Rechtsprechung
   LG Kiel, 18.01.2012 - 14 O 88/11   

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https://dejure.org/2012,8106
LG Kiel, 18.01.2012 - 14 O 88/11 (https://dejure.org/2012,8106)
LG Kiel, Entscheidung vom 18.01.2012 - 14 O 88/11 (https://dejure.org/2012,8106)
LG Kiel, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 14 O 88/11 (https://dejure.org/2012,8106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur deutlichen Angabe von Testurteilen - Lesbarkeit der Fundstelle

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5a Abs 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Fundstellenangabe bei der Werbung mit einem Testergebnis für ein Mobiltelefon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Quellenangabe bei der Bewerbung eines Smartphones unter Verwendung von Testurteilen; Anforderungen an die Bewerbung eines Smartphones im geschäftlichen Verkehr; Berücksichtigung des Gebots der fachlichen Sorgfalt im Rahmen des lauteren Wettbewerbs

  • kanzlei.biz

    Werbung mit Testergebnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Quellenangabe bei der Bewerbung eines Smartphones unter Verwendung von Testurteilen; Anforderungen an die Bewerbung eines Smartphones im geschäftlichen Verkehr; Berücksichtigung des Gebots der fachlichen Sorgfalt im Rahmen des lauteren Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnissen nur bei ausreichend lesbarer Fundstelle

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Testergebnissen erfordert gut leserliche Angabe der Fundstelle

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werberecht: Werbung mit Testergebnissen - aber richtig!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Kiel, 18.01.2012 - 14 O 88/11
    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der die Kammer folgt, ist es ein Gebot der fachlichen Sorgfalt, mit Testergebnissen nur dann zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH WRP 2010, 370; weitere Nachweise bei Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. § 6 Rn. 211).
  • OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit nicht hinreichend lesbaren

    Auszug aus LG Kiel, 18.01.2012 - 14 O 88/11
    Denn nur dann erfüllt sie den Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.01.2011, 13 U 172/10 m. w. N.).
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