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   LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13   

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LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13 (https://dejure.org/2014,11461)
LG Köln, Entscheidung vom 27.05.2014 - 14 S 38/13 (https://dejure.org/2014,11461)
LG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 14 S 38/13 (https://dejure.org/2014,11461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Benutzung eines Lichtbildes zu Werbezwecken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten im Internet (hier: E-Bay)

  • kanzlei.biz

    Schadensersatz bei unrechtmäßiger Nutzung einer Produktfotografie

  • rabüro.de

    Zur Verletzung des Nutzungsrechts durch Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder auf ebay

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 15 Abs. 1, 19a, 72 Abs. 1 Nr. 1, 97 Abs. 2 S. 3 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    120 EUR für Online-Fotoklau

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    120,- EUR für Online-Fotoklau

  • bista.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Fotoklau auf eBay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MFM-Tabelle auch außerhalb der Branche der Bildagenturen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe des Schadensersatzes bei unberechtigter Lichtbildnutzung im Internet nach MFM-Empfehlung

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    EBay-Produktfoto: 20,00 Schadensersatz für hochwertiges Bild zu wenig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 973
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 1.3.2013 - 6 U 168/12).

    Demzufolge werden sie bei der Einstellung von Lichtbildern in gewerbliche Verkaufsangebote im Internet, so auch auf Online-Plattformen, als Ausgangspunkt für die Schätzung der vom Verletzer zu entrichtenden fiktiven Lizenz herangezogen (vgl. OLG Brandenburg a.a.O., LG Düsseldorf, Urt.v. 19.3.2008 - 12 O 416/06 - Rn 1f, 35 - juris, OLG Köln, Urt.v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).

    Die MFM- Empfehlungen sind allerdings nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände gegebenenfalls zu modifizieren, da die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Rn. 28 ff - Pressefotos; OLG Braunschweig a.a.O. S. 922, OLG Köln, Urt. v. 30.04.2010 - 6 U 201/09, Urt. v. 23.05.2012 - 6 U 79/12; Urt. v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).

    Diese Umstände rechtfertigen den o.g. Zuschlag, auch wenn es sich bei der streitgegenständlichen Auktionen des Beklagten nicht um eine "Multi-Auktion", d.h. das gleichzeitige Angebot einer Mehr- bis Vielzahl des jeweiligen Produktes handelte, für die das OLG Köln gleichfalls einen Zuschlag von 50 % für angemessen erachtet hat (Urt.v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 1.3.2013 - 6 U 168/12).

    Bei der Festsetzung einer angemessenen Lizenz ist es nahe liegend, branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab heranzuziehen, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (BGH, NJW-RR 1986, 1215 - Liedtextwiedergabe II; BGH GRUR 2006, 136 Rn. 23 - Pressefotos, OLG Köln a.a.O.).

    Die von dem Kläger zur Bemessung seines Schadensersatzanspruches herangezogenen Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (im Folgenden: MFM - Empfehlungen) werden regelmäßig als in der Branche der Bildagenturen und freien Berufsfotografen übliche Regelung der Lizenzsätze für die gewerbliche Nutzung von Lichtbildern und deshalb als Ansatzpunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO angesehen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefotos; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393 - Informationsbroschüre; OLG Brandenburg, GRUR 2009, 413 - MFM - Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 920, 922).

    Die MFM- Empfehlungen sind allerdings nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Einbeziehung sämtlicher individueller Sachverhaltsumstände gegebenenfalls zu modifizieren, da die Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung der angemessenen Lizenzgebühr bieten (vgl. BGH GRUR 2006, 136 Rn. 28 ff - Pressefotos; OLG Braunschweig a.a.O. S. 922, OLG Köln, Urt. v. 30.04.2010 - 6 U 201/09, Urt. v. 23.05.2012 - 6 U 79/12; Urt. v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Dabei ist auch zu beachten, dass es sich bei den MFM- Empfehlungen weniger um eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte als vielmehr eher um eine einseitige Festlegung der Anbieterseite handelt (BGH NJW 2010, 2354 Rn. 36 - Restwertbörse).

    Auch in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 - , ebenso wie in der Entscheidung des BGH NJW 2010, 2354 - Restwertbörse, wurde nicht generell die Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen auf vergleichbare Fälle der unberechtigten Nutzung nicht von einem Berufsfotografen erstellter Lichtbilder verneint sondern die MFM-Empfehlungen wurden jeweils lediglich aufgrund der besonderen Umstände des der Entscheidung zu Grunde liegenden Einzelfalles nicht zur Bemessung des Schadensersatzes herangezogen.

