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   OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20   

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OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20 (https://dejure.org/2020,23777)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.08.2020 - 14 U 37/20 (https://dejure.org/2020,23777)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. August 2020 - 14 U 37/20 (https://dejure.org/2020,23777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kollision mit einem Liegenbleiber ohne Warnlicht - Haftungsverteilung beim Zweitunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollision eines Fahrzeugs mit einem infolge eines vorangegangenen Unfalls (Erstunfall) ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein Unfall führt zum nächsten - Zur Haftungsquote bei einem "Zweitunfall" mit unbeleuchtetem Fahrzeug auf der Kreuzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem infolge eines vorangegangenen Unfalls (Erstunfall) liegengebliebenen Fahrzeugs (Zweitunfall)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1419
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Ein am Straßenrand stehendes Fahrzeug, bei dem das Warnblinklicht eingeschaltet ist, muss ein sich annähernder Fahrzeugführer zum Anlass nehmen, besonders aufmerksam zu sein, ggf. seine Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren und sich ggf. weiter reaktions-, also insbesondere bremsbereit zu halten (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 59, juris).

    Ein Kraftfahrer hat gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4 StVO seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet sein, rechtzeitig anhalten kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, Rn. 13, juris [unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich]; BGH, Urteil vom 08. Dezember 1987 - VI ZR 82/87, Rn. 11, juris; Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 69, 71, juris).

    Kommt es im Kreuzungsbereich infolge des Verstoßes eines Verkehrsteilnehmers gegen § 9 Abs. 3 S. 1 StVO zu einem Unfall, verlässt der Unfallverursacher sein mittig auf der Kreuzung liegengebliebenes Fahrzeug, ohne Einschalten des Warnblinklichts (§ 15 S. 1 StVO), und kommt es sodann zur Kollision eines nachfolgenden, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden und gegen das Sichtfahrgebot verstoßenden oder unaufmerksamen Verkehrsteilnehmers mit dem liegengebliebenen Fahrzeug des Erstunfalls, kann die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge zwischen den beiden schuldhaft handelnden Verkehrsteilnehmern eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten desjenigen ergeben, der den Erstunfall verursacht hat (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, juris).

    Sie meinen zudem unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 - der Kläger habe gegen §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4 StVO verstoßen; und weil hier die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weit höher als in jenem Fall gewesen sei, sei der Verkehrsverstoß des Klägers erheblich und führe zum Zurücktreten der Betriebsgefahr auf Beklagtenseite.

    a) Gemäß § 7 Abs. 1 StVG i. V. m. § 115 VVG ist zunächst Voraussetzung einer Haftung der Beklagten, dass der Unfall des Klägers "bei dem Betrieb" des Fahrzeugs des Beklagten 1) erfolgte (zu den Grundsätzen für dieses Tatbestandsmerkmal s. u.a. die Ausführungen im Urteil des Senats vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, dort Rn. 41ff., juris).

    In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen (Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 66 mwN, juris).

    Dieses Warnsignal hätte er zum Anlass nehmen müssen, besonders aufmerksam zu sein und seine ohnehin zu hohe Fahrgeschwindigkeit deutlich zu reduzieren und sich ggf. weiter reaktions-, also insbesondere bremsbereit zu halten (vgl. insofern auch Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 59, juris).

    Soweit die Beklagten insofern auf Ausführungen im Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 - verweisen, ist dem zuzustimmen sein.

    (Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 69, 71, juris = NJW-RR 2020, 533 = RuS 2020, 172).

    Dieser Verkehrsverstoß ist auch hier, d.h. in Bezug auf den Zweitunfall, zu berücksichtigen (vgl. insofern u.a. Senat, Urteile vom 27.09.2001 - 14 U 23/01 -, juris; vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, juris; und vom 26. Februar 2020 - 14 U 169/19 -, nicht veröffentlicht; OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 -, juris).

    Soweit die Beklagten unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 - meinen, weil im vorliegenden Fall die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weit höher als in jenem Fall gewesen sei, sei der Verkehrsverstoß des Klägers erheblich und führe zum Zurücktreten der Betriebsgefahr auf Beklagtenseite, verkennen sie, dass hier neben dem den Erstunfall auslösenden Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1) noch maßgeblich der Verstoß gegen § 15 Abs. 1 S. 1 StVO bei Liegenbleiben mittig auf der Kreuzung, zudem bei Dunkelheit, zu berücksichtigen ist.

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    "(...) Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit - auch auf der Autobahn und auf der Überholspur - grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann (Senat, Urteil vom 05. September 2007 - 14 U 71/07, Rn. 9 mwN, juris).

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegengebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind und selbst dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, Rn. 13, juris; vgl. Senat - 14 U 71/07 aaO, Rn. 10 mwN).".

