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   OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09   

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https://dejure.org/2009,3688
OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09 (https://dejure.org/2009,3688)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.12.2009 - 14 U 818/09 (https://dejure.org/2009,3688)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 14 U 818/09 (https://dejure.org/2009,3688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 2, 72, 16, 97, 19a UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des von Fernsehsendern eingestellten Bild- und Wortmaterials zur Ankündigung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern

  • vgmedia.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Verwendung des von Fernsehsendern eingestellten Bild- und Wortmaterials zur Ankündigung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2; 16; 19a; 50; 72; 97 UrhG
    Verlage dürfen Programminformationen der Fernsehsender nicht frei nutzen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverstoß bei Nutzung fremden Bildmaterials für Online-TV-Programmführer

  • magnus.de (Pressemeldung)

    Unklare Rechtslage bei TV-Programm-Infos - Landgericht überrascht // Streit um EPG-Daten geht in neue Runde

  • horizont.net (Pressebericht)

    EPG-Streit: OLG Dresden entscheidet zugunsten der TV-Sender

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-TV-Programmführer darf ohne Lizenz nicht Filmmaterial von TV-Sendern nutzen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Nutzung fremden Bildmaterials für Internet-TV-Programm ist Urheberrechtsverstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 241 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 448
  • MMR 2010, 625
  • K&R 2010, 420
  • ZUM 2010, 362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Ein Tagesereignis ist jedes aktuelle Geschehen, das für die Öffentlichkeit von Interesse ist (BGH NJW 2008, 2346, 2349, Rn. 48 - TV-Total).

    Die Schrankenregelung des § 50 UrhG soll die anschauliche Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Fällen, in denen Journalisten oder deren Auftraggebern die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Zustimmungen noch vor dem Abdruck oder der Sendung eines aktuellen Berichts nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dadurch erleichtern, dass sie die Vervielfältigung ohne den Erwerb entsprechender Nutzungsrechte und ohne die Zahlung einer Vergütung vornehmen können (BGH NJW 2008, 2346, 2350, Rn. 49 - TV-Total).

  • LG Leipzig, 22.05.2009 - 5 O 2742/08

    Die Übernahme von Bild- und Wortmaterial der Sender für elektronischen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.05.2009, Az. 5 O 2742/08, wird zurückgewiesen.

    Hinsichtlich Ziffer 1. a) und 1. b) des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 22.05.2009, Az. 5 O 2742/08, kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 10.000,00 Euro leistet.

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 285/99

    Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um Feldbusch-Foto

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    b) Die Beklagte kann die Übernahme des streitgegenständlichen Text- und Bildmaterials nicht auf die Schrankenbestimmung des § 50 UrhG stützen, die auch auf Rechte nach § 72 UrhG anwendbar ist (BGH GRUR 2002, 1050 - Zeitungsbericht als Tagesereignis).

    Dementsprechend legt der Bundesgerichtshof § 50 UrhG eng aus (BGH GRUR 2002, 1050 f. - Zeitungsbericht als Tagesereignis).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Dass damit im Einzelfall die Frage des Urheberschutzes eines Bild- und Wortbeitrags und die Aktivlegitimation der Klägerin hinsichtlich eines übernommenen Text- und Bildbeitrags in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden mag, steht der Bestimmtheit des Unterlassungsantrags nicht entgegen, da die Beklagte generell für sich in Anspruch nimmt, auch urheberrechtlich geschützte Artikel, an denen die Klägerin die Rechte hält, kostenfrei nutzen zu können (vgl. BGH NJW 1997, 1363, 1365 - CB-Infobank I).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Auf eine Verpflichtung der Klägerin zur Einräumung einer Lizenz kann sie sich deshalb nicht mit Erfolg berufen (vgl. BGH, urteil vom 06.05.2009 - KZR 39/06, BGHZ 180, 312 - Orange-Book-Standard).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Auch muss sich die Beklagtenseite erschöpfend verteidigen können (BGH GRUR 1991, 254, 256 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2009 - 14 U 818/09
    Zu beachten ist jedoch, dass angesichts der weiten Fassung des Rechts nach § 15 Abs. 2 UrhG zur Nutzung von Werken zur unkörperlichen öffentlichen Verwertung auch schon vor dem förmlichen Inkrafttreten von § 19a UrhG am 13.09.2003 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet durch öffentliche Zugänglichmachung als Rechtsverletzung betrachtet wurde (BGH GRUR 2003, 958, 961 - Paperboy).
  • BGH, 27.03.2012 - KZR 108/10

    Elektronischer Programmführer

    Die Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Dresden, ZUM 2010, 362).
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