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   BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96   

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BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96 (https://dejure.org/1996,1059)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 14 REg 6/96 (https://dejure.org/1996,1059)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 14 REg 6/96 (https://dejure.org/1996,1059)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 611 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96
    Die eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten dürfen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen treffen, und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz darf auch bei diesen Personen nicht sehr intensiv sein, wobei Härteregelungen die Gesamtbeurteilung mildern können (BVerfGE 26, 265, 275; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; BVerfGE 67, 231, 237 = SozR 2200 § 1252 Nr. 4; BVerfGE 71, 39, 50; 79, 87, 100 = SozR 2200 § 183 Nr. 54; BVerfGE 87, 234, 255 f = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; zu Härteklauseln: BVerfGE 60, 16, 50 ff).

    Die Angemessenheit der Besoldung ist einschließlich vorgenannter Aspekte anders als bei den übrigen Arbeitnehmern an der verfassungsrechtlichen Alimentationspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) zu messen (BVerfGE 8, 1, 14 ff; 71, 39, 62).

    Nach dem Alimentationsprinzip sind Besoldung und Versorgung nicht an dem Gesichtspunkt eines Entgelts für geleistete Dienste zu orientieren (BVerfGE 21, 329, 344; 55, 207, 241; 71, 39, 63), sondern müssen dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards gewähren (BVerfGE 8, 1, 14; 39, 196, 201; 71, 39, 62 f).

    Es ist deshalb zulässig, daß Ehegatten, die beide als Beamte teilzeitbeschäftigt sind, zusammen weniger als den vollen ehegattenbezogenen Bestandteil des Ortszuschlags erhalten, obgleich sie zusammen vollschichtig oder mehr als vollschichtig beschäftigt sind (BVerfGE 71, 39 ff).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96
    Indes hat der Staat aus Art. 6 GG, wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, zwar die Pflicht, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familien zu gewährleisten (BVerfGE 6, 55, 76; 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Insbesondere die staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen steht "unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann" (BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Regelmäßig erwachsen daher aus Art. 6 GG keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; BVerfGE 87, 1, 36 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96
    Auch darf eine unterschiedliche Förderungsbedürftigkeit berücksichtigt werden (BVerfGE 17, 210, 219 f; 43, 108, 125).

    Nicht nur die eigene Benachteiligung, sondern auch die ungleiche Begünstigung eines Dritten kann eine Beeinträchtigung des Gleichheitsgrundrechtes darstellen (BVerfGE 17, 210, 216 f; 79, 1, 17).

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R

    Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung

    Wenn der Gesetzgeber eine Elternzeit ohne Elterngeldbezug (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - § 15 Abs. 2 BEEG -) insoweit nicht ausgenommen hat, lag dies innerhalb seines gesetzgeberischen Gestaltungsermessens bei der Gewährung familienfördernder Leistungen (s BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S 80 und § 6 Nr. 16 S 92) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Wenn der Gesetzgeber eine Elternzeit ohne Elterngeldbezug (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - § 15 Abs. 2 BEEG -) insoweit nicht von der Berücksichtigung ausgenommen hat, lag dies innerhalb seines gesetzgeberischen Gestaltungsermessens bei der Gewährung familienfördernder Leistungen (s BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S 80 und § 6 Nr. 16 S 92).
  • BSG, 13.10.2005 - B 10 EG 4/05 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Pauschalabzug - Abzugspauschale - Willkür -

    Mit dem Grundgesetz ist es vereinbar, dass die Abzugspauschale, die zur Ermittlung des beim Erziehungsgeld anrechenbaren Einkommen vorgesehen ist, ab 1.1.2004 von 27 vH auf 24 vH herabgesetzt worden ist (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 20.11.1996 - 14 REg 6/96 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 13).

    Nach eigener Prüfung schließt sich der erkennende Senat der zur Vorgängervorschrift ergangenen Rechtsprechung des 14. Senats des Bundessozialgerichts ( Urteil vom 20. November 1996 - 14 Reg 6/96 -, SozR 3-7833 § 6 Nr. 13) an und wendet die darin entwickelten Grundsätze auch auf die auf 24 vH bemessene Abzugspauschale an.

    Insoweit ist zu fragen, ob ein vernünftiger Grund für die Gleichbehandlung fehlt (vgl BVerfGE 90, 226, 239; allg zum Gleichheitsgrundsatz im Erziehungsgeldrecht: Senatsurteile vom 10. Februar 2005, SozR 4-7833 § 5 Nr. 1 RdNr 17 , und SozR 4-7833 § 1 Nr. 8 RdNr 14 ff und vom 23. September 2004, SozR 4-7833 § 1 Nr. 6 RdNr 47; ferner BSGE 81, 294, 300; BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13; BVerfG Beschluss vom 6. Juli 2004, SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 26 ff; BVerfGE 55, 72; jeweils mwN, stRspr).

    Gemessen an diesen Grundsätzen ist die Festsetzung eines pauschalen Abzugsbetrages (früher 27 vH, jetzt 24 vH) weder deshalb verfassungswidrig, weil dieser Betrag in zahlreichen Fällen hinter der möglichen Abgabenbelastung zurückbleibt, wie es auch die Klägerin geltend macht (vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13; dem zustimmend Pauli in Hambüchen , Kindergeld/Erziehungsgeld/Elternzeit, Komm, Stand August 2005, BErzGG § 6 RdNr 34), noch deshalb, weil die Absenkung von 27 auf 24 vH etwa im Gegensatz zur tatsächlichen Entwicklung der Abgabenlast steht.

  • BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Wenn der Gesetzgeber eine Elternzeit ohne Elterngeldbezug (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes - § 15 Abs. 2 BEEG -) insoweit nicht ausgenommen hat, lag dies innerhalb seines gesetzgeberischen Gestaltungsermessens bei der Gewährung familienfördernder Leistungen (s BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S 80 und § 6 Nr. 16 S 92).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R

    Erziehungsgeld - behindertes Kind - behinderter Elternteil - Steuerpauschbetrag -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eine generalisierende und pauschalierende Behandlung von Sachverhalten zu akzeptieren, wenn nur eine kleine Zahl von Personen negativ betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Einzelfall nicht sehr intensiv ist; eine Ausnahmequote von 7, 5 % wurde hingenommen (vgl BVerfGE 17, 1, 23 ff; BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13).
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 1/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Landwirt - Ehegatte - Beitragszuschuss -

    Die von der Beklagten bei rückwirkend festgestellter Versicherungspflicht befürwortete Nachzeichnung der Bewilligungsgeschichte, wie sie bei fiktiven Entscheidungen über den Beitragszuschuss und bei gedachten Neufeststellungen nach Vorlage des jeweils jüngsten Einkommensteuerbescheides für das zeitnächste Veranlagungsjahr abgelaufen wäre, dürfte sich auch deshalb verbieten, weil damit neben größerem Verwaltungsaufwand - bei im Zeitablauf regelmäßig steigenden Einkommen - häufig erhöhte Ausgaben für Beitragszuschüsse und damit - wegen deren Steuerfinanzierung - Fehlsubventionierungen verbunden wären (vgl zur Einsparung von Haushaltsmitteln durch Einkommensaktualisierung im Erziehungsgeldrecht BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S 76).
  • LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05

    Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der

    Denn der Gesetzgeber ist durch Art. 3 GG nicht verpflichtet, in jeder Rechtsvorschrift Raum für die Berücksichtigung einer wesentlichen Abweichung im Einzelfall zu lassen (vgl. BSG-Urteil vom 20.11.1996, Az.: 14 REg 6/96).
  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 EG 18/97

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

    Vielmehr könnte die Leistung ersatzlos wieder gestrichen werden, ohne dass die Bundesrepublik deswegen ihren Charakter als Sozialstaat verlöre (BSG vom 20.11.1996 SozR 3-7833 § 6 Nr. 13 S.80).
  • BSG, 16.12.1999 - B 14 EG 4/98 R

    Voraussichtliches Einkommen beim Anspruch auf Erziehungsgeld, Fristverzögerung im

    Die von der Klägerin geltend gemachte "Meistbegünstigung" würde daher den Intentionen des Gesetzgebers widersprechen und ist auch nicht vom Gleichheitssatz geboten, da die angestrebte größere Verwaltungseffizienz einen ausreichenden Differenzierungsgrund darstellt (vgl dazu ausführlich und unter Bezugnahme auf die Gesetzesmotive: BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13).
  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 12 EG 60/06

    Bundeserziehungsgeld - Ermittlung des für die Berechnung des Erziehungsgeldes

    Der Senat folgt insoweit der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 20.11.1996 - 14 Reg 6/96 - SozR 3 - 7833 § 6 Nr. 13 (in dem die 1993 vorgenommene Pauschalierung des Abzugsbetrages in Höhe von 27 v.H. durch das FKPG, Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogrammes vom 23.06.1993, BGBl. I 944 verfassungsrechtlich nicht beanstandet wurde) und vom 13.10.2000 - B 10 EG 4/05 R - SozR 4 - 7833 § 6 BErzGG § 6 Nr. 3 (in dem die Herabsetzung der Abzugspauschale zur Ermittlung des beim Erziehungsgeld anrechenbaren Einkommens von 27 v.H. auf 24 v.H. durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.10.2003 (BGBl. I 3076) ab 01.01.2004 verfassungsrechtlich nicht beanstandet wurde).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 11 EG 2037/01

    Einkommensermittlung beim Anspruch auf Erziehungsgeld

  • LSG Saarland, 20.11.1997 - L 6/1 Ar 18/96
  • SG Aachen, 03.05.2005 - S 13 EG 11/04

    Anspruch auf monatliches Erziehungsgeld für die ersten sechs Lebensmonate eines

  • LSG Saarland, 10.07.1997 - L 6/1 Eg 4/96

    Höhe des Pauschalabzuges bei der Berechnung des Erziehungsgeldes; Korrektur des

  • SG Stade, 31.08.2009 - S 13 EG 5/08
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.08.2003 - L 5 EG 1/03

    Erhöhung des Erziehungsgeldes für den 7. bis 12. Lebensmonat des Kindes;

  • SG Stade, 26.02.2007 - S 13 EG 5/05
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