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   LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14   

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https://dejure.org/2016,42456
LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,42456)
LG Köln, Entscheidung vom 17.11.2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,42456)
LG Köln, Entscheidung vom 17. November 2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,42456)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme aus Urheberrecht auf Zahlung von Lizenzschadensersatz sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren wegen der Ausstrahlung des Filmes "Bahamas: Fotoshooting mit F" im Rahmen des Sendeprogramms "S-Living"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 6, Abs. 2, 20, 31 Abs. 1, Abs. 3, 89 Abs. 1, 97 Abs. 2 S. 3, 97a UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Unterwasserfotografen auf Zahlung von Lizenzschadensersatz

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 52
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Bereits der Umstand, dass die Lizenzvereinbarungen so abgeschlossen werden, rechtfertigt den Schluss, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

    In einem solchen Fall ist dieses das Vergütungsmodell für die Bemessung des Lizenzschadenersatzes maßgeblich (vgl. BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

    Die für die Ermittlung des hypothetischen Lizenzsatzes relevante, wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts wird durch die am Markt zu erzielende Vergütung bestimmt (vgl. BGH, GRUR 2000, 685 (688) - Formunwirksamer Lizenzvertrag; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 114/12, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 71 m.w.N.).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).

    Denn die Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing werden regelmäßig als in der Branche der Bildagenturen und freien Berufsfotografen übliche Regelung der Lizenzsätze für die gewerbliche Nutzung von Lichtbildern und deshalb als Ansatzpunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO angesehen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefotos; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393 - Informationsbroschüre; OLG Brandenburg, GRUR 2009, 413 - MFM - Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 920, 922).

  • BGH, 03.07.1986 - I ZR 159/84

    "Liedtextwiedergabe II"; Lizenzgebühr für den Abdruck eines Liedtextes

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Bereits der Umstand, dass die Lizenzvereinbarungen so abgeschlossen werden, rechtfertigt den Schluss, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

    In einem solchen Fall ist dieses das Vergütungsmodell für die Bemessung des Lizenzschadenersatzes maßgeblich (vgl. BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Bereits der Umstand, dass die Lizenzvereinbarungen so abgeschlossen werden, rechtfertigt den Schluss, dass vernünftige Vertragsparteien bei vertraglicher Lizenzeinräumung eine entsprechende Vergütung vereinbart hätten (BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

    In einem solchen Fall ist dieses das Vergütungsmodell für die Bemessung des Lizenzschadenersatzes maßgeblich (vgl. BGH GRUR 1987, 36 (37) - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2009, 660 (663) Rn. 32 - Reseller-Vertrag; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 63).

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Zur Begründung der Zuständigkeit reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen aus, auf deren Grundlage sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 43/14, WRP 2016, 1114 ff. - An Evening mit Marlene Dietrich - zitiert nach juris Rn. 17 m.w.N.).

    Insoweit ist nach Ansicht der Kammer eine parallele Wertung vorzunehmen, wie sie der der Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 43/14, WRP 2016, 1114 ff. - An Evening mit Marlene Dietrich - zitiert nach juris ) für die öffentliche Zugänglichmachung von Filmen auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen wegen Verletzung des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechte nach Art. 5 Nr. 3 Brüssel-I-Verordnung (jetzt Art. 7 Nr. 2 Brüssel-Ia-VO) entspricht (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 03.10.2013 - C - 170/12, GRUR 2014, 100 - Pinckney/Mediatech, zitiert nach juris Rn. 42; EuGH, Urteil vom 22.01.2015 - C-441/13, GRUR 2015, 296 - Hejduk/EnergieAgentur, zitiert nach juris Rn. 32; BGH, Urteil vom 21.04.2016 I ZR 43/14, WRP 2016, 1114, zitiert nach juris Rn. 17).

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Die für die Ermittlung des hypothetischen Lizenzsatzes relevante, wirtschaftliche Bedeutung des geschützten Rechts wird durch die am Markt zu erzielende Vergütung bestimmt (vgl. BGH, GRUR 2000, 685 (688) - Formunwirksamer Lizenzvertrag; OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.08.2013 - 6 U 114/12, GRUR-RR 2014, 55 - Schadensberechnung, zitiert nach juris Rn. 71 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Denn die Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing werden regelmäßig als in der Branche der Bildagenturen und freien Berufsfotografen übliche Regelung der Lizenzsätze für die gewerbliche Nutzung von Lichtbildern und deshalb als Ansatzpunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO angesehen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefotos; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393 - Informationsbroschüre; OLG Brandenburg, GRUR 2009, 413 - MFM - Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 920, 922).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).
  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 300/90

    Tatsachengrundlage für das Schutzrecht des Filmherstellers

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Filmhersteller im Sinne von § 94 Abs. 1 UrhG ist derjenige, der die wirtschaftliche Verantwortung und organisatorische Tätigkeit übernimmt, die erforderlich sind, um den Film als fertiges Ergebnis der Leistungen einer bei seiner Schaffung Mitwirkenden und damit als zur Auswertung geeignetes Werk herzustellen (BGH GRUR 1993, 472 f - Filmhersteller).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 88/14
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob der Verletzte selbst bereit gewesen wäre, für seine Benutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321; OLG Braunschweig a.a.O) und welchen Wert der Verletzte im Nachhinein der Benutzungshandlung beimisst.
  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

