Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.05.2001 - 14 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3325
OLG Celle, 10.05.2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3325)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3325)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,3325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Haftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr beim Zusammenstoß mit jugendlichem Radfahrer

  • verkehrsrechtsforum.de

    Pkw-Fahrer trifft bei Unfall mit einem Fahrradfahrer idR Mitverschulden aus Betriebsgefahr.

  • RA Kotz

    Radfahrerin (hier: 9 Jahre)- Pkw-Fahrerin hat bei Unfall idR Mitverschulden!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 18
    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem jugendlichen Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1166
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 23.08.2019 - 1 O 483/18

    Zusammenstoß Golfcart/Pkw, Haftungsverteilung

    Bezüglich einer entsprechenden Betriebsgefahr ist anerkannt, dass diese bei einer Kollision zwischen Pkw und Radfahrer, soweit der Radfahrer schuldhaft und der Pkw-Führer schuldlos gehandelt hat, bei 40 % liegt (OLG Celle MDR 2001, 1166).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15793
OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,15793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,15793)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2001 - 14 U 117/00 (https://dejure.org/2001,15793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 301/79

    Formungültiges Schenkungsversprechen als Rechtsgrund für einen Schuldbeitritt -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00
    Die schriftlichen Erklärungen der Beklagten sind nicht einmal mehrdeutig; nur dann könnte das eigene sachliche Interesse ein wichtiges Indiz für das Vorliegen einer Schuldmitübernahme sein (vgl. BGH, NJW 1981, 47).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84

    Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 14 U 117/00
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Realofferte des Versorgungsunternehmens dadurch konkludent angenommen wird, dass der Verbraucher Energie in Anspruch nimmt (vgl. BGHZ 95, 393, 399; Ludwig/Odenthal, aaO., § 2 Rdn 92 m.w.N.).
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