Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 19.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.08.2006 - 14 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,3379
OLG Karlsruhe, 07.08.2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,3379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.08.2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,3379)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. August 2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,3379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beweisaufnahme: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Anordnung einer Herausgabe von Unterlagen durch Sachverständigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung zur Herausgabe von Unterlagen durch einen Sachverständigen nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 407a Abs. 4; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 407a Abs. 4 § 567 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Herausgabe von Unterlagen durch Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streit um Herausgabepflicht des Gerichtsgutachters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigenrecht - Vollständige Vorlage von Unterlagen prüfen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Sachverständigenrecht - Vollständige Vorlage von Unterlagen prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1655
  • MDR 2007, 236
  • BauR 2006, 1950 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 21.11.1989 - 2 WF 151/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.08.2006 - 14 W 35/06
    a) Da das Gesetz ein auf die Anordnung der Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen gerichtetes Antragsrecht nicht vorsieht, kann schon zweifelhaft sein, ob es sich bei einem entsprechenden Gesuch einer Partei nicht lediglich um eine bloße Anregung handelt, deren Verbescheidung nicht beschwerdefähig ist (vgl. hierzu OLG Hamburg, FamRZ 1990, S. 423).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    a) Daraus folgert die überwiegende Auffassung, dass die Beschwerde eines Beklagten gegen die Bestellung eines Prozesspflegers unzulässig sei, weil es wegen der Stattgabe des Antrages nach § 57 Abs. 1 ZPO an einem vom Amtsgericht zurückgewiesenen Gesuch i.S.d. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO fehle (OLG Bremen FamRZ 2015, 2077 f.; Gehrlein in Prütting/Gehrlein ZPO 8. Aufl. § 57 Rn. 4; Stein/Jonas/Jacoby ZPO 23. Aufl. § 57 Rn. 12; MünchKommZPO/Lindacher 4. Aufl. § 57 Rn. 18; Musielak/Voit/Weth ZPO 13. Aufl. § 57 Rn. 4; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 37. Aufl. § 57 Rn. 5a; HK-ZPO/Bendtsen 6. Aufl. § 57 Rn. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 57 Rn. 9; Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. § 57 Rn. 18; s. auch zu § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO: RGZ 46, 366, 367; OLG Karlsruhe MDR 2007, 236; OLG Jena OLGR 1996, 102; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 37. Aufl. § 567 Rn. 6; Zöller/Hessler ZPO 31. Aufl. § 567 Rn. 32; Musielak/Voit/Ball 13. Aufl. ZPO § 567 Rn. 14; Prütting/Gehrlein/Lohmann ZPO 6. Aufl. § 567 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 567 Rn. 7).

    Dabei ist es nach dem Wortlaut unerheblich, dass damit zugleich der Zurückweisungsantrag des Beklagten abschlägig beschieden wurde (vgl. RGZ 46, 366, 367; OLG Karlsruhe MDR 2007, 236; OLG Jena OLGR 1996, 102).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Aus diesem Grund ist etwa die Beschwerde gegen die auf Antrag einer Partei und gegen den Widerspruch der anderen Partei ergangene Anordnung des Gerichts, Unterlagen durch den Sachverständigen herauszugeben, für unstatthaft erachtet worden (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1655).
  • OLG Koblenz, 12.11.2018 - 9 W 532/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde: Gerichtliche Anordnung der Beiziehung

    Lediglich der Vollständigkeit halber ist insoweit ergänzend darauf hinzuweisen, dass ein - hier jedenfalls vor Erlass des Beschlusses vom 22. August 2018 schon nicht vorliegender - Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners kein Gesuch im hier maßgeblichen Sinne darstellt, und zwar selbst dann nicht, wenn die Form eines förmlichen Antrags gewählt wird (vgl. RGZ 46, 366, 367; BGH, NJOZ 2017, 223, 224, Rdnr. 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. August 2006 - 14 W 35/06 -, juris, Rdnr. 6, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. März 2013 - 6 W 143/13 -, juris, Rdnr. 5, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 24. August 2005 - 7 W 86/05 -, Rdnr. 3, m.w.N.; Musielak/Voit-Ball, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 567, Rdnr. 14, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.2006 - 14 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,14034
OLG Koblenz, 19.01.2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,14034)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,14034)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 14 W 35/06 (https://dejure.org/2006,14034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Vergütung von Prozessvertretern im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens

  • rechtsportal.de

    RVG § 61 Abs. 1 S. 1
    Anwaltsgebühren bei einem vor dem 01.07.2004 gestellten Prozesskostenhilfe-Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 638 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 20.03.1997 - 8 W 36/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2006 - 14 W 35/06
    Daher war ein Prozessauftrag an die Vertreter der Beklagten denknotwendig an die Bedingung geknüpft, dass der Rechtsstreit - nach Zubilligung der beantragten Prozesskostenhilfe, gegen die sich die Beklagte wandte - durchgeführt wurde (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1998, 75).

    Infolge dessen bewirkt die Regelung des § 61 RVG, die auf "den unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG" abstellt, dass das Mandat zur Vertretung im Prozesskostenhilfeverfahren, das hier vor dem 1. Juli 2004 erteilt wurde, die Anwendung der Bestimmungen der BRAGO auch im Hinblick auf die Vertretung im Klageverfahren nach sich gezogen hat (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1998, 75 und OLG Schleswig, JurBüro 1997, 413 jeweils in Abgrenzung zu Fällen des § 17 Nr. 2 RVG; a.A. Madert in Gerold/Schmidt, RVG, 16. Aufl., § 60 Rdnr. 