  • LG München I, 18.09.2008 - 7 O 8506/07

    Urheberrechtsverletzung: Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12

    Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst

  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

  • OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14

    Voraussetzung eines schlüssigen Sachvortrages

  • LG Stuttgart, 24.02.2017 - 24 O 360/16
    Zur gebotenen Sorgfalt gehört, sich hinsichtlich des Bestehens einer etwaigen Nutzungsberechtigung zu vergewissern (zu den hohen Anforderungen der Rechtsprechung und zu den Prüfungs- und Erkundigungspflichten vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 25. Februar 2014 - Az. 17 S 4/13 , Rn. 47; LG Köln, Urteil vom 17. November 2016 - Az. 14 0 88/14 , Rn. 87).
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45300
LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,45300)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.07.2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,45300)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 14 O 88/14 (https://dejure.org/2016,45300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung Geschäftsführer und Haftung Vorstand, Haftung Vorstand

  • juve.de (Kurzinformation)

    Haftungsprozess: Ex-IVG-Manager gewinnen Streit um Millionenforderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2015 - 6 U 48/14

    Pflichten der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14
    Außerhalb der Grenzen, die durch das Gesetz und die Satzung gezogen werden, bedarf es keines Entscheidungsspielraums (vgl. OLG Düsseldorf, U. v.15.01.2015, Az.: 6 U 48/14, m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 288/99

    Einladung zur Hauptversammlung durch den nur aus einem Mitglied bestehenden

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14
    Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob und inwieweit eine nachträgliche Billigung der Maßnahme durch den Aufsichtsrat - die grundsätzlich einen ausdrücklich gefassten Beschluss erfordert (vgl. hierzu BGH, U. v. 17.12.2001, ZIP 2002, 216 f.; OLG Rostock, B. v. 30.05.2008, Az.: 1 U 36/08; jeweils zitiert nach juris) - in Betracht kommt.
  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Auszug aus LG Bonn, 14.07.2016 - 14 O 88/14
    Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob und inwieweit eine nachträgliche Billigung der Maßnahme durch den Aufsichtsrat - die grundsätzlich einen ausdrücklich gefassten Beschluss erfordert (vgl. hierzu BGH, U. v. 17.12.2001, ZIP 2002, 216 f.; OLG Rostock, B. v. 30.05.2008, Az.: 1 U 36/08; jeweils zitiert nach juris) - in Betracht kommt.
  • KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16

    IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für

    Soweit die Musterklägerin mit Schriftsatz vom 22. August 2019 geltend macht, die Prospektangabe, nach der der Fondsgesellschaft "[...] keine detaillierten Informationen über die Bonität und Liquidität des Joint-Venture-Partners vorliegen [...]" sei auch deshalb unwahr, weil die ...als Muttergesellschaft der ...ausweislich der von der Musterklägerin nunmehr in Bezug genommenen Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 14. Juli 2016 - 14 O 88/14 (zitiert nach juris, dort Rn. 31) - im Zuge der Entwicklung des Anlagekonzepts eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Analyse des erstellten Bewertungsgutachtens (für die Fondsimmobilie), der Due Diligence und des Joint Venture Agreements mit der Investmentbank, die sich mit dem von ihr aufgelegten Fonds (dem Skyline Unit Trust) an dem Erwerb der Fondsimmobilie beteiligen wollte, beauftragt habe, lässt ihre Darstellung schon nicht erkennen, welche "detaillierten" (und den für die Fondsgesellschaft Verantwortlichen tatsächlich offenbarten) Erkenntnisse der Vorstand der .

    bb) Auf der Grundlage des von der Musterklägerin unter Bezugnahme auf die in dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. Juli 2016 - 14 O 88/14, veröffentlicht bei juris, getroffenen Feststellungen zu den für das von der ...gewährte Darlehen über 52 Mio. GBP vereinbarten Konditionen Vorgetragenen ist auch nicht zu erkennen, dass die Aufnahme dieses Darlehens durch den Joint-Venture-Partner besondere Risiken für das Gelingen des Fondskonzepts mit sich gebracht hätte, die (gleichwohl) eine Offenlegung der Darlehenskonditionen geboten hätten.

    Vielmehr ist der - an dieser Stelle zugunsten der Musterklägerin als zutreffend unterstellten - Darstellung der Darlehenskonditionen zu entnehmen, dass dieses Darlehen - einschließlich der vereinbarten Zinsen - endfällig zu tilgen war und zwar zum 31. Januar 2022 (LG Bonn, Urteil vom 14. Januar 2016 - 14 O 88/14 Rn. 41 nach juris) und damit erst zu einem Zeitpunkt, der nach der prospektgemäßen Haltedauer der Immobilie lag, die mit voraussichtlich zwölf Jahren angesetzt war (Prospekt S. 8).

    Dass das den Senior Loan bereitstellende Kreditinstitut oder das mit ihm verbundene Unternehmen ...letztlich über die Kreditvergabe an dem Joint-Venture-Partner (dem Skyline Unit Trust) hinausgehend beteiligt und in die Verwirklichung des Investitionsvorhabens eingebunden gewesen wären, ist auch dem auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 14. Juli 2016 - 14 O 88/14 - gestützten Vortrag der Musterklägerin nicht zu entnehmen und geht auch aus den von ihr vorgelegten Presseveröffentlichungen nicht hervor.

    Hieran ändert auch der mit Schriftsatz vom 22. August 2019 erstmals angebrachte Hinweis auf die in der Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 14. Juli 2016 - 14 O 88/14, juris Rn. 41 f. - getroffenen Feststellungen hierzu, denen zufolge das dem Joint-Venture-Partner von der IVG Immobilien AG gewährte Darlehen über 52 Mio. nicht (wie zunächst geplant) bei institutionellen Anlegern platziert worden ist.

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