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   LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06   

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https://dejure.org/2006,33222
LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06 (https://dejure.org/2006,33222)
LG Bonn, Entscheidung vom 19.10.2006 - 14 O 80/06 (https://dejure.org/2006,33222)
LG Bonn, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 14 O 80/06 (https://dejure.org/2006,33222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße; Folgen einer Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos und einer unangemessenen Bindung personeller und finanzieller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06
    Die Unterlassungsklage zu I. der Anträge ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil sie rechtsmissbräuchlich i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG ist; die Frage des Rechtsmissbrauchs betrifft die Zulässigkeit der Klage (BGH, GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 713,714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).

    Insgesamt liegt es klar auf der Hand, dass der Klägerin ein schonenderes Vorgehen - selbst durch Klageerweiterung (vgl. BGH, GRUR 2002, 713, 715 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung) möglich und zumutbar gewesen ist (vgl. Köhler in Hefermehl u. a., 24. Auflage, § 8 Rn 4.10,4.13,4.14,4.20,4.24.; Bergmann in Harte/Henning/Bergmann, § 8, Rn 308, 319 ff.); aus der Sicht eines objektiven, Betrachters an Stelle der Organe der Klägerin bestand kein praktisches Bedürfnis, einen weiteren Prozess mit einem Streitwert über EUR 200.000,00, an Stelle der Neufassung des Antrags zu 1.6 vor dem LG N, gegebenenfalls der Klageerweiterung, zu beginnen, sodass ihr Ziel, die Beklagte mit unnötigen Kosten und unnötigem Aufwand zu belasten, nahe liegt.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06
    Die Rechtsprechung hat eine solche Mehrfachverfolgung dann als missbräuchlich angesehen, wenn die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat (BGH GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I).

    Dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin wurde vor der ca. halbstündigen Unterbrechung der mündlichen Verhandlung die Entscheidung BGH GRUR 2001, 82, 83 körperlich übergeben; er war mit seinem mitgeführten Laptop offensichtlich online - das angeschlossene Telefon gab im Termin Signale ab.

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06
    Die Unterlassungsklage zu I. der Anträge ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil sie rechtsmissbräuchlich i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG ist; die Frage des Rechtsmissbrauchs betrifft die Zulässigkeit der Klage (BGH, GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 713,714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06
    Die Unterlassungsklage zu I. der Anträge ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil sie rechtsmissbräuchlich i. S. v. § 8 Abs. 4 UWG ist; die Frage des Rechtsmissbrauchs betrifft die Zulässigkeit der Klage (BGH, GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2001, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; GRUR 2002, 713,714 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Bonn, 19.10.2006 - 14 O 80/06
    Die Rechtsprechung hat eine solche Mehrfachverfolgung dann als missbräuchlich angesehen, wenn die Vervielfachung des mit der Rechtsverteidigung verbundenen Kostenrisikos sowie die Bindung personeller und finanzieller Kräfte eine unangemessene Belastung des Anspruchsgegners zur Folge hat (BGH GRUR 2000, 1089, 1091 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I).
  • OLG Köln, 23.02.2007 - 6 U 208/06

    Über die sachliche Information hinausgehende Wettbewerbsmaßnahmen durch

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.10.2006 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 80/06 - wird zurückgewiesen.
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