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    c) Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19, juris-Rn. 53 - 54 mwN).

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; Senat, a. a. O.; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Ein Kraftfahrer hat gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 S. 4 StVO seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet sein, rechtzeitig anhalten kann (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, Rn. 13, juris [unbeleuchteter Panzer mit Tarnanstrich]; BGH, Urteil vom 08. Dezember 1987 - VI ZR 82/87, Rn. 11, juris; Senat, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 69, 71, juris).

    Ungesichert auf der Fahrbahn liegengebliebene Fahrzeuge gehören dazu jedoch nicht, selbst wenn sie unbeleuchtet sind und selbst dann nicht, wenn sie mit einem Tarnanstrich versehen sind (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86, Rn. 13, juris; vgl. Senat - 14 U 71/07 aaO, Rn. 10 mwN).".

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 33/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Es hat ebenfalls vertretbar entschieden, dass die Nutzung des Fahrzeugs der Ehefrau den Beklagten nicht zugutekomme (vgl. insofern auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 U 33/16 -, juris).
  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; Senat, a. a. O.; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 23/01

    Schadensersatz; Verkehrsunfall; Kollision ; Zurechnungszusammenhang;

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Dieser Verkehrsverstoß ist auch hier, d.h. in Bezug auf den Zweitunfall, zu berücksichtigen (vgl. insofern u.a. Senat, Urteile vom 27.09.2001 - 14 U 23/01 -, juris; vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, juris; und vom 26. Februar 2020 - 14 U 169/19 -, nicht veröffentlicht; OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 -, juris).
  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    c) Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19, juris-Rn. 53 - 54 mwN).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; Senat, a. a. O.; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • OLG Hamm, 08.11.2019 - 9 U 10/19

    Erstunfall; Zweitunfall; Haftungseinheit

    Auszug aus OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20
    Dieser Verkehrsverstoß ist auch hier, d.h. in Bezug auf den Zweitunfall, zu berücksichtigen (vgl. insofern u.a. Senat, Urteile vom 27.09.2001 - 14 U 23/01 -, juris; vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, juris; und vom 26. Februar 2020 - 14 U 169/19 -, nicht veröffentlicht; OLG Hamm, Urteil vom 08. November 2019 - I-9 U 10/19 -, juris).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

  • OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84

    Schmerzensgeldes; Fehlerhafte Implantation einer Penisprothese; Ärztlicher

  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

  • OLG Stuttgart, 06.02.2020 - 14 U 169/19

    Haftung des Fahrzeugherstellers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

  • OLG Celle, 29.11.2005 - 14 U 58/05

    Berechnung des Verdienstausfallschadens infolge eines Verkehrsunfalls; Schätzung

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

  • OLG München, 02.06.2021 - 10 U 7288/20

    Höhe des Schmerzensgeldes (50.000 EUR) bei dauerhaften Schmerzen im Sprunggelenk

    In einem zweiten Schritt sind die beiden Verursachungsanteile gegeneinander abzuwägen" (OLG Celle, Urteil vom 05. August 2020 - 14 U 37/20 -, Rn. 34, juris mit Verweis auf OLG Celle, Urteil vom 22. Januar 2020 - 14 U 150/19 -, Rn. 66 mwN, juris).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 71/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs mit

    a) Das Vorgehen des Landgerichts, auch beim Schmerzensgeld zu quotieren, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung allerdings nicht richtig (vgl. u.a. Senat, Urteil vom 05. August 2020 - 14 U 37/20 -, Rn. 65, juris; Grüneberg in: Palandt, BGB, 79. Auflage, § 253, Rn. 20 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Celle, 09.12.2020 - 14 U 107/20

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Haftungsgrund; Zulässigkeit

    Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in Schmerzensgeldtabellen erfassten "Vergleichsfällen" zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (Senat, Urteil vom 05. August 2020 - 14 U 37/20 -, Rn. 67, juris).
  • OLG Schleswig, 24.01.2023 - 7 U 148/22

    Zeitliche Vermeidbarkeit einer Zweitkollision bei Einhaltung der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der klägerseits zitierten Entscheidung des OLG Celle (Urteil vom 05.08.2020, Az. 14 U 37/20, Juris).
  • OLG Schleswig, 26.01.2021 - 7 U 33/20

    Umfang der Überprüfung von Quotenbildung bei Verkehrsunfällen

    Die eigene Ermessensentscheidung bei der Quotenbildung entspricht auch - ohne dass dies noch näher begründet werden würde - der Vorgehensweise anderer Berufungsgerichte (vgl. in jüngerer Zeit etwa OLG Celle, Urteil vom 05.08.2020 - 14 U 37/20, BeckRS 2020, 20167; OLG Jena, Urteil vom 28.10.2016 - 7 U 152/16, NJW-RR 2017, 605, 607).
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