Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08   

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https://dejure.org/2009,4216
OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4216)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,4216)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienfondsbeitritt: Zurechenbarkeit der vom Anlagevermittler geschaffenen Haustürsituation; Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 BGB; § 7 VerbrKrG
    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit als verbundenes Geschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit als verbundenes Geschäft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verbundenes Geschäft bei Vermittlung eines Darlehens zur Finanzierung des Immobilienfondsbeitritts auch bei fehlender Geschäftsbeziehung des Anlageberaters zur finanzierenden Bank

  • Judicialis

    BGB § 812; ; VerbrKrG § 7

  • hahn-rechtsanwaelte.de

    Falk-Fonds

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; VerbrKrG § 7
    Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds und Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit als verbundenes Geschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienfonds: Verbundenes Geschäft mit Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbundene Geschäfte bei geschlossenen Immobilienfonds

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HWiG § 1, VerbKrG § 9
    Verbundenes Geschäft bei Vermittlung eines Darlehens zur Finanzierung des Immobilienfondsbeitritts auch bei fehlender Geschäftsbeziehung des Anlageberaters zur finanzierenden Bank

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Vermittler zur Begründung verbundener Geschäfte notwendig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Vermittler zur Begründung verbundener Geschäfte notwendig -

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falk-Fonds 73: Rückabwicklung eines Darlehensvertrages

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1835
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Die Ausschüttungen, welche der Kläger und seine Ehefrau aus dem Fonds erlangt haben, muss er sich als Vorteil anrechnen lassen, da bei der Rückabwicklung eines darlehensfinanzierten Haustürgeschäfts die Grundsätze der Vorteilsausgleichung ausnahmsweise anwendbar sind (BGH, Urteil v. 24. April 2007 - XI ZR 17/06, NJW 2007, 2401, 2402).

    Die Rückabwicklung hat in einem solchen Fall vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen, so dass der Darlehensnehmer umfassend von dem Risiko der kreditfinanzierten Anlage befreit wird (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - VI ZR 17/06, NJW 2007, 2401, 2402, 2403 mit weiteren Nachweisen).

    Jedoch besteht bei Zahlungen an eine Bank die tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herauszugeben hat (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - XI ZR 17/06, NJW 2007, 2401, 2404).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 266/07

    Kreditfinanzierte Kapitalanlage - Zurechnung der vom Vermittler geschaffenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Wird die Bank aber nach den Empfehlungen, geschäftlichen Verbindungen oder dem freiem Ermessen des Vermittlers bestimmt, ist die auf seinem Handeln beruhende Haustürsituation selbst dann der Bank zuzurechnen, wenn diese sonst keine geschäftlichen Verbindungen mit dem Vermittler unterhält (BGH, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 266/07 - WM 2008, 2162, 2164).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Warum ein Verbraucher Gebrauch von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht macht, ist für die Wirksamkeit des Widerrufs vielmehr grundsätzlich ohne Bedeutung (BGHZ 97, 127, 134 zum Abzahlungsgesetz).
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 17/06

    "Geisterfahrer" haftet nicht für posttraumatisches Belastungssyndrom von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Die Rückabwicklung hat in einem solchen Fall vielmehr unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen, so dass der Darlehensnehmer umfassend von dem Risiko der kreditfinanzierten Anlage befreit wird (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - VI ZR 17/06, NJW 2007, 2401, 2402, 2403 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Aus dem Urteil des BGH vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 - NJW 2007, 257 ff folgt nicht anderes.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.05.2009 - 14 U 60/08
    Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 12. Dezember 2001 (NJW 2002, 281 "Henninger") hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass der Anwendungsbereich des Haustürwiderrufsgesetzes sowohl bei dem Abschluss von Real als auch von Personalkreditverträgen eröffnet ist, soweit das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht eingeräumt hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. April 2006, NJW 2007, 1788, 1792).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines

    Soweit die anderslautende obergerichtliche Rechtsprechung auch daran anknüpfen will, dass eine Widerrufsbelehrung erteilt war und der Verbraucher daher "grundsätzlich" über das ihm zustehende Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt war, verkennt sie, dass die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen hat (BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, Juris Rn. 23 zum HaustürWG; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, I-31 U 74/14, Juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14, Juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.05.2009, 14 U 60/08, Juris Rn. 50).

    Schließlich folgt aus § 355 Abs. 2 BGB a.F., dass der Unternehmer es bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit selbst in der Hand hat, durch eine Nachbelehrung den Fristbeginn herbeizuführen, was der Möglichkeit entgegensteht, durch bloßes Abwarten in den Genuss des für die Verwirkung erforderlichen Vertrauenstatbestands kommen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, I-31 U 74/14, Juris Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14, Juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.05.2009, 14 U 60/08, Juris Rn. 50; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl. 2016, § 355 Rn. 107; Soergel/Pfeiffer, a.a.O.; Bülow, WM 2015, 1829, 1831).

  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Das gilt auch für die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08, Juris, Rz. 50 f.).
  • LG Bonn, 02.11.2015 - 17 O 48/15

    Widerruf der Willenserklärung eines Darlehensnehmers auf Abschluss eines

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756 m.w.N.).
  • LG Bonn, 19.05.2016 - 17 O 399/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756).
  • LG Bonn, 09.11.2015 - 17 O 206/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756 m.w.N.).
  • LG München I, 13.05.2015 - 22 O 21729/14

    Verwirkung eines infolge nicht ordnungsgemäßer Belehrung unbefristeten

    Hauptargument dieser Auffassung ist, dass der zur Belehrung Verpflichtete es in der Hand habe, den Schwebezustand durch eine ausreichende Nachbelehrung zu beenden (so z. B. OLG Oldenburg, BeckRS 2009, 23415).
  • LG Bonn, 03.02.2016 - 17 O 311/15

    Rückgewährschuldverhältnis durch Widerruf eines Darlehensvertrages; Anforderungen

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756).
  • LG Bonn, 06.05.2016 - 17 O 378/15

    Anspruch auf Feststellung der Umwandlung eines Darlehensvertrags in ein

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756).
  • LG Bonn, 18.01.2016 - 17 O 182/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feststellung der Umwandlung eines

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009 - 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756).
  • LG Bonn, 21.12.2015 - 17 O 197/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Umwandlung des Darlehensvertrags in

    Vielmehr trägt das Risiko, dass bei unzureichender Belehrung auch auf eine lange Laufzeit angelegte Verträge widerrufen werden können, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für den Verbraucher nachteilig darstellt, nach der Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen der Unternehmer (OLG Oldenburg, Urt. v. 28.05.2009, 14 U 60/08- Rz. 51 - zitiert nach juris; Habersack/Schürnbrand ZIP 2014, 749, 756).
  • LG Bonn, 12.11.2015 - 17 O 59/15

    Widerruf des Abschlusses eines Darlehensvertrages i.R.d.

  • LG Bonn, 11.02.2016 - 17 O 40/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags; Ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über

  • LG Mönchengladbach, 29.05.2012 - 3 O 314/11

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags und eines mit dem Darlehensvertrag

  • LG Köln, 09.08.2016 - 21 O 498/15
  • LG Bonn, 07.09.2015 - 3 O 425/14
  • LG Bonn, 20.08.2015 - 17 O 133/15
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 60/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,115525
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,115525)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,115525)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 14 U 60/08 (https://dejure.org/2009,115525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 60/08
    Der weniger strenge Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit findet allein auf die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs Anwendung (vgl. BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 7/08 R - Juris; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 14 U 60/08
    Der weniger strenge Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit findet allein auf die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs Anwendung (vgl. BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 7/08 R - Juris; BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 7).
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