Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - I-14 U 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4155
OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - I-14 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2004 - I-14 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 (https://dejure.org/2004,4155)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines privat geschlossenen Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw Audi A 6 Avant auf Grund eines entdeckten Unfallschadens; Auslegung von Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien; Auslegung der Vertragsangabe über eine Unfallfreiheit des PKWs

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 323 Abs. 1; ; BGB § 323 Abs. 2; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 434; ; BGB § 434 Abs. 1; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 440; ; BGB § 443; ; StVZO § 19 Abs. 2 Nr. 3; ; StVZO § 19 Abs. 3 Nr. 4; ; StVZO § 21

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen verschwiegener Unfallschäden bzw. vorgenommener Änderungen am Motor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Hat ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht, kann es als unfallfrei bezeichnet werden

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - "Chip Tuning" kein Mangel

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    "Originalmotor" auch nach Chip-Tuning

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    "Original-Motor" auch nach Chip-Tuning

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 249/93

    Vergütungspflichtige Reparaturarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 14 U 33/04
    Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien sind gemäß §§ 133, 157 BGB danach auszulegen, wie sie üblicherweise unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Besonderheiten des Einzelfalles von einem verständigen Dritten zu verstehen sind (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage, 2003, Rn.1080 zum Begriff Austauschmotor; OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass die Angaben im Vertrag, wonach das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten habe, unter Berücksichtigung der Verkehrskreise dahin auszulegen ist, dass das Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage, Rn.1146 ff. mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung; OLG Hamm OLGR 1995, 55).

    Die Erheblichkeit des Schadens betrifft schon die Reichweite der Beschaffenheitsvereinbarung und nicht erst die Frage, ob ein vorhandener Mangel erheblich ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301).

    Dabei ist die Ausbesserung nur geringfügiger Blechschäden und von Schönheitsfehlern als nicht erheblich anzusehen (OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301/302).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07

    GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei "lt. Vorbesitzer unfallfrei"

    cc) Bei einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB besagt diese im Gebrauchtwagenhandel übliche Angabe, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist (OLG Düsseldorf - 14. Senat - ZfS 2005, 130 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.02.2012 - 1 U 122/11

    Gebrauchtwagenkauf: Erklärungsinhalt der Bezeichnung "Austauschmotor" unter

    Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien sind gemäß §§ 133, 157 BGB danach auszulegen, wie sie üblicherweise unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Besonderheiten des Einzelfalles von einem verständigen Dritten zu verstehen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 14 U 33/04 -, juris, Absatz-Nr. 20; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl. 2012, Rn. 2653).
  • OLG Koblenz, 24.02.2016 - 10 U 490/15

    Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkauf: Wirksamkeit der

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 3. Dezember 2004 - 14 U 33/04 -) verliere ein Motor durch den Einbau eines Steuergerätes (sog. Chiptuning) nicht einmal die Eigenschaft als Originalmotor, wenngleich seine Leistung verändert worden sei.

    Der Hinweis des Klägers, dass nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 03.12.2004 - 14 U 33/04 -, ZfS 2005, 130 ff., Juris Rn. 21 f.) der Käufer eines Fahrzeugs mit Chiptuning davon ausgehen könne, dass es sich um ein Fahrzeug mit Originalmotor handele, steht der Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung im vorliegenden Fall gleichfalls nicht entgegen.

  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 U 535/06

    Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Fahrzeugs, hier:

    Das ist mit der Prämisse zu bejahen, dass die Angaben im Bestellformular, wonach das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hat unter Berücksichtigung der Verkehrskreise dahin auszulegen ist, dass das Fahrzeug keinen Schaden aufweist, der über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht (vgl. Reinking-Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 1146 ff.; OLG Düsseldorf ZfSch 2005, 130; OLG Hamm, OLGR 1995, 55).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08

    Abweichung eines Pkw von der bei Sachen der gleichen Art üblichen Beschaffenheit

    Denn typischerweise enthalten diese Angaben nicht zusätzlich die Erklärung, es seien keinerlei Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, sondern es werden nur wesentliche Veränderungen erfasst, die den Motor nicht mehr als Originalmotor erscheinen lassen (OLG Düsseldorf ZfS 2005, 130 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 28.09.2015 - 1 U 59/15

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Vereinbarung der Beschaffenheit

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (ZfS 2005, 130, 131 m.w.N.) bedeutet die vertragliche Vereinbarung eines Originalmotors für den Erwerber, dass das Fahrzeug mit einem vom Werk für diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotortyp ausgerüstet ist, mit dem es auch für den Straßenverkehr zugelassen ist.
  • LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17

    Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer

    Anders sieht das eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 3. Dezember 2004 (I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130), wonach nicht zu erkennen sei, daß die Veränderung der Motorleistung die Eignung des Fahrzeugs zur bestimmungsgemäßen Nutzung beeinträchtige.

    Auch in der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, daß sich durch die Leistungssteigerung eines Fahrzeugs das Geräusch- und Abgasverhalten negativ verändert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130 ("in der Regel"); OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2006 - 1 U 181/05 - NJW 2007, 443).

    Der Beklagte kann zwar das leistungssteigernde Element ausbauen und eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug einholen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2004 - I-14 U 33/04 - ZfSch 2005, 130).

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2007 - 7 U 111/07

    Gewährleistung: Einstufung eines Gebrauchtwagens mit mehreren reparierten Blech-

    Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert (vgl. OLG Köln, DAR 1975, 327; OLG Hamm OLGR 1995, 55; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301; OLG Rostock OLGR 2005, 46; OLG Düsseldorf ZfS 2005, 130; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rn. 1388 m.w.N.).
  • OLG Köln, 25.02.2009 - 17 U 76/08

    Abweisung der Klage gegen einen Kfz-Sachverständigen mangels Fehlern bei der

    Der Begriff der Unfallfreiheit im Kraftfahrzeughandel wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Verkehrskreise dahin ausgelegt, dass Unfallfreiheit vorliegt, wenn das Fahrzeug keinen Schaden aufweist, der erheblich ist, mithin über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgeht (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2007, 1 U 535/06; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2007, 7 U 11/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2007, I-1 U 169/07, und vom 03.12.2004, I-14 U 33/04; OLG Rostock, Urteil vom 17.12.2003, 6 U 227/02; OLG Köln, Urteil vom 04.02.2003, 24 U 108/02, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 18 U 104/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen Unfallschäden

    Denn frei von Unfallschäden ist ein Fahrzeug nur dann, wenn es keine Schäden erlitten hat, die als erheblich anzusehen sind, wobei geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und Schönheitsfehler (Bagatellschäden) aus dem Begriff ausgeklammert werden (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 1. Februar 2005 - 8 O 614/04 -, NJW-RR 2005, S. 1368 (1369); OLG Düsseldorf, Urt. v. 3. Dezember 2004 - 14 U 33/04 -, ZfSch 2005, S. 130 ff.; Pammler in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 434 Rn. 197).
  • LG Dortmund, 08.11.2010 - 5 O 241/10

    Pflicht des Verkäufers zur Aufklärung über das sog. Chiptuning zur

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 14 U 33/04   

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https://dejure.org/2006,108169
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 14 U 33/04 (https://dejure.org/2006,108169)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2006 - L 14 U 33/04 (https://dejure.org/2006,108169)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2006 - L 14 U 33/04 (https://dejure.org/2006,108169)
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