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   LG Landshut, 30.03.2011 - 14 S 254/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43549
LG Landshut, 30.03.2011 - 14 S 254/11 (https://dejure.org/2011,43549)
LG Landshut, Entscheidung vom 30.03.2011 - 14 S 254/11 (https://dejure.org/2011,43549)
LG Landshut, Entscheidung vom 30. März 2011 - 14 S 254/11 (https://dejure.org/2011,43549)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Beweislast bei Schaden an einem Mietwagen

  • openjur.de

    Schadensersatzanspruch bei Beschädigung eines Mietfahrzeugs: Beweislast des Vermieters

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenbeschädigung - Beweislast des Vermieters

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Im Streit steht Schadensersatz für einen Schaden am Mietwagen (Kläger ist Vermieter) -> Vermieter...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden am Mietobjekt: Wer trägt wofür die Beweislast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschädigung am Mietwagen - wer ist in der Beweislast?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Auszug aus LG Landshut, 30.03.2011 - 14 S 254/11
    Der Vermieter trägt demnach auch die Beweislast dafür, dass die Schadensursache nicht auf dem Verhalten eines Dritten herrührt, für den der Mieter nicht (nach § 278 BGB) haftet (vgl. BGH, Urteil v. 03.11.2004 in NJW-RR 2005, 381).
  • LG Baden-Baden, 12.06.2007 - 5 S 19/06
    Auszug aus LG Landshut, 30.03.2011 - 14 S 254/11
    Diesen Beweis vermochte die Klägerin jedoch nicht zu erbringen (vgl. insoweit auch Urteil LG Baden-Baden v. 12.06.2007, MDR 2007, 1014).
  • AG Rheinbach, 13.03.2015 - 5 C 536/13

    Verschlechterung der Mitsache; vertragsgemäßer Gebrauch; Wohnmobil

    Die Beklagte hat als Vermieterin darzulegen und zu beweisen, dass die Beschädigung nicht bei Vertragsbeginn vorlag, sondern nachträglich im Obhutsbereich des Mieters entstanden ist und nicht durch den Vermieter selbst oder Dritte (LG Landshut Urteil vom 30.3.2011, Az. 14 S 254/11, LG Lübeck, Urteil vom 13.6.2013, Az. 14 S 211/11).
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