Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2015

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   OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14   

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OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,18008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2015 - 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,18008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2015 - 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,18008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 31 VVG, § 28 VVG
    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Warteobliegenheit an der Unfallstelle (hier: nach Streifen einer Sandsteinmauer)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Kausalitätsgegenbeweis bei Obliegenheitsverletzung durch Unfallflucht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Warteobliegenheit an der Unfallstelle (hier: nach Streifen einer Sandsteinmauer)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 3 S. 1
    Verletzung der Warteobliegenheit nach Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 28 Abs. 2; VVG § 31
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach einem Schadensfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht an der Unfallstelle

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach Unfallflucht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1063
  • NZV 2016, 477
  • VersR 2016, 47
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
    Gemäß E.1.3 Satz 2 AKB 2008 darf der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014, 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178, Rn. 22 ff.).

    Für das Bewusstsein der Obliegenheitswidrigkeit genügt es, dass er kraft "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014, 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178, Rn. 42 ff.).

    Denn die Ermöglichung nachträglicher Feststellungen kann nur einen Versicherungsnehmer entlasten, der sich in erlaubter Weise vom Unfallort entfernt hatte (vgl. das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012, NJW 2013, S. 936 ff. Rn. 16; Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014, 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178, Rn. 34 ff.).

    Hätte er die Polizei verständigt und an der Unfallstelle gewartet, wäre dies objektiv überprüfbar gewesen (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014, 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178, Rn. 45).

  • KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
    Bei dem Unfall selbst war die Zeugin nach dem Vortrag des Klägers nicht zugegen; über dessen Fahrtüchtigkeit oder eine alkoholische Beeinflussung könnte eine Aussage der Zeugin nicht mit der gleichen Sicherheit Aufschluss geben wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. August 2010, 6 U 66/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
    Dass man nach einem solchen Unfall die Unfallstelle nicht verlassen darf, ist jedem Kraftfahrer bekannt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. Dezem ber 1999, NJW-RR 2000, S. 553, 554).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14
    Denn die Ermöglichung nachträglicher Feststellungen kann nur einen Versicherungsnehmer entlasten, der sich in erlaubter Weise vom Unfallort entfernt hatte (vgl. das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2012, NJW 2013, S. 936 ff. Rn. 16; Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014, 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178, Rn. 34 ff.).
  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Für das Bewusstsein der Obliegenheitswidrigkeit genügt es, dass er kraft "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (OLG Frankfurt, Urteil vom 2. April 2015 - 14 U 208/14 -, Rn. 9, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 7 U 121/14 -, Rn. 57, juris).
  • OLG Koblenz, 11.12.2020 - 12 U 235/20

    Verlust des Kaskoschutzes bei Verlassen der Unfallstelle

    Ob eine Obliegenheitsverletzung nach E.1.3 der AKB 2012 nur vorliegt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt sind (vgl. OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG München ZFS 2016, 274; OLG Hamm r+s 2018, 423; Berz/Burmann/Heß, Handbuch des Straßenverkehrsrechts [August 2020] Kapitel 7G Rdnr. 99 ff.) oder ob die AKB 2012 - gleichlautend insofern die AKB 2008 - losgelöst von der Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB die eigenständige Obliegenheit formulieren, den Unfallort ohne die Erfüllung der erforderlichen Feststellungen nicht zu verlassen, mit der Folge, dass die Obliegenheitsverletzung etwa auch in den Fällen zu bejahen ist, in denen es am Vorliegen eines Fremdschadens fehlt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2015, 286; OLG Frankfurt NZV 2016, 477; KG r+s 2016, 73), kann hier im Ergebnis offenbleiben, auch wenn nach Auffassung des Senats nach dem Wortlaut von E.1.3 AKB 2012 und dem Sinn und Zweck der Aufklärungsobliegenheiten, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht oder Leistungsfreiheit zu prüfen, viel für die zuletzt genannte Ansicht spricht.
  • OLG Celle, 25.04.2019 - 8 U 210/18

    Ansprüche aufgrund eines behaupteten Wildunfalls; Ersatz anteiliger

    Soweit das OLG Frankfurt (VersR 2016, 47) den Kausalitätsgegenbeweis als nicht geführt angesehen hat, weil Feststellungen zur Alkoholisierung hätten getroffen werden können, wenn der Versicherungsnehmer die Polizei informiert und an der Unfallstelle gewartet hätte, ist das auf den vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu übertragen.
  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach

    Hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit ist es zwar für die Berufung auf Leistungsfreiheit nicht in jedem Fall erforderlich, an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2015, 444; OLG Frankfurt, VersR 2016, 47).
  • AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
    Dass man nach einem solchen Unfall die Unfallstelle nicht verlassen darf, ist jedem Versicherungsnehmer und Kraftfahrer bekannt (vgl. auch BGH Urt. v. 1.12.1999 - IV ZR 71/99, BeckRS 2000, 396; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.04.2015 - 14 U 208/14, r+s 2016, 70).

