Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 28.05.2014

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13   

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https://dejure.org/2013,55204
OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2013,55204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.11.2013 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2013,55204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. November 2013 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2013,55204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 PKW-EnVKV, § 2 PKW-EnVKV, § 10 PKW-EnVKV, Art 2 lit a EGRL 2006/114
    Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines in Deutschland noch nicht erhältlichen Pkw ohne Verbrauchs- und CO2-Werte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Autohändler aufgepasst! - Facebook-Äußerung kann Werbung sein

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Pkw-EnVKV gilt auch für Facebook-Posts - Fahrzeugvorstellung nur mit erforderlichen Angaben

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.03.2013 - C-343/12

    Euronics Belgium

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Es fehle unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 07.03.2013 (EuGH C-343/12) am Merkmal der Unmittelbarkeit der Absatzförderung.

    Die Berufungsangriffe der Beklagten, die Entscheidung des EuGH vom 07.03.2013 (EuGH C-343/12) sei unberücksichtigt geblieben und der Gesetzgeber habe eine Gleichstellung der Verpflichtungen für einen Händler/Hersteller für eine Anzeige in einem virtuellem Verkaufsraum im Verhältnis zu jedweder Veröffentlichung im Internet nicht beabsichtigt, gehen fehl.

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 40/60

    Betonzusatzmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • BGH, 06.10.1965 - Ib ZR 4/64

    Bleistiftabsätze

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 40/99

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00

    Zulässigkeit vergleichender Werbung für einen Online-Dienst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10

    Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
    Es reicht mithin aus, dass eine Äußerung in einem funktionellen Zusammenhang mit einer (eigenen oder fremden) unternehmerischen Tätigkeit steht (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010, Aktenzeichen 2 U 45/10, zitiert nach Juris Tz. 79ff.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 6, Rn. 61).
  • OLG Celle, 01.06.2017 - 13 U 15/17

    Pflicht eines Autohauses zur Angabe der CO2-Emission eines auf einem Kundenfoto

    Dies ist bei dem streitgegenständlichen Facebook-Eintrag der Fall, da hiermit für den SEAT L. ... geworben wird (vgl. auch Senatsurteil vom 18. August 2016 - 13 U 33/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. November 2013 - 14 U 188/13, juris Rn. 18).
  • OLG Celle, 08.05.2018 - 13 U 12/18

    Wettbewerbswidrigkeit des "Teilens" eines Testberichts für ein angebotenes

    Dies ist bei dem streitgegenständlichen Facebook-Eintrag der Fall (vgl. auch Senatsurteil vom 18. August 2016 - 13 U 33/16 sowie Senatsurteil vom 1. Juni 2017 - 13 U 15/17; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. November 2013 - 14 U 188/13, juris Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 196/17

    Informationspflicht über Verbrauchs- und Emissionswerte von Kraftfahrzeugen in

    Dies ist bei der streitgegenständlichen Pressemitteilung der Fall, da hiermit für den "Marke1" geworben wird (vgl. auch OLG Frankfurt a. M. - 14. Zivilsenat, Urteil v. 19.11.2013 - 14 U 188/13, Rnr. 18 zu Presseinformationen des Herstellers).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,61423
OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2014,61423)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2014 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2014,61423)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 14 U 188/13 (https://dejure.org/2014,61423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf es auch mal etwas teurer werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Undichtes Penthouse-Dach - Existieren für das Beheben von Baumängeln technisch gleichwertige Varianten, müssen Auftraggeber die günstigere wählen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Auftraggeber die preiswertere Nachbesserungsvariante wählen? (IBR 2016, 340)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 18.09.2013 - 11 U 79/13

    Umfang der Kosten der Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Erforderlich sind solche Maßnahmen und damit die mit diesen verbundenen Kosten, die ein wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung für eine vertretbare, d. h. geeignete und erfolgversprechende Maßnahme der Mängelbeseitigung erbringen kann und muss (OLG Köln, Beschluss v. 18. September - - 11 U 79/13).

