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   LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19   

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https://dejure.org/2019,7453
LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19 (https://dejure.org/2019,7453)
LG Köln, Entscheidung vom 19.03.2019 - 14 O 86/19 (https://dejure.org/2019,7453)
LG Köln, Entscheidung vom 19. März 2019 - 14 O 86/19 (https://dejure.org/2019,7453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz des Urheberrechts der "Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat" als Sprachwerk hinsichtlich Untersagungsanspruchs des öffentlichen Zugänglichmachens und Veröffentlichens

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    FragDenStaat darf im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstelltes Glyphosat-Gutachten wegen Urheberrechtsverletzung nicht öffentlich zugänglich machen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten untersagt

  • heise.de (Pressebericht, 02.04.2019)

    Urheberrecht: FragDenStaat muss ein Glyphosat-Gutachten löschen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung: "Frag-den-Staat" darf Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "FragDenStaat" darf Glyphosat-Gutachten nicht veröffentlichen

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 05.07.2019)

    Nach Fehler von Gleiss Lutz: "Frag den Staat" veröffentlicht Glyphosat-Gutachten wieder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 546
  • K&R 2019, 358
  • afp 2019, 267
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 06.12.2017 - 6 U 8/17

    Rechtsstellung des Bundesinstituts für Risikobewertung hinsichtlich einer im

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19
    Es handelt sich bei der streitgegenständlichen "Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat" vom 4. September 2015 auch um ein Sprachwerk, dass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist (vergleiche dazu bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

    Zu Gunsten des Antragsgegners greift die Schutzschranke des § 50 UrhG nicht ein, da es sich bei der streitgegenständlichen Anführungszeichen "Stellungnahme" zwar um eine urheberrechtlich geschützte Leistung im Sinne der Vorschrift handelt, diese jedoch nicht im Verlauf eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vergleiche bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

    Genauso wenig liegen die Voraussetzungen der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vergleiche bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19
    Es handelt sich bei der streitgegenständlichen "Stellungnahme des BfR zur IARC- Monographie über Glyphosat" vom 4. September 2015 auch um ein Sprachwerk, dass gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist (vergleiche dazu bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

    Zu Gunsten des Antragsgegners greift die Schutzschranke des § 50 UrhG nicht ein, da es sich bei der streitgegenständlichen Anführungszeichen "Stellungnahme" zwar um eine urheberrechtlich geschützte Leistung im Sinne der Vorschrift handelt, diese jedoch nicht im Verlauf eines Tagesereignisses, über das berichtet worden ist, wahrnehmbar geworden ist (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vergleiche bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

    Genauso wenig liegen die Voraussetzungen der Schutzschranke gemäß § 51 UrhG vor (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vergleiche bereits Urteil der Kammer vom 15. Dezember 2016 - 14 O 302/15 - sowie Urteil des OLG Köln vom 6. Dezember 2017 - 6 U 8/17, jeweils bei juris).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19
    Der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung im Sinne von § 32 ZPO ist bei einer behaupteten Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland belegen, wenn die geltend gemachten Rechte im Inland geschützt sind und die Internetseite (auch) im Inland öffentlich zugänglich ist (vergleiche BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19
    Von einer Anhörung des Antragsgegners vor Erlass der einstweiligen Verfügung wurde auch unter Berücksichtigung der Grundsätze aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17 und 1 BvR 1783/17, jeweils juris) abgesehen, weil der streitgegenständliche Vorwurf der Rechtsverletzung dem Antragsgegner aus der Abmahnung bekannt ist, so dass er Gelegenheit hatte, sich zu dem vor Gericht geltend gemachten Vorbringen des Antragstellers zu äußern.
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus LG Köln, 19.03.2019 - 14 O 86/19
    Von einer Anhörung des Antragsgegners vor Erlass der einstweiligen Verfügung wurde auch unter Berücksichtigung der Grundsätze aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17 und 1 BvR 1783/17, jeweils juris) abgesehen, weil der streitgegenständliche Vorwurf der Rechtsverletzung dem Antragsgegner aus der Abmahnung bekannt ist, so dass er Gelegenheit hatte, sich zu dem vor Gericht geltend gemachten Vorbringen des Antragstellers zu äußern.
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LG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 14 O 86/19 (https://dejure.org/2019,57473)
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