    Die Ermöglichung nachträglicher Feststellungen kann den Versicherungsnehmer nur entlasten, wenn sich dieser in erlaubter Weise vom Unfallort entfernt hatte (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936, 937; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.04.2015 - 14 U 208/14, r+s 2016, 70).

    Von besonderem Gewicht ist hierbei, dass keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden konnten, ob der Beklagte bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, das wegen des Verbots in Abschnitt D.2.1 und gemäß D.3.1 der AKB zum Verlust seines Versicherungsschutzes führen könnte (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 02.04.2015 - 14 U 208/14, r+s 2016, 70, 71; OLG Stuttgart Urt. v. 16.10.2014 - 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178; OLG Naumburg Urt. v. 21.6.2012 - 4 U 85/11, BeckRS 2012, 20194).

    208/14, r+s 2016, 70, 71; OLG Stuttgart Urt. v. 16.10.2014 - 7 U 121/14, BeckRS 2014, 22178; OLG Naumburg Urt. v. 21.6.2012 - 4 U 85/11, BeckRS 2012, 20194).

  • LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14

    Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf

    Diese Feststellungen sind nur durch eine polizeiliche Unfallaufnahme zu führen, die der Beklagte durch die Verletzung seiner Obliegenheit vereitelt hat und die im Nachhinein durch den erst mehr als vier Wochen nach Fahrzeugrückgabe vorgelegten Schadensbericht oder eine zeugenschaftliche Vernehmung des Beifahrers nicht mehr mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit nachzuholen ist (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015, Az. 14 U 208/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14; LG Dresden, Urteil vom 31.05.2013, Az. 8 O 2445/12; KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 -, Rn. 14, alle nach juris).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Soweit vorsätzliches Handeln grundsätzlich auch das Bewusstsein erfordert, gegen eine bestehende Verhaltensnorm zu verstoßen (BGH, Urteil vom 18.02.1970 - IV ZR 1089/68, juris Rn. 14), genügt es für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung, dass der Versicherungsnehmer kraft "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2020 - 12 U 120/19 -, Rn. 61, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 7 U 121/14 -, Rn. 57, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 9).

    Unabhängig davon, dass im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen ist, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl. § 28 Rn. 255), so ist jedenfalls die Benennung der Eltern des Klägers als Zeugen zum Beweis einer fehlenden Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht geeignet.

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    (2) Allerdings erfordert vorsätzliches Handeln grundsätzlich auch das Bewusstsein, gegen eine bestehende Verhaltensnorm zu verstoßen (BGH, Urteil vom 18.02.1970 - IV ZR 1089/68, juris Rn. 14), wobei es für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung genügt, dass der Versicherungsnehmer kraft "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 57; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 9).

    Offenbleiben kann, ob im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 30. Aufl. § 28 Rn. 255; a.A.: Maier in Stiefel/Maier aaO Rn. 43).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21

    Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses

    Ob im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen ist, wenn keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (dahingehend OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12), oder Einschränkungen in solchen Fällen zu machen sind, in denen aufgrund der Gesamtumstände eine Alkoholisierung als praktisch ausgeschlossen erscheint und die Beachtung der Wartepflicht dem Versicherer keine zusätzlichen Aufklärungsmöglichkeiten verschafft hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rn. 32; Maier in Langheid/Wandt, VVG , 2. Teil, 3. Kapitel, 400., Rn. 196 m.w.N.), kann offen bleiben, da derartige Gesamtumstände weder vorgetragen noch ersichtlich sind.
  • LG Ravensburg, 17.05.2018 - 1 S 15/18

    Keine Warteobliegenheit des Versicherten bei Unfall ohne Fremdschaden

    (2) Zwar knüpft die Bestimmung des E.1.3 der AKB nach ihrem Wortlaut nicht an die Regelung des § 142 StGB an, sodass nach einem allein am Wortlaut orientierten Verständnis der Versicherungsnehmer über die strafrechtliche Verpflichtung des § 142 StGB hinaus im Rahmen der versicherungsrechtlichen Aufklärungsobliegenheit immer gehalten wäre, nach Eintritt des Versicherungsfalles an der Unfallstelle zu bleiben, bis die Polizei oder der Geschädigte eintreffen und die erforderlichen Feststellungen zum Unfallhergang und der Beteiligung des Versicherungsnehmers getroffen wurden (OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, r + s 2015, 14; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, NZV 2016, 477).
  • LG Kleve, 17.05.2018 - 6 O 65/16

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht des

  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 9 S 37/16

    Feststellungsnachteile des Versicherers durch vorzeitiges Verlassen des

  • LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
  • LG Magdeburg, 13.09.2018 - 2 S 45/18

    Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des Amtsgerichts,

  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 12 U 338/19

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit Obliegenheitsverletzung

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.11.2015 - 1 C 312/15

    Verkehrsunfallflucht - Führung des Kausalitätsgegenbeweises

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2015 - L 14 U 208/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2015 - L 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,105467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.01.2015 - L 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,105467)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - L 14 U 208/14 (https://dejure.org/2015,105467)
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