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   FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06   

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FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06 (https://dejure.org/2007,5897)
FG Köln, Entscheidung vom 29.01.2007 - 14 V 4485/06 (https://dejure.org/2007,5897)
FG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 14 V 4485/06 (https://dejure.org/2007,5897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzung und Abgeltung des privaten Nutzungswertes nach der Ein-Prozent-Regelung für ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Leasingfahrzeug (PKW) ; Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht der Hauptsache; Anwendbarkeit der Kfz-Nutzungswertbesteuerung nur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

  • rechtsportal.de

    Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsausgaben - Leasingfahrzeug; privater Nutzungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - "Ein-Prozent-Regelung" bei Leasingfahrzeugen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - "Ein-Prozent-Regelung" bei Leasing-Fahrzeugen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - "Ein-Prozent-Regelung" bei Leasingfahrzeugen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ein-Prozent-Methode auch für Leasingfahrzeuge

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Ein-Prozent-Methode auch für Leasingfahrzeuge

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    1-Prozent-Regelung auch bei Leasingfahrzeug mit betrieblicher Nutzung unter 50 Prozent

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 578
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 02.03.2006 - IV R 36/04

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen und § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    In der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2006 führte der Antragsgegner unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 2. März 2006 IV R 36/04, BFH/NV 2006, 1277, aus, die Ein-Prozent-Regelung sei für Leasingfahrzeuge, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden, nicht anwendbar.

    bb) Das BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1277, auf das der Antragsgegner sich beruft, gibt jedenfalls bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung keinen Anlass, die Rechtsprechung des Senats aufzugeben und die gegenteilige Annahme, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gelte nicht für Leasingfahrzeuge, als zweifelsfrei anzusehen.

    Die Ansicht des BFH (Urteil in BFH/NV 2006, 1277), der darauf abgestellt hat, dass die Zuordnung zum Betrieb daran scheitere, dass das Leasing-Kfz weder in der Abschreibungsliste noch in dem Verzeichnis der abnutzbaren Wirtzschaftsgüter des Anlagevermögens aufgezeichnet worden sei, hält der Senat im Hinblick auf die rechtliche Unzulässigkeit der Aufnahme des Nutzungsrechts- bzw. der Nutzungskosten aus dem Leasingvertrag in diese Verzeichnisse für ernstlich zweifelhaft.

  • BFH, 16.06.2004 - XI R 17/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Diese ist nach der auch von der Finanzverwaltung akzeptierten (s. BMF-Schreiben vom 17. November 2004, BStBl I 2004, 1064) Rechtsprechung des BFH (Urteile v. 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; v. 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173) auch bei Steuerpflichtigen zulässig, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

    Dies gilt auch dann, wenn die Zuordnung nur erfolgt, um die Versteuerung der privaten Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung zu eröffnen (BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 173).

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Zu den Wirtschaftsgütern gehören nach ständiger Rechtsprechung materiell-rechtlich aber nicht Nutzungen (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348); dementsprechend ist bei der Nutzung eines Kfz nur das Kfz als solches, nicht hingegen die Nutzung bzw. Nutzungsentnahme materiell als Wirtschaftsgut anzusehen.

    Allerdings besteht spätestens im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats zur Nutzungseinlage (Beschluss in BStBl II 1988, 348) weitgehend Übereinstimmung dahingehend, dass die Auslegung der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG sich nicht allein am Wortlaut orientieren dürfe (so ausdrücklich Beschluss des Großen Senat des BFH, a.a.O., unter C I 1 a bb).

  • FG Köln, 20.05.2009 - 14 K 4223/06

    Listenpreisregelung auch für Miet- und Leasingfahrzeuge

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Die Aussetzung endet mit der Bestandskraft der angefochtenen Bescheide, bezüglich der Bescheide für 1999 spätestens einen Monat nach Ergehen einer das Einspruchsverfahren bzw. ein eventuell anschließendes Klageverfahren abschließenden Entscheidung, für die Bescheide für 2000 bis 2002 spätestens einen Monat nach Ergehen einer die jeweiligen Bescheide betreffenden Entscheidung im Klageverfahren 14 K 4223/06.

    Mit der die Streitjahre 2000 bis 2002 betreffenden Klage - 14 K 4223/06 - und dem nach vorheriger Ablehnung durch den Antragsgegner bei Gericht gestellten alle Streitjahre betrefffenden Antrag auf Aussetzung der Vollziehung machen die Antragsgegner geltend, dass auch für Leasingfahrzeuge eine Zuordnung zum Betrieb möglich und der pauschale Nutzungswert anwendbar sei.

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Anforderungen an die Gewinnermittlung eines selbständigen Arztes; Auch private

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    So ist für die Entnahme von Wirtschaftsgütern anerkannt, dass auch selbst geschaffene oder unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter, die nach § 5 Abs. 2 EStG nicht aktivierungsfähig sind, unter Aufdeckung ggf. vorhandener stiller Reserven unter Bewertung mit dem Teilwert entnommen werden können (BFH-Urteile vom 23. März 1995 IV R 94/93, BFHE 177, 408, BStBl II 1995, 637; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230).
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 94/93

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    So ist für die Entnahme von Wirtschaftsgütern anerkannt, dass auch selbst geschaffene oder unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter, die nach § 5 Abs. 2 EStG nicht aktivierungsfähig sind, unter Aufdeckung ggf. vorhandener stiller Reserven unter Bewertung mit dem Teilwert entnommen werden können (BFH-Urteile vom 23. März 1995 IV R 94/93, BFHE 177, 408, BStBl II 1995, 637; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230).
  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Dies ändert nichts an dem Charakter als Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1983 IV R 158/80, BFHE 138, 53, BStBl II 1983, 413, unter 2.3 .a der Gründe).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Diese ist nach der auch von der Finanzverwaltung akzeptierten (s. BMF-Schreiben vom 17. November 2004, BStBl I 2004, 1064) Rechtsprechung des BFH (Urteile v. 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985; v. 16. Juni 2004 XI R 17/03, BFH/NV 2005, 173) auch bei Steuerpflichtigen zulässig, die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.
  • FG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - V 88/99

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    aa) Der beschließende Senat hat im Urteil vom 8. Dezember 2004 - 14 K 2613/03, EFG 2005, 589, in Übereinstimmung mit der bis dahin ergangenen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. November 1999, EFG 2000, 165), der Ansicht der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 04.08.1999, BStBl I 1999, 727, Tz. 1; v. 21.01.2002, BStBl I 2002, 148, Tz. 1; ebenso zum Begriff des "betrieblichen Kraftfahrzeugs" in § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG R 31 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR in allen Fassungen seit 1999, zuletzt LStR 2005) und der wohl überwiegenden Meinung im Schrifttum (z.B. Schmidt/Glanegger, EStG, 25. Aufl. 2006, § 6 Rz. 420; Korn/Strahl in Korn, EStG, Stand 7/03, § 6 Rz. 404; Jachmann in Lademann, EStG, Stand 12/2002, § 8 Anm. 105; a.A. Lohse/Zeiler, gemischte Nutzung von Personenkraftwagen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, Die Steuerberatung - Stbg - 2000, 197, 204; Stöcker, EFG-Beilage 2000, 28) entschieden, dass die Vorschrift auch auf betrieblich geleaste Fahrzeuge anwendbar ist.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus FG Köln, 29.01.2007 - 14 V 4485/06
    Dies ist der Fall, wenn bei überschlägiger Überprüfung des Verwaltungsaktes neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, BStBl II 1967, 182).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2004 - 2 K 83/00

    1%-Regelung - Leasingfahrzeuge

  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Keine Entnahme des Know-how bei der Personengesellschaft durch einvernehmliches

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01
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