Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,433
OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15 (https://dejure.org/2016,433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2016 - 14 U 1425/15 (https://dejure.org/2016,433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 14 U 1425/15 (https://dejure.org/2016,433)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • webshoprecht.de

    Teilweise noch fehlende Bezifferbarkeit von Zusatzleistungen bei Preisangaben - Sternchenhineise

  • webshoprecht.de

    Teilweise fehlende Bezifferbarkeit von Zusatzleistungen bei Preisangaben - Sternchenhineise

  • online-und-recht.de

    Irreführende Werbung mit herabgesetzten Preisen

  • kanzlei.biz

    Angabe des Gesamtpreises muss voreingestellte Zusatzleistungen beinhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • l-iz.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Preiswerbung der PrimaCom Berlin GmbH

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Preisangaben, wenn Zusatzkosten nur über "versteckten" Link erreichbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung muss alle nötigen Preisangaben ersichtlich enthalten

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung durch Preisangaben

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Preiswerbung muss alle im Leistungspaket zu entrichtenden Entgelte enthalten

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung durch Preisangaben

  • wettbewerb.law (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Preiswerbung der PrimaCom Berlin GmbH unzulässig - Angegebene Preise müssen sämtliche im Leistungspaket zu entrichtende Entgelte enthalten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken um (BGH GRUR 2015, 1240 Rn 18, 22- Zauber des Nordens).

    Seite 13 zulässig sein, wenn der Preis wegen variabler Faktoren vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann (BGH GRUR 2015, 1240 Rn 41 - Zauber des Nordens).

    Vielmehr bilden sie keinen variablen Faktor und ist ihr Preis in den angegebenen Preis einzurechnen, damit der Verbraucher eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen kann und nicht zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst wird, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH GRUR 2015, 1240 Rn 42, 44- Zauber des Nordens).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 139/05

    Telefonieren für 0 Cent!

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Seite 14 BGH GRUR 1991, 845, 846- Nebenkosten; BGH GRUR 2009, 73 Rn 23 - Telefonieren für 0 Cent!).

    Es handelt sich deshalb um kombinierte Leistungen, die aus Sicht der angesprochenen Verbraucher als einheitliches Leistungsangebot und Gegenstand eines einheitlichen Vertragsschlusses erscheinen, so dass ein Gesamtpreis für das einheitliche Leistungsangebot anzugeben ist (BGH GRUR 2009, 73 Rn 18 - Telefonieren für 0 Cent!; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl.

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Seite 15 sonders günstig herauszustellen, wenn Hinweise auf Belastungen, die den herausgestellten günstigen Preis unmittelbar relativieren, weder am Blickfang teilnehmen noch sonst hervorgehoben dargestellt sind (vgl. BGH GRUR 2006, 164 Rn 20 - Aktivierungskosten II, m.w.N.).

    ist hier aber durch die unmittelbare Bezugnahme mit dem Vergleichspartikel "wie" allein die konkrete Werbeanzeige (BGH GRUR 2006, 164 Rn 14 - Aktivierungskosten II; BGHGRUR 2011, 340 Rn 21- Irische Butter).

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 133/09

    Werbung mit Garantie

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Da § 312 a Abs. 3 BGB dem Schutz der Verbraucher dient, zählt die Regelung zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln, § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2011, 638 Rn 22- Werbung mit Garantie).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG ist nicht wegen eines Vorrangs des § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UKlaG ausgeschlossen (BGH GRUR 2010, 1117 Rn 31 - Gewährleistungsausschluss im Internet).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    (vgl. BGH GRUR 2008, 84 Rn 32 - Versandkosten) .
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Der Interessent wird nicht klar und unmissverständlich darauf hingewiesen, wie er von der zunächst unvollständigen Preisangabe zu den weiteren Preisangaben gelangt (vgl. BGH GRUR 2003, 889 Rn 27 - lnternet-Reservierungssystem).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Beim Angebot einer vom Gläubiger innerhalb eines festen Rahmens zu bestimmenden Vertragsstrafe darf die Obergrenze der versprochenen Vertragsstrafe nicht lediglich dem entsprechen, was nach den Grundsätzen zur Angemessenheit einer festbestimmten Vertragsstrafe als solche angemessen wäre; vielmehr muss die Obergrenze die Höhe eines fest zu vereinbarenden Betrages in angemessener Weise, in der Regel um das Doppelte, übersteigen (BGH GRUR 1985, 155 Rn 18 -Vertragsstrafe bis zu ...I).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Voraussetzung ist aber, dass der Sternchenhinweis am Blickfang teilhat und dadurch eine klare und unmissverständliche Zuordnung der weiteren Preisangaben zu den herausgestellten Preisangaben gewahrt bleibt (vgl. BGH GRUR 2010, 744 Rn 35- Sondernewsletter).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2016 - 14 U 1425/15
    Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Gegner nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH GRUR 2011, 152 Rn 22 - Kinderhochstühle im Internet) .
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

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