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   OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16   

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OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16 (https://dejure.org/2016,56348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.2016 - 14 U 65/16 (https://dejure.org/2016,56348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 2016 - 14 U 65/16 (https://dejure.org/2016,56348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Lagerhalteranspruch auf Lagergeld nach Vertragskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 354; BGB § 280; BGB § 286
    Ansprüche aufgrund eines Lagervertrages

  • rechtsportal.de

    HGB § 354 ; BGB § 280 ; BGB § 286
    Ansprüche aufgrund eines Lagervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63

    Gerichtliche Würdigung einer Wendung in einem Bestätigungsschreiben in rechtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16
    Eine Pflicht zur teilweisen Freigabe besteht nur in Ausnahmefällen, wenn die Berufung auf das Pfandrecht mit § 242 BGB nicht mehr vereinbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 30, juris; Heymann, HGB, 2. Aufl., § 475b Rdnr. 1 m.w.N., juris).

    Allerdings darf die Klägerin - und darin ist der Beklagten Recht zu geben - den Zeitraum der weiteren Einlagerung nicht unbegrenzt hinausschieben und damit für eine stetige Ausweitung des Ersatzanspruchs sorgen (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 32, juris).

    Zudem konnte sich die Klägerin nicht nur auf ein Zurückbehaltungsrecht, sondern auf das sehr viel stärkere Pfandrecht, dass ein Recht zum Besitz gewährt, berufen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. November 1965 - Ib ZR 137/63 -, Rz. 24, 30, juris).

  • LG Fulda, 11.03.2016 - 4 O 238/15

    Es ist anerkannt, dass der Einlagerer für den Fall, dass er das Gut nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Fulda vom 11.03.2016 - Az.: 4 O 238/15 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1978 - 18 U 73/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2016 - 14 U 65/16
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, die Aufbewahrung der Pfandsache diene jedenfalls auch dem Interesse des Pfandgebers, weshalb § 354 Abs. 1 HGB anzuwenden sei (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 1978 - 18 U 73/77 -, juris; Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 354 Rdnr. 5, beck-online; Canaris in Staub, HGB, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 12).
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   OLG Frankfurt, 10.08.2016 - 14 U 65/16   

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   OLG Hamburg, 23.11.2016 - 14 U 65/16   

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