Rechtsprechung
   LG Köln, 25.02.2019 - 14 O 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,9060
LG Köln, 25.02.2019 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2019,9060)
LG Köln, Entscheidung vom 25.02.2019 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2019,9060)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2019,9060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,9060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • lhr-law.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    LG Köln verbietet Agentur in New York Bilderklau auf Instagram

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49616
OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49616)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.12.2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49616)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,49616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 5aaF VVG
    Besondere Umstände, die den Widerspruch gegen einen im Policemodell abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag ausnahmsweise als treuwidrig erscheinen lassen, können dadurch begründet sein, dass der Versicherungsnehmer im Anschluss an eine von ihm beantragte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris).

    Auch ein nicht verfristeter Widerspruch gegen einen Versicherungsvertrag kann verwirkt sein, wenn im Einzelfall besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs verwehren, insbesondere weil der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten gegenüber dem Versicherer den begründeten Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Eine Rechtsausübung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757).
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris).
  • BGH, 26.09.2018 - IV ZR 304/15

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Ob ausnahmsweise bei besonders gravierenden Umständen ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers auf den Bestand des Versicherungsvertrages auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung angenommen werden kann, ist der tatrichterlichen Beurteilung im Einzelfall vorbehalten (BGH, Urteil vom 26. September 2018 - IV ZR 304/15, VersR 2018, 1367).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2016 - 4 U 131/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Mit seiner wiederholten Bitte, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen, hat der Kläger gegenüber der Beklagten nämlich eindeutig und unmissverständlich deutlich gemacht, dass er diesen in jedem Fall fortsetzen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 535); die Wiederinkraftsetzung, die in rechtlicher Hinsicht einem Neuabschluss gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 37/92, VersR 1994, 39; Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris; Reiff, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 165 Rn. 19 und § 166 Rn. 8) ist daraufhin erfolgt und der Vertrag wurde bis zu seinem regulären Ablauf im Jahre 2018, d.h. weitere neun Jahre lang, ohne erkennbare Zwischenfälle fortgeführt.
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92

    Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Mit seiner wiederholten Bitte, den Vertrag beitragspflichtig fortzuführen, hat der Kläger gegenüber der Beklagten nämlich eindeutig und unmissverständlich deutlich gemacht, dass er diesen in jedem Fall fortsetzen wollte (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 535); die Wiederinkraftsetzung, die in rechtlicher Hinsicht einem Neuabschluss gleichkommt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 37/92, VersR 1994, 39; Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris; Reiff, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., § 165 Rn. 19 und § 166 Rn. 8) ist daraufhin erfolgt und der Vertrag wurde bis zu seinem regulären Ablauf im Jahre 2018, d.h. weitere neun Jahre lang, ohne erkennbare Zwischenfälle fortgeführt.
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Es entspricht mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 242 BGB unabhängig von Wirksamkeitszweifeln nach dem Policenmodell geschlossener Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a.F. (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102; BVerfG VersR 2015, 693) wegen widersprüchlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen sein kann, und zwar unter Umständen selbst dann, wenn eine etwa erforderliche Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15, RuS 2016, 230; Beschlüsse vom 11. November 2015 und vom 13. Januar 2016 - IV ZR 117/15, juris) (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - IV ZR 117/15, juris).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Bei § 242 BGB handelt sich um eine zentrale Rechtsnorm, die Fairness im Rechtsverkehr einfordert (Schubert, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 242 Rn. 2) und die - in eng begrenztem Umfang - widersprüchliches Verhalten untersagt: Dieses ist ganz allgemein dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145; SaarlOLG, Urteil vom 28. November 2018 - 2 U 39/17, BeckRS 2018, 40365).
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 14 O 68/19
    Bei § 242 BGB handelt sich um eine zentrale Rechtsnorm, die Fairness im Rechtsverkehr einfordert (Schubert, in: MünchKomm-BGB 8. Aufl., § 242 Rn. 2) und die - in eng begrenztem Umfang - widersprüchliches Verhalten untersagt: Dieses ist ganz allgemein dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2005 - III ZR 172/04, BGHZ 162, 175; Urteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 154/14, BGHZ 204, 145; SaarlOLG, Urteil vom 28. November 2018 - 2 U 39/17, BeckRS 2018, 40365).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 30.06.2020 - 14 O 68/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,49965
LG Saarbrücken, 30.06.2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49965)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.06.2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49965)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 14 O 68/19 (https://dejure.org/2020,49965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,49965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 23.12.2020 - 5 U 55/20

    Treuwidrigkeit bei Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30.06.2020 - 14 O 68/19 - einstimmig ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht