Rechtsprechung
LG München I, 17.04.2019 - 14 S 15269/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 556 Abs. 1 S. 2; BetrkVO § 2 Nr. 17
Umlegbarkeit von Kosten für einen 24-Stunden Wach- und Sicherheitsdienst aus den Betriebskostenabrechnungen - rewis.io
Umlegbarkeit von Kosten für einen 24-Stunden Wach- und Sicherheitsdienst aus den Betriebskostenabrechnungen
- ra.de
- mietrechtsiegen.de
Betriebskostenabrechnung - Umlage von Kosten für Wach- und Sicherheitsdienst/Revierdienst
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann 24-Stunden-Bewachungsdienst als Betriebskosten umgelegt werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kosten für Sicherheitsdienst sind nur bedingt umlagefähig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Umlegbarkeit von Kosten für einen 24-Stunden Wach- und Sicherheitsdienst
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Umlage der Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als Betriebskosten
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kosten für Sicherheitsdienst als Betriebskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage mit öffentlichen Park: Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter unzulässig - Wach- und Sicherheitsdienst kommt nicht der Mietsache zu Gute
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind die Kosten eines Wach- und Sicherheitsdienstes umlagefähig? (IMR 2019, 313)
Verfahrensgang
- AG München, 28.09.2018 - 473 C 25630/17
- LG München I, 17.04.2019 - 14 S 15269/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 33/15
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Umlagefähigkeit der Pflegekosten für …
Auszug aus LG München I, 17.04.2019 - 14 S 15269/18
Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das in § BGB § 556 Absatz 1 S. 2 BGB enthaltene Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt ist; liegt eine derartige Widmung zu Gunsten der Öffentlichkeit vor, so dass jedermann die Nutzung dieser Flächen unabhängig davon gestattet ist, ob er eine Wohnung in der Wohnanlage angemietet hat, können die Kosten der Pflege dieser Flächen nicht als Betriebskosten den Wohnraummietern angelastet werden (BGH, Urteil v. 10.02.2016, VIII ZR 33/15, NJW 2016, 1439).
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung
3.4 Entscheidungen und Literaturstimmen, welche danach differenzieren, ob die Bewachung vornehmlich im Interesse der Mieter oder aber zum Schutz des Vermieters vor Beschädigungen des Grundstücks bzw. Gebäudes erfolgt (s. BGH, Beschluss vom 05.04.2005 - VIII ZR 78/04 - NZM 2005, 452 zu einem - anscheinend nachträglich eingeführten - Pförtnerdienst in einem Wohngebäude; LG Hamburg, Urteil vom 06.03.1997 - 333 S 139/96 - ZMR 1997, 358; LG Köln…, Urteil vom 28.01.2004 - 10 S 134/03 - WuM 2004, 400, juris Rn. 29 ff.; LG München, Urteil vom 17.04.2019 - 14 S 15269/18 - GE 2019, 1420, juris Rn. 14 zu Wohnraum;… Langenberg/Zehelein, a. a. O. Rn. 266 ff.), beziehen sich offenbar auf Mietverträge, welche die Umlage von Bewachungskosten nicht ausdrücklich regeln, und sind vorliegend angesichts der ausdrücklichen Vereinbarung zu den Kosten der Bewachung in § 3 Ziffer 3 des Mietvertrages nicht einschlägig.