Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 17.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04   

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OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2006,2010)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.08.2006 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2006,2010)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. August 2006 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2006,2010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Unfall bei ärztlich verordneter Gruppen-Tanztherapie: Verpflichtung des Arztes gegenüber dem geschädigten Patienten zur Auskunft über die Identität des unfallverursachenden Mitpatienten

  • openjur.de

    Ärztliche Schweigepflicht: Auskunftsanspruch eines Patienten bezüglich der Identität eines Mitpatienten zur Durchsetzung eines gegen diesen gerichteten Schadensersatzanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der ärztlichen Schweigepflicht bezogen auf die Identität des Patienten; Maßgeblichkeit strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe im Zivilprozess; Voraussetzungen der Rechtfertigung der ohne Einwilligung des Patienten erfolgten Offenlegung seiner Identität durch den ...

  • Wolters Kluwer

    Auskunft über die Identität eines unfallverursachenden Mitpatienten im Rahmen einer ärztlich verordneten Tanztherapie; Verpflichtung zur ärztlichen Verschwiegenheit bzgl. einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arztes zur Hilfe bei der Geltendmachung gegen einen ...

  • rabüro.de

    Zur Verpflichtung des Arztes gegenüber dem geschädigten Patienten zur Auskunft über die Identität des unfallverursachenden Mitpatienten

  • Judicialis

    BGB § 242; ; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 203 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 34; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; StGB § 203 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 203 Abs. 3 S. 2; StGB § 34; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3
    Keine Auskunftspflicht des Arztes gegenüber einem bei einer Gruppen-Tanztherapie geschädigten Patienten über Identität des unfallverursachenden Mitpatienten

  • RA Kotz

    Tanztherapieunfall - Auskunftsanspruch gegenüber Mitpatienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfall bei ärztlich verordneter Gruppen-Tanztherapie: Keine Verpflichtung des Arztes gegenüber dem geschädigten Patienten zur Auskunft über die Identität des unfallverursachenden Mitpatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bezieht sich die ärztliche Schweigepflicht auch auf die Identität des Patienten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 401/99

    Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht; Verwertung dieser Tatsache

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04
    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO anerkannt, daß sich das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, S. 148 ff., 151 m.w.N.; BGHSt 45, S. 363 ff., 366, m. zust. Anm. Kühne, JZ 2000, S. 684).
  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04
    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO anerkannt, daß sich das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes auch auf die Identität des Patienten und die Tatsache seiner Behandlung bezieht (BGHSt 33, S. 148 ff., 151 m.w.N.; BGHSt 45, S. 363 ff., 366, m. zust. Anm. Kühne, JZ 2000, S. 684).
  • BayObLG, 21.08.1986 - BReg. 1 Z 34/86

    Testierunfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.08.2006 - 14 U 45/04
    Ohne oder gegen den Willen des Mitpatienten wäre die Lüftung des Geheimnisses seiner Identität im hier zu entscheidenden Fall allenfalls aufgrund einer zugunsten der Klägerin ausgehenden Interessenabwägung bei Vorliegen eines Notstandes gemäß § 34 StGB gerechtfertigt (hierzu Lenckner, a.a.O., Rdn. 30 zu § 203 m.w.N.; zur Maßgeblichkeit strafrechtlicher Rechtfertigungsgründe auch im Zivilprozeß vgl. BayObLGZ 1986, S. 332 ff., 335).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07

    Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen

    Dabei kann eine Verbindung zwischen einer bestimmten Person und deren ärztlicher Behandlung nicht nur durch die Preisgabe des Umstandes hergestellt werden, dass eine individualisierte Person Patient war, sondern auch dadurch, dass die Identität eines zwar "physisch", nicht aber auch in Bezug auf die ihn aus der Anonymität heraushebenden - ihn also individualisierenden - Umstände bekannten Patienten offengelegt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. August 2006 14 U 45/04, VersR 2007, 245).
  • VG Lüneburg, 20.06.2017 - 1 B 35/17

    Gutachtenbeibringung, fristgerechte; Gutachten, neurologisch-psychiatrisches;

    Von der ärztlichen Schweigepflicht erfasst ist auch der Name des Patienten (OLG Karlsruhe, Urteil v. 11.08.2006 - 14 U 45/04 -, juris Rn. 26) und daraus resultierend der Umstand, ob und wann jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.09.2004 - 14 U 45/04   

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OLG Schleswig, 17.09.2004 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2004,41337)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.09.2004 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2004,41337)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. September 2004 - 14 U 45/04 (https://dejure.org/2004,41337)
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