- und Streitstandes bis zur Entscheidung in erster Instanz und der erstinstanzlich gestellten Anträge gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen wird, der Klage stattgegeben und die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, die oben wiedergegebenen Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen sowie die Schadensersatzpflicht der Beklagten festgestellt.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 25.08.2022 - 14 O 327/21   

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https://dejure.org/2022,48042
LG Köln, 25.08.2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,48042)
LG Köln, Entscheidung vom 25.08.2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,48042)
LG Köln, Entscheidung vom 25. August 2022 - 14 O 327/21 (https://dejure.org/2022,48042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,48042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.08.2022 - 14 O 327/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor zu Ziff. 1 anstelle von "ohne Einwilligung der Klägerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen" heißt: "ohne Einwilligung der Klägerin öffentlich wiederzugeben".

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.08.2022 - 14 O 327/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Tenor zu Ziff. 1 anstelle von "ohne Einwilligung der Klägerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen" heißt: "ohne Einwilligung der Klägerin öffentlich wiederzugeben".

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