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   OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15   

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https://dejure.org/2016,12838
OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15 (https://dejure.org/2016,12838)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.04.2016 - 14 U 1773/15 (https://dejure.org/2016,12838)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. April 2016 - 14 U 1773/15 (https://dejure.org/2016,12838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • webshoprecht.de

    Unzumutbare Belästigung durch Kundenzufriedenheitsumfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Abfrage der Kundenzufriedenheit per Mail als unerlaubte Werbung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kundenzufriedenheitsanfragen per Mail stellen Werbung dar

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ist eine Kundenzufriedenheitsanfrage (Feedbackanfrage) per E-Mail zulässig?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Europarechtlich bestimmt Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG; Abl. EG Nr. L 376) Werbung als "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern." Dies deckt sich mit dem allgemeinen Sprachgebrauch, wonach der Begriff der Werbung alle Maßnahmen eines Unternehmens umfasst, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind, mithin außer der unmittelbar produktbezogenen Werbung auch die mittelbare Absatzförderung - beispielsweise in Form der Imagewerbung oder des Sponsoring (BGH GRUR 2013, 1259 Rn 17 - Empfehlungs-E-Mail; BGH NJW 2016, 870 Rn 16 m.w.N. Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 34. Aufl. 2016, § 7 Rn 129).

    Unerheblich ist schließlich auch, dass der Versand der E-Mails auf die Eingabe der E-Mail-Adresse durch den Kunden bei seiner Bestellung zurückgeht (vgl. BGH GRUR 2013, 1259 Rn 23 - Empfehlungs-E-Mail).

    Zudem erscheint die Beklagte zu 1) beim Empfänger als Absenderin (vgl. BGH GRUR 2013, 1259 Rn 23 - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Europarechtlich bestimmt Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung (2006/114/EG; Abl. EG Nr. L 376) Werbung als "jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern." Dies deckt sich mit dem allgemeinen Sprachgebrauch, wonach der Begriff der Werbung alle Maßnahmen eines Unternehmens umfasst, die auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sind, mithin außer der unmittelbar produktbezogenen Werbung auch die mittelbare Absatzförderung - beispielsweise in Form der Imagewerbung oder des Sponsoring (BGH GRUR 2013, 1259 Rn 17 - Empfehlungs-E-Mail; BGH NJW 2016, 870 Rn 16 m.w.N. Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 34. Aufl. 2016, § 7 Rn 129).

    Dies nähme den E-Mails nicht ihren werbenden Gehalt (vgl. BGH NJW 2016, 870 Rn 19).

  • LG Köln, 24.08.2011 - 84 O 52/11

    Zulässigkeit der Nutzung einer aus Gründen der Terminsvereinbarung erhaltenen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Dadurch bringt der Unternehmer sich auch bei dem Kunden in Erinnerung, was der Kundenbindung dient und eine Weiterempfehlung ermöglicht (LG Köln, Urteil v. 24.8.2011 - 84 O 52/11, juris; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 Rn 19).
  • BGH, 17.05.2011 - XI ZR 352/08

    Anspruch deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland gegen ein

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Indem sie zumindest die Augen bewusst vor der sich aufdrängenden Erkenntnis einer unzulässigen Nutzung der von ihr bereitgestellten E-Mail-Adressen verschloss, überließ sie die Verwirklichung der erkannten Gefahr dem Zufall und leistete zumindest bedingt vorsätzlich Beihilfe zum wettbewerbswidrigen Handeln (vgl. BGH, Urteil v. 17.5.2011 - XI ZR 352/08 Rn 39; Köhler/Bornkamm/Köhler/Feddersen, UWG, 34. Aufl. 2016, § 8 Rn 2.15).
  • OLG Köln, 12.12.2008 - 6 U 41/08

    Untersagung der unaufgeforderten telefonischen Kontaktaufnahme mit Verbrauchern

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Seite6 Leistungs- und Serviceangebots bittet, um ein Bild über die Stärken und Schwächen aus der Sicht des Kunden zu gewinnen (vgl. OLG Köln MMR 2009, 267; Ohly/Sosnitza, UWG, 6. Aufl. 2014, § 7 Rn 44; GK-UWG/Pahlow, 2. Aufl. 2013, § 7 Rn 149; Menebröcker in: Götting/Nordemann, UWG, 2. Auflage 2013, § 7 Rn. 56; a.A. Engels/Brunn, WRP 2010, 687; Haug, K&R 2010, 767; Menke/Witte K&R 2013, 25; Kramer DSB 2013, 194).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    b) Selbst wenn die Beklagte zu 1) nicht täterschaftlich haften würde, hat sie jedenfalls als Teilnehmerin an der - nicht notwendigerweise vorsätzlichen (BGH GRUR 2008, 810 Rn 15 - Kommunalversicherer) - Verwirklichung des objektiven Tatbestands der Zuwiderhandlung durch einen anderen mitgewirkt.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Seite7 Verkehr in einer ihr zurechenbaren Weise die Gefahr eröffnet, dass Dritte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, die durch das Wettbewerbsrecht geschützt sind, und diese Gefahr nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren begrenzt (vgl. BGHZ 173, 188 Rn 22 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 95/01

    Wettbewerbsverstoß: Sittenwidrigkeit einer als Meinungsbefragung getarnten

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Dadurch bringt der Unternehmer sich auch bei dem Kunden in Erinnerung, was der Kundenbindung dient und eine Weiterempfehlung ermöglicht (LG Köln, Urteil v. 24.8.2011 - 84 O 52/11, juris; vgl. auch OLG Stuttgart GRUR 2002, 457 Rn 19).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Zu deren Auslegung können die in Bezug genommene konkrete Verletzungsform und die Klagebegründung mit diesbezüglichen Erläuterungen herangezogen werden (BGH GRUR 2016, 406 Rn 30 - Piadina-Rückruf).
  • OLG Köln, 19.04.2013 - 6 U 222/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Kundenzufriedenheitsbefragungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.04.2016 - 14 U 1773/15
    Sie dient zumindest auch dazu, Kunden zu behalten und zukünftige Geschäftsabschlüsse zu fördern (Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 34. Aufl. 2016, § 7 Rn 132; Harte/Henning/Schöler, UWG, 3. Aufl. 2013, § 7 Rn 232; Büscher/Dittmer/Schiwy/Mehler, § 7 UWG Rn 105; OLG Köln GRUR-RR 2014, 80 Rn 24).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 128/10

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel mit Matratzen: Hinreichende

  • LG Leipzig, 13.11.2015 - 2 HKO 888/15
  • OLG Köln, 30.03.2012 - 6 U 191/11

    Begriff der unzumutbaren Belästigung i.S. von § 7 Abs. 1 UWG;

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

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