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Offenbare Unrichtigkeiten der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.v. § 319 Abs. 1 ZPO können jederzeit - auch vom Rechtsmittelgericht - berichtigt werden (BGHZ 106, 370, 373; BGH NJW 1996, 2100, 2102).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2012 - 2 U 7/11

    Unberechtigte Fotoverwendung bei privatem eBay-Verkauf - 20,00 Euro

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Auch in der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Braunschweig vom 08.02.2012 - 2 U 7/11 - , ebenso wie in der Entscheidung des BGH NJW 2010, 2354 - Restwertbörse, wurde nicht generell die Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen auf vergleichbare Fälle der unberechtigten Nutzung nicht von einem Berufsfotografen erstellter Lichtbilder verneint sondern die MFM-Empfehlungen wurden jeweils lediglich aufgrund der besonderen Umstände des der Entscheidung zu Grunde liegenden Einzelfalles nicht zur Bemessung des Schadensersatzes herangezogen.
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Offenbare Unrichtigkeiten der erstinstanzlichen Entscheidung i.S.v. § 319 Abs. 1 ZPO können jederzeit - auch vom Rechtsmittelgericht - berichtigt werden (BGHZ 106, 370, 373; BGH NJW 1996, 2100, 2102).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob der Verletzte selbst bereit gewesen wäre, für seine Benutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321; OLG Braunschweig a.a.O) und welchen Wert der Verletzte im Nachhinein der Benutzungshandlung beimisst.
  • OLG Brandenburg, 15.05.2009 - 6 U 37/08

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen der unberechtigten Nutzung von

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Dabei ist für die Berechnung des maßgeblichen objektiven Werts der Benutzungsberechtigung darauf abzustellen, was vernünftig denkende Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten (vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; GRUR 2006, 136 Rn. 23, 26 - Pressefotos; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 413 - MFM-Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig GRUR-RR 2012, 920, 922; OLG Köln, Urt. v. 1.3.2013 - 6 U 168/12).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Die von dem Kläger zur Bemessung seines Schadensersatzanspruches herangezogenen Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (im Folgenden: MFM - Empfehlungen) werden regelmäßig als in der Branche der Bildagenturen und freien Berufsfotografen übliche Regelung der Lizenzsätze für die gewerbliche Nutzung von Lichtbildern und deshalb als Ansatzpunkt für die richterliche Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO angesehen (vgl. BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefotos; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393 - Informationsbroschüre; OLG Brandenburg, GRUR 2009, 413 - MFM - Bildhonorartabellen; OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 920, 922).
  • LG Düsseldorf, 19.03.2008 - 12 O 416/06

    Unberechtigte Nutzung von Fotografien bei eBay

    Auszug aus LG Köln, 27.05.2014 - 14 S 38/13
    Demzufolge werden sie bei der Einstellung von Lichtbildern in gewerbliche Verkaufsangebote im Internet, so auch auf Online-Plattformen, als Ausgangspunkt für die Schätzung der vom Verletzer zu entrichtenden fiktiven Lizenz herangezogen (vgl. OLG Brandenburg a.a.O., LG Düsseldorf, Urt.v. 19.3.2008 - 12 O 416/06 - Rn 1f, 35 - juris, OLG Köln, Urt.v. 01.03.2013 - 6 U 168/12).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2013 - 6 U 79/12

    Abweisung der Regressklage gegen die Verfahrensbevollmächtigten des Vorstandes

  • LG Köln, 24.08.2017 - 14 O 111/16

    MFM-Empfehlungen als Basis für Schadenshöhe

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für Urheberrechtsstreitsachen zuständigen Kammer (vgl. etwa schon die Urteile vom 27. Mai 2014 - 14 S 38/13 - sowie vom 3. Juli 2014 - 14 S 30/13; Urteil vom 3. Dezember 2015 - 14 O 173/14) ebenso wie der Rechtsprechung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln (vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.03.2013, 6 U 168/13) können die MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung der aufgezeigten Grundsätze jedenfalls dann als Ausgangspunkt für die Schadensschätzung herangezogen werden, wenn es sich - wie vorliegend - nicht um die unberechtigte Nutzung einfacher "Schnappschüsse", sondern qualitativ hochwertige Fotos handelt, auch wenn diese nicht von einem Berufsfotografen angefertigt worden waren.
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