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   OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15   

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OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15 (https://dejure.org/2015,17315)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.2015 - 14 PS 1/15 (https://dejure.org/2015,17315)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 14 PS 1/15 (https://dejure.org/2015,17315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verweigerung der Aktenvorlage durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verweigerung der Aktenvorlage durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Dies erfordert grundsätzlich eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der geltend gemachten Gründe unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen, gegebenenfalls auch der Bezifferung von Absätzen oder der Gliederungspunkte eines einzelnen Dokuments (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 25.6.2010, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Diese präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ist in der Sperrerklärung selbst und damit gegenüber dem Gericht der Hauptsache und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen; die bloße behördeninterne Dokumentation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012, a.a.O.) genügt ebenso wenig wie eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ausschließlich gegenüber dem Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 7.11 -, NVwZ 2012, 1488, 1489; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2011 - 95 A 4.10 -, juris Rn. 6 ff.; anderer Ansicht BVerwG, Urt. v. 27.9.2006 - BVerwG 3 C 34.05 -, BVerwGE 126, 365, 373).

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    14 Die Sperrerklärung ist eine Prozesserklärung, die im Hauptsacheverfahren nach einer förmlichen Verlautbarung des Gerichts der Hauptsache über die Entscheidungserheblichkeit der Unterlagen abgegeben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2010 - BVerwG 20 F 1.10 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59).

    Dies erfordert grundsätzlich eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der geltend gemachten Gründe unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen, gegebenenfalls auch der Bezifferung von Absätzen oder der Gliederungspunkte eines einzelnen Dokuments (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012 - BVerwG 20 F 5.12 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 25.6.2010, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Die Beteiligten können unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs zudem auch im Zwischenverfahren beanspruchen, sich zu jeder dem Fachsenat zur Entscheidung unterbreiteten schriftlichen Stellungnahme anderer Beteiligter zu äußern (BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012, a.a.O., S. 1489).

    Denn im Zwischenverfahren verbieten sich Ergänzungen der Sperrerklärung, die sich nicht lediglich auf Klarstellungen beschränken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 5.11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Zwar soll durch die präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe gerade dem Fachsenat eine effektive gerichtliche Überprüfung der Sperrerklärung ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.10.2011 - BVerwG 20 F 24.10 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - 95 A 4.10

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Anforderungen an die Bezeichnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Diese präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ist in der Sperrerklärung selbst und damit gegenüber dem Gericht der Hauptsache und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen; die bloße behördeninterne Dokumentation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012, a.a.O.) genügt ebenso wenig wie eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ausschließlich gegenüber dem Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 7.11 -, NVwZ 2012, 1488, 1489; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2011 - 95 A 4.10 -, juris Rn. 6 ff.; anderer Ansicht BVerwG, Urt. v. 27.9.2006 - BVerwG 3 C 34.05 -, BVerwGE 126, 365, 373).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11

    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Diese präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ist in der Sperrerklärung selbst und damit gegenüber dem Gericht der Hauptsache und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen; die bloße behördeninterne Dokumentation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012, a.a.O.) genügt ebenso wenig wie eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ausschließlich gegenüber dem Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 7.11 -, NVwZ 2012, 1488, 1489; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2011 - 95 A 4.10 -, juris Rn. 6 ff.; anderer Ansicht BVerwG, Urt. v. 27.9.2006 - BVerwG 3 C 34.05 -, BVerwGE 126, 365, 373).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Diese präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ist in der Sperrerklärung selbst und damit gegenüber dem Gericht der Hauptsache und den übrigen Beteiligten des Hauptsacheverfahrens vorzunehmen; die bloße behördeninterne Dokumentation (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.8.2012, a.a.O.) genügt ebenso wenig wie eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der Weigerungsgründe ausschließlich gegenüber dem Fachsenat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - BVerwG 20 F 7.11 -, NVwZ 2012, 1488, 1489; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2011 - 95 A 4.10 -, juris Rn. 6 ff.; anderer Ansicht BVerwG, Urt. v. 27.9.2006 - BVerwG 3 C 34.05 -, BVerwGE 126, 365, 373).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19

    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät;

    Die Sperrerklärung genügt - noch - den sich aus § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008 - 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51; Senatsbeschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, NdsVBl. 2016, 60; Thüringer OVG, Beschl. v. 27.3.2003 - 10 SO 337/01 -, juris Rn. 33; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 99 Rn. 20 m.w.N.).

    Eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der geltend gemachten Weigerungsgründe unter Angabe von Seiten- oder Blattzahlen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.) fehlt allerdings.

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2017 - 14 PS 1/17

    Akteneinsicht; Geheimhaltung; dem Wesen nach; in-camera-Verfahren;

    Die Sperrerklärung genügt den sich aus § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008 - BVerwG 20 F 7.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 51; Senatsbeschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2023 - 19 PS 1/23

    In-camera-Verfahren; Verfassungsschutz; Weigerung; Weigerungsgrund; Widerspruch

    Die Sperrerklärung genügt den sich aus § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Beschl. v. 6.11.2008 - 20 F 7.08 -, juris; Senatsbeschl. v. 2.7.2015 - 14 PS 1/15 -, NdsVBl. 2016, 60; Thüringer OVG, Beschl. v. 27.3.2003 - 10 SO 337/01 -, juris Rn. 33; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 99 Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 20 F 6.17

    Geheimhaltungsbedürftigkeit von personenbezogenen gespeicherten Daten i.R.e.

    Mit Beschluss vom 2. Juli 2015 - 14 PS 1/15 - stellte der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts fest, die erste Sperrerklärung des Beklagten vom 22. Juli 2014 sei rechtswidrig, da sie den formellen Anforderungen an die Darlegung der Weigerungsgründe nicht genüge.
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