    Stehen zur Beseitigung eines Mangels mehrere Wege zur Verfügung, so ist bei gleicher Eignung deswegen der Weg zu wählen, den ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Besteller bei sachkundiger Beratung beschreiten würde (OLG Köln, Beschluss v. 18. September - - 11 U 79/13).

  • OLG Frankfurt, 14.10.1987 - 7 U 112/84

    Anspruch auf Erstattung der für die Anbringung von Gussasphalt entstandenen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Hieraus folgt, dass der Bauherr grundsätzlich zwar den sichersten Weg der Mangelbeseitigung wählen darf und nicht die billigste Lösung wählen muss (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1530 ff.), dem den Kostenvorschuss schuldenden Werkunternehmer u. U. auch teurere Nachbesserungskosten zuzumuten sind, da er ja die Möglichkeit gehabt hätte, den Mangel selbst zu beseitigen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 918).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 21 U 76/09

    Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Hieraus folgt, dass der Bauherr grundsätzlich zwar den sichersten Weg der Mangelbeseitigung wählen darf und nicht die billigste Lösung wählen muss (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1530 ff.), dem den Kostenvorschuss schuldenden Werkunternehmer u. U. auch teurere Nachbesserungskosten zuzumuten sind, da er ja die Möglichkeit gehabt hätte, den Mangel selbst zu beseitigen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 918).
  • OLG München, 11.12.2007 - 9 U 2893/07

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Klage gegen Bauträger

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Da das Beschlussergebnis, also Beschlussinhalt und Abstimmungsergebnis durch den Versammlungsvorsitzenden festgestellt und bekanntgegeben worden ist, liegt damit ein (form-)wirksamer Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft vor (vgl. OLG München, BauR 2008, 1498 ff.), aufgrund der sie berechtigt ist, die (vormals den einzelnen Erwerbern) zustehenden Gewährleistungsrechte im eigenen Namen geltend zu machen.
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Auch wenn in der Beschlussfassung nicht ausdrücklich von "Ansichziehen" die Rede ist, ergibt sich hieraus bei verständiger Würdigung, dass damit sämtliche Ansprüche der Miteigentümer zur Ausübung auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übergeleitet werden sollten, die auf die ordnungsgemäße "Herstellung des Gemeinschaftseigentums" gerichtet sind (BGH, Urteil v. 15. Januar 2010 - V ZR 80/09).
  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    c) Allerdings steht der Klägerin ein Kostenvorschuss nur in Höhe der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zu (BGH, Urteil v. 14. Januar 2010 - VII ZR 108/08), der im hiesigen Fall deutlich niedriger ausfällt als der Betrag, den sie im Berufungsverfahren durchzusetzen beabsichtigt.
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    Gleichzeitig ergibt sich aus der Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, für die Beseitigung der Mängel an der Dachabdichtung einen Kostenvorschuss (ggf. auch gerichtlich) geltend machen zu lassen, dass sie damit von ihrer Verwaltungskompetenz Gebrauch gemacht hat, die gegen die Beklagte gerichteten vertraglichen Ansprüche der Erwerber am Gemeinschaftseigentum - zu dem Dach und Fenster gehören - an sich zu ziehen (hierzu BGH, BauR 2007, 1221 ff.).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2014 - 14 U 188/13
    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise für ein "Ansichziehen" einen Beschluss der Eigentümerversammlung, durch den die Wohnungseigentümer die Hausverwaltung bevollmächtigt haben, ihre Gewährleistungsansprüche bezüglich der Mängel am Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Bauträger gerichtlich geltend zu machen, ausreichen lassen (BGH, Urteil v. 19. August 2010 - VII ZR 113/09).
  • OLG Schleswig, 28.04.2017 - 1 U 165/13

    Architektenhaftung im Altfall: Verjährung eines schon vor Abnahme bestehenden

    Ein Mitverschulden nach § 254 Abs. 2 BGB ist ihm aber vorzuwerfen, wenn er von zwei gleich geeigneten Maßnahmen nach sachverständiger Beratung die teurere wählt (OLG Celle, Urteil vom 28.05.2014, 14 U 188/13, Rn. 19 f. bei juris).
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