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   OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16   

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https://dejure.org/2016,34469
OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2016,34469)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.10.2016 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2016,34469)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2016,34469)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16
    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung unterliegt auch der gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 VwGO bei dem Gericht der Hauptsache zu stellende Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach § 189 VwGO gebildeten Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009 - BVerwG 20 F 3.08 -, juris Rn. 3; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 99 Rn. 16).

    Der Gesetzgeber hat hiermit die vorausgegangene Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung geändert, die lediglich für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ein Vertretungserfordernis vorsah (vgl. zu dieser alten Rechtslage: BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 3; Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2016 - 14 PS 6/15

    Dem Wesen nach geheim; einem Gesetz nach geheim; Geheimhaltung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16
    Diese begründet die Verweigerung der Aktenvorlage aber nicht mit Nachteilen für das Wohl des Bundes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO, sondern allein mit einer wesensmäßigen Geheimhaltungsbedürftigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO (vgl. zur Definition und Abgrenzung dieser Geheimhaltungsgründe: Senatsbeschl. v. 8.2.2016 - 14 PS 6/15 -, NordÖR 2016, 327, 329 f. mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2005 - 14 PS 1/05

    Möglichkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durch die Behörden;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16
    Der Gesetzgeber hat hiermit die vorausgegangene Regelung in § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung geändert, die lediglich für die Beschwerde gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ein Vertretungserfordernis vorsah (vgl. zu dieser alten Rechtslage: BVerwG, Beschl. v. 5.2.2009, a.a.O., Rn. 3; Senatsbeschl. v. 9.6.2005 - 14 PS 1/05 -, NVwZ-RR 2005, 819 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16
    Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.2010 - BVerwG 20 F 15.10 -, NVwZ-RR 2011, 261).
  • BVerwG, 27.12.2016 - 20 KSt 1.16

    Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung der Geschäftsstelle des

    Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Fachsenat mit Beschluss vom 17. November 2016 - 20 F 13.16 - die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Fachsenat nach § 189 VwGO - vom 5. Oktober 2016 - 14 PS 9/16 - verworfen und jenem gemäß § 154 Abs. 2 VwGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt hat.
  • OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19

    Vertretungszwang bei in-camera-Verfahren; Vorliegen einer Sperrerklärung

    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung unterliegt auch der gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 VwGO bei dem Gericht der Hauptsache zu stellende Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach § 189 VwGO gebildeten Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.2.2009 - 20 F 3/08 -, juris) Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck der durch Art. 13 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO bestimmten Erstreckung des Vertretungszwangs auch auf Prozesshandlungen, die zwar gegenüber dem Verwaltungsgericht vorzunehmen sind, durch die aber ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.10.2016 - 14 PS 9/16 -, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.01.2017 - 14 PS 9/16   

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OVG Niedersachsen, 23.01.2017 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2017,1710)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2017 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2017,1710)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2017 - 14 PS 9/16 (https://dejure.org/2017,1710)
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