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   OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8207
OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04 (https://dejure.org/2005,8207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2005 - 14 U 168/04 (https://dejure.org/2005,8207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 14 U 168/04 (https://dejure.org/2005,8207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 823 BGB
    Heimvertrag: Obhutspflichten des Heimbetreibers zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Betreibers eines Altenpflegewohnheims für Verletzungen einer Heimbewohnerin anlässlich eines Sturzes - Obhutspflichten des Heimbetreibers; Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz im Altenheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtverletzung des Pflegepersonals hinsichtlich des Sturzes eines Altenheimbewohners; Konkrete Obhutspflichten der Heimleiter zum Schutz der Heimbewohner; Zahlung der Behandlungskosten durch die Heimleitung; Rechtspflicht zur Einrichtung eines Bettgitters; Verletzung ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04
    Nach der jüngsten Entscheidung des BGH vom 28.04.2005 - III ZR 399/04 - kann allein aus dem Umstand, dass eine Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims gestürzt ist und sich hierbei verletzt hat, nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals des Heimbetreibers geschlossen werden.

    Die Revision war nicht zuzulassen, da die maßgeblichen Rechtsfragen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2005 III ZR 399/04 - bereits höchstrichterlich entschieden worden sind und der Senat entsprechend den in dieser Entscheidung aufgestellten Grundsätzen eine Einzelfallwürdigung vorgenommen hat.

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04
    Es kann dahin stehen, ob diese auf die Entscheidung des BGH (VersR 1991, 310; Bd. I Bl. 154) gestützte Auffassung zutreffend ist.
  • OLG Frankfurt, 19.01.2006 - 1 U 102/04

    Sturz eines Heimbewohners: Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzung des

    a) Der Umstand allein, dass die Heimbewohnerin im Bereich des Pflegeheims der Beklagten gestürzt ist und sich dabei verletzt hat, erlaubt nicht den Schluss auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938; 2613, 2614; OLG Frankfurt am Main OLGR 2005, 904).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2010 - 24 U 141/09

    Umfang der Obhutspflicht eines Pflegeheimbetreibers

    Eine solche Überwachung, sei es durch Kameras und/oder das Pflegepersonal hätte allerdings den Rahmen üblicher und mit einem vernünftigen personellen Einsatz realisierbarer Maßnahmen deutlich überschritten (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2005, 904; Senat VersR 2008, 1079).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07

    Beweislastumkehr zu Lasten des Heimbetreibers bei Unfall eines Heimbewohners im

    Eine solche Überwachung durch das Pflegepersonal hätte allerdings den Rahmen üblicher und mit einem vernünftigen personellen Einsatz realisierbarer Maßnahmen deutlich überschritten (vgl. OLG Frankfurt/M. OLGR 2005, 904).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 24 U 166/07

    Beabsichtigung der Zurückweisung einer Berufung im Beschlussverfahren mangels

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