Rechtsprechung
   LAG Hamm, 22.12.2009 - 14 Ta 207/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13014
LAG Hamm, 22.12.2009 - 14 Ta 207/09 (https://dejure.org/2009,13014)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2009 - 14 Ta 207/09 (https://dejure.org/2009,13014)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 14 Ta 207/09 (https://dejure.org/2009,13014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe, Einkommen, Sachbezug, Naturalleistung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 115 ZPO
    Prozesskostenhilfe, Einkommen, Sachbezug, Naturalleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterkunft und Verpflegung gegen Kostgeld als einzusetzendes Einkommen bei der Prozesskostenhilfe

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterkunft und Verpflegung gegen Kostgeld als einzusetzendes Einkommen bei der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 161
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 12.06.2009 - 14 Ta 718/08

    Prozesskostenhilfe; Einkommen; Sachbezug; Naturalleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.12.2009 - 14 Ta 207/09
    Erhält eine Partei, die Prozesskostenhilfe beantragt, vom Ehe- oder Lebenspartner oder anderen Familienangehörigen Unterkunft und Verpflegung gegen Zahlung eines Kostgelds, sind diese Leistungen mit den Werten der Sozialversicherungsentgeltverordnung abzüglich des gezahlten Kostgelds als Einkommen zu berücksichtigen (im Anschluss an BAG, 12. Oktober 2009, 3 AZB 21/09; Aufgabe von LAG Hamm, 12. Juni 2009, 14 Ta 718/08).

    § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO in Abzug zu bringen sind (LAG Hamm, 12. Juni 2009, 14 Ta 718/08, juris) wird aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität der Einkommensermittlung im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens nicht mehr festgehalten.

  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 5 Ta 20/18

    Prozesskostenhilfe; Sachbezug Wohnen

    Mit BAG; Beschluss vom 12.10.2009, 3 AZB 21/09, nicht veröffentlicht; LAG Hamm Beschluss vom 22.12.2009, 14 Ta 207/09; entgegen LAG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, 4 Ta 632/10; entgegen LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2017, 12 Ta 11/16.

    Der sofortigen Beschwerde wurde mit Beschluss vom 25.04.2017 unter Verweis auf die weiterhin bestehende Rechtsprechung des BAG (Beschluss vom 12.10.2009, 3 AZB 21/09, n.v.) und der dieser folgenden Rechtsprechung der 14. Kammer des LAG Hamm (LAG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009, 14 Ta 207/09, juris) unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (LAG Hamm, Beschluss v. 12.06.2009, 14 Ta 718/08, juris) nicht abgeholfen.

    Ein gezahltes Kostgeld ist hiervon abzuziehen (vgl. BAG, 12.10.2009, 3 AZB 21/09, n. v.; LAG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09, juris; dem folgend LAG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013, 5 Ta 456/13, n.v.; Beschluss vom 05.03.2014, 5 Ta 107/14, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 23.02.2015, 14 Ta 700/14, n.v.; LAG Hamm, 11.07.2017, 5 Ta 5/17, n.v.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 12.10.2009 (ihm unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung folgend: 14. Kammer des LAG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 - 14 Ta 207/09 = FamRZ 2010, 161), auf den sich das Arbeitsgericht Dortmund in seiner Nichtabhilfeentscheidung ausdrücklich beruft, die Auffassung vertritt, auch der Wert der gewährten Unterkunft sei als Naturalleistung nach den Sätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu berücksichtigen, vermag die Kammer dem nach Überprüfung ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht zu folgen.

  • LAG Hamm, 18.12.2023 - 5 Ta 159/23

    Prozesskostenhilfe; Auslandsbezug; Unterlagen in polnischer Sprache; Übersetzung;

    Ein gezahltes Kostgeld ist hiervon abzuziehen (vgl. BAG, 12.10.2009, 3 AZB 21/09, n. v.; dem folgend LAG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013, 5 Ta 456/13, n.v.; Beschluss vom 05.03.2014, 5 Ta 107/14, juris; Beschl. v. 23.02.2015, 14 Ta 700/14, n.v.; Beschluss vom 11.07.2017, 5 Ta 5/17, n.v; Beschl. v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09, juris).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 12.10.2009 (ihm unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung folgend: 14. Kammer des LAG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 - 14 Ta 207/09 = FamRZ 2010, 161), auf den sich das Arbeitsgericht Dortmund in seiner Nichtabhilfeentscheidung ausdrücklich beruft, die Auffassung vertritt, auch der Wert der gewährten Unterkunft sei als Naturalleistung nach den Sätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu berücksichtigen, vermag die Kammer dem nach Überprüfung ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht zu folgen.

  • LAG Hamm, 26.01.2016 - 14 Ta 208/15

    Umfang der Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages bei der Berechnung des

    Diese Naturalleistungen sind als geldwerte Leistungen mit den Werten nach § 2 SozialversicherungsentgeltVO (in 2015: 459, 00 Euro) abzüglich des gezahlten Kostgeldes (200,00 Euro) dem Einkommen hinzuzurechnen (vgl. BAG, 12. Oktober 2009, 3 AZB 21/09, n. v.; LAG Hamm, 22. Dezember 2009, 14 Ta 207/09, juris).
  • LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Ort des Klägers

    Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber oder als Naturalleistung von Familienangehörigen erbracht werden (BAG, Beschl. v. 12.10.2009 - 3 AZB 21/09 - n. v.; so auch LAG Hamm. Beschluss v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09; sowie in ständiger Rechtsprechung die entscheidende Beschwerdekammer Beschluss vom 29.04.2013, 5 Ta 96/13, v. 17.09.2012, 5 Ta 154/12, v. 04.06.2006, 5 Ta 127/06; v. 09.02.2004, 5 Ta 57/04) Die Höhe des Sachbezugswertes nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers richtete sich zum Zeitpunkt der Entscheidung nach der "Sechsten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" (6. SvEVÄndV k.a.Abk.; V. v. 21.10.2013 BGBl. I S. 3871 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2014) Damit ergibt sich ein insgesamt anzurechnender Betrag von 450, 00 EUR, so dass sich ein Einkommen ergibt von 1.691,00 EUR.
  • LAG Hamm, 22.06.2011 - 4 Ta 632/10

    Kostgeld für Unterkunft und Verpflegung bei der Berechnung des zur

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in dem zitierten Beschluss vom 12.10.2009 (ihm unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung folgend: 14. Kammer des LAG Hamm, Beschluss vom 22.12.2009 - 14 Ta 207/09 = FamRZ 2010, 161), auf den sich das Arbeitsgericht Dortmund in seiner Nichtabhilfeentscheidung ausdrücklich beruft, die Auffassung vertritt, auch der Wert der gewährten Unterkunft sei als Naturalleistung nach den Sätzen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu berücksichtigen, vermag die Kammer dem nach Überprüfung ihrer bisherigen Rechtsprechung nicht zu folgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht