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   LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06   

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LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06 (https://dejure.org/2006,10915)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2006 - 14 Sa 481/06 (https://dejure.org/2006,10915)
LAG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 14 Sa 481/06 (https://dejure.org/2006,10915)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Heimzulage nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Bestimmung des Begriffs der "vergleichbaren Einrichtung (Heim)" im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1a zum BAT; Einbindung der Bewohner in ...

  • Judicialis

    Protokollnotiz Nr. 1 zum Abschnitt G des Teils II der Anlage 1 a zum BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heimzulage bei Gesamtverantwortung für tägliche Lebensführung in betreuter Wohngemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 528
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 60/02

    Heimzulage - Betreutes Wohnen

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (Urteile des BAG vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 mwN).

    (Urteile des BAG vom 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 und vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02).

    Zwischen diesen beiden Wohnformen befinden sich die neueren Betreuungsformen (teilweise Grenzfälle genannt, vgl. dazu Urteil des BAG vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02), die sowohl der einen wie der anderen Form zugerechnet werden können und seit der Änderung der Protokollnotiz die Rechtsprechung beschäftigt haben.

    Ähnlich hatte das Bundesarbeitsgericht den Zweck auch in der Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 - mit Konflikten und Belastungen durch das Zusammenwohnen in einem Haus definiert.

    In der Entscheidung vom 23.10.2002 - 10 AZR 60/02 hat das Bundesarbeitsgericht diesen Aspekt auch nicht mehr fortgeführt.

    Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 518/01

    Heimzulage - Jugendwohngemeinschaft

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Der Kläger hatte sich zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs darauf berufen, dass es sich bei der WG ... entsprechend der Rechtsprechung des 10. Senates des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 27. September 2000 (10 AZR 640/99) und vom 20. März 2002 (10 AZR 518/01) um eine vergleichbare Einrichtung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 handele.

    Wie das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 20.3.2002 - 10 AZR 518/01 zutreffend ausführt, ist die besondere Belastung der Tätigkeit in einem Heim in der Konfrontation mit durch das Zusammenleben Mehrerer entstehenden Konflikten zu sehen.

    Die Kammer hielt es allerdings für zu weit gehend, dass erst beim "Aufeinanderprallen" mehrerer Gruppen in einem Wohnheim in zulagenrelevantem Umfang "mehr und andere Konflikte" entstehen als innerhalb der relativ überschaubaren Einheit Wohngemeinschaft, wie die Entscheidungsgründe des Urteils vom 20.3.2002 - 10 AZR 518/01 andeuten.

    Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.

  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 188/03

    Heimzulage nach den AVR Caritas - Therapieeinrichtung für Drogenabhängige als

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem "Heim" eine Wohnung, einen Haushalt bzw. einen Ort, an dem jemand lebt und zu dem er eine gefühlsmäßige Bindung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil des BAG vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 mwN.).

    Diese Ordnung muss darauf gerichtet sein, die mit der ständigen Unterbringung verfolgten Zwecke zu verwirklichen (Urteil des BAG vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 mwN).

    Sie hat sie auch wegen Divergenz zu den letzten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Heimzulage vom 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03, vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. März 2002 - 10 AZR 518/01 zugelassen, da die Kammer davon ausgeht, dass es für die Anwendbarkeit der Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitt G des Teil II der Anlage 1a zum BAT nicht auf das Vorliegen einer typischerweise durch die Heimleitung fremdbestimmten Ordnung, sondern darauf ankommt, wer die Gesamtverantwortung für die tägliche Lebensführung der Bewohner hat.

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 640/99

    Arbeitsentgelt: Heimzulage

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Der Kläger hatte sich zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs darauf berufen, dass es sich bei der WG ... entsprechend der Rechtsprechung des 10. Senates des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 27. September 2000 (10 AZR 640/99) und vom 20. März 2002 (10 AZR 518/01) um eine vergleichbare Einrichtung im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 handele.

    (Urteile des BAG vom 27. September 2000 - 10 AZR 640/99 und vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02).

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    sind in der Wohngemeinschaft auch "ständig" untergebracht, denn diesem Erfordernis steht nicht entgegen, dass der behinderte Mensch das Heim zur Ausübung einer Arbeit oder Ausbildung bei täglicher Rückkehr stundenweise verlässt (so auch Urteil des BAG vom 20. April1994 - 10 AZR 276/93, zitiert nach juris; Urteil des LAG Nürnberg vom 25. Juni 2004 - 9(8) Sa 23/03).

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (Urteile des BAG vom 23. Oktober 2002 - 10 AZR 60/02 und vom 20. April 1994 - 10 AZR 276/93 mwN).

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 383/05

    Kumulation von tariflichen Erschwerniszuschlägen

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Grundsätzlich ist einer Leistungsklage Vorrang vor einer Feststellungsklage eingeräumt, wenn der Kläger den Anspruch beziffern kann (Urteil des BAG vom 16. November 2005 - 10 AZR 383/05 mwN).

    Der Kläger hat allerdings ein gesondertes Feststellungsinteresse, wenn er die Zahlungsanträge, wie hier, für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb ein Leistungsantrag ausgeschlossen ist (Urteil des BAG vom 16. November 2005, a.a.O. mwN).

  • BFH, 21.11.1974 - II R 107/68

    Zum Begriff "Erziehung"

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Zur Erziehung gehören außer der - regelmäßig im Wege des Unterrichts dargebotenen - Wissensvermittlung die Willensbildung und die Charakterbildung (Wissensbildung; Tätigkeiten, die darauf zielen, dass sich der Erzogene selbst zu sehen und zu beurteilen lernt; Bildung der Entscheidungsfähigkeit; das Lernen, Entscheidungen als rationale Akte zu steuern, Folgen zu bedenken usw.) (Urteil des BFH vom 21. November 1974 - II R 107/68, BStBl. II 1975, 389).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 963/78

    Vorliegen eines Tendenzunternehmens - Definition des Erziehungsbegriffs - Pflicht

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Dem steht es inhaltlich gleich, wenn unter "Erziehen" die Bildung und Entwicklung von Geist und Charakter verstanden wird (Urteil des BAG vom 2. April 1981 - 2 AZR 963/78, zitiert nach juris).
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92

    Bildung eines Wirtschaftsauschusses in einem Berufsförderungszentrum - Auslegung

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Auch Erwachsene können in ihrer Persönlichkeit noch geformt und ihre Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft noch weiter gefördert werden (Beschluss des BAG vom 9. Dezember 1992 - 7 ABR 3/92, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin, 18.05.2006 - 14 Sa 481/06
    Das Feststellungsinteresse ist aber nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird (Urteil des BAG vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04).
  • LAG Berlin, 10.09.2004 - 6 Sa 994/04

    Heimzulage

  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 597/06

    Heimzulage

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. Mai 2006 - 14 Sa 481/06 - wird zurückgewiesen.
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