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   OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15   

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https://dejure.org/2016,6917
OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15 (https://dejure.org/2016,6917)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.03.2016 - 14 U 127/15 (https://dejure.org/2016,6917)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. März 2016 - 14 U 127/15 (https://dejure.org/2016,6917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten; Ersatzfähigkeit der Kosten für eine Haftungsreduzierung

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Kosten für Navigationsgerät sind bei entsprechender Ausstattung des Unfallwagens zu erstatten (das... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; Navigation; Mittelwert ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2; ZPO § 287
    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 287
    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    FRACKE bleibt FRACKE

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall - und die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach dem Mittelwertmodell

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schätzung verkehrsunfallbedingt entstandener Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Mietwagenkosten - Schwächen sowohl bei Schwacke als auch bei Fraunhofer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1119
  • VersR 2017, 313
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Entgegen dem vorläufigen Hinweis durch Verfügung der Vorsitzenden vom 2. Dezember 2015 (Bl. 249 d. A.) gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung des Senates (vgl. hierzu grundlegend NJW-RR 2012, 802 ff. = sogenannte Fracke-Methode) aufzugeben.
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Damit hat sie jedoch nicht im Sinne der Anforderungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, NJW 2013, 1539 ff. - juris Rdnr. 12) hinreichend dargelegt, dass der zur Schadensbehebung erforderliche maßgebende Normaltarif zum Zeitpunkt der Anmietung tatsächlich deutlich günstiger gewesen sein könnte als der aus dem arithmetischen Mittel der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Tabelle ermittelte Normaltarif.
  • KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13

    Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Ebenso wie bei weiteren Zusatzkosten für einen zweiten Fahrer, Winterreifen etc., die in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hält der Senat auch die Zusatzkosten für eine weitere Reduzierung der Haftungsbegrenzung in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig (vgl. u. a. LG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 7 S 328/14 - juris Rdnr. 137; LG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2015 - 24 O 421/14 - juris Rdnr. 42; KG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - zitiert nach juris).
  • LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14

    Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Ebenso wie bei weiteren Zusatzkosten für einen zweiten Fahrer, Winterreifen etc., die in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hält der Senat auch die Zusatzkosten für eine weitere Reduzierung der Haftungsbegrenzung in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig (vgl. u. a. LG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 7 S 328/14 - juris Rdnr. 137; LG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2015 - 24 O 421/14 - juris Rdnr. 42; KG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Anders als das Oberlandesgericht Düsseldorf (MDR 2015, 454 ff.) vermochte der Senat sich nicht die Überzeugung zu bilden, dass die vom Fraunhofer Institut ermittelten durchschnittlichen "Normaltarife" dem tatsächlichen Angebotsspektrum näherkommen als der aus dem arithmetischen Mittel der beiden vorgenannten Tabellen ermittelte Wert.
  • LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Ebenso wie bei weiteren Zusatzkosten für einen zweiten Fahrer, Winterreifen etc., die in voller Höhe berücksichtigungsfähig sind, hält der Senat auch die Zusatzkosten für eine weitere Reduzierung der Haftungsbegrenzung in voller angemessener Höhe für erstattungsfähig (vgl. u. a. LG Braunschweig, Urteil vom 30. Dezember 2015 - 7 S 328/14 - juris Rdnr. 137; LG Stuttgart, Urteil vom 7. August 2015 - 24 O 421/14 - juris Rdnr. 42; KG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 22 U 119/13 - zitiert nach juris).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Auch darf das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichten (vgl. nur BGH, MDR 2011, 722 - juris Rdnr. 17).
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
    Wegen dieser Vor- und Nachteile beider Erhebungsmethoden nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits Bezug auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (BB 2011, 2114 - juris Rdnr. 39 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2018 - 1 S 212/17

    Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem

    Dem ist entgegenzuhalten, dass auch die beiden Markterhebungen nach Schwacke und Fraunhofer lediglich als Grundlage der Schätzung dienen und es dem Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO frei steht, von den sich aus den Markterhebungen ergebenden Tarifen etwa durch Zuschläge abzuweichen (so auch OLG Celle NJW-RR 2016, 1119, Rn. 30 und 31).
  • OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem

    Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016 - 14 U 127/15 -, VersR 2017, 313 - 316 = juris Rn. 8-35).
  • OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
    Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen Ansicht an, nach der die Vor- und Nachteile durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Fraunhofer Liste ermittelten Werte, angemessen ausgeglichen werden können (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 30.12.2015 - 1 U 304/15 - nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 18.04.2019 - 8 U 113/19 - nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 1558/15 - nicht veröffentlicht; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2019 - 1 U 108/18 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2019 - 9 U 10/19 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 39/19 - juris; OLG Celle, Urteil vom 13.04.2016 - 14 U 127/15 - juris; KG Berlin Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13 - juris; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12 - juris).
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