Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Handelskauf von Standardsoftware: Entbehrlichkeit der Lieferung eines Benutzerhandbuchs an einen berufsmäßigen Softwareentwickler; Erkennbarkeit eines Mangels bei Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Lizenzschlüssels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Genehmigung einer Falschlieferung; Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Computerprogramms; Lieferung eines Codeschlüssels; Lieferung eines Handbuchs ; Genehmigung einer Teillieferung; Nutzung für nur 30 Tage
- Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit der Lieferung eines Benutzerhandbuchs an einen berufsmäßigen Softwareentwickler; Erkennbarkeit eines Mangels bei Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Lizenzschlüssels; Schadensersatz für die Lieferung eines nicht vertragsgemäßen Computerprogramms
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 433; HGB § 377; HGB § 378
Mangelhafte Softwarelieferung; Erkennbarkeit des Mangels - Lieferung des Benutzerhandbuchs nicht stets Hauptleistungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 10.07.2001 - 4 O 53/00
- OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91
Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 140/01
Es entspricht zwar höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass beim Kauf einer Software die Lieferung des Handbuchs / der Benutzerdokumentation zu den Hauptleistungspflichten des Verkäufers gehört; bei Nichtlieferung liegt nur Teilleistung vor mit der Folge, dass noch keine Ablieferung im Sinne von §§ 377, 378 HGB erfolgt ist (vgl. BGH, NJW 1993, S. 461 ff.;… Redeker, a.a.O., Rn. 208;… Marly, a.a.O., Rn. 814).
- LG Köln, 26.03.2008 - 10 O 76/05
Fehlendes Handbuch zur Software berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Eine Ausnahme gilt allenfalls, wenn der Erwerber offensichtlich nicht auf ein Handbuch angewiesen ist, beispielsweise weil er berufsmäßiger Softwareentwickler ist und die erforderlichen Hilfehinweise während des Programmaufrufs erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe U. v. 15.7.2003, 14 U 140/01 - zitiert nach juris) oder weil es sich um ein übersichtliches, sich selbst erklärendes Programm handelt, bei dem ausreichende Information auf Diskette zur Verfügung gestellt wird (OLG Düsseldorf, U. v. 8.12.1998, 21 U 152/95 - zitiert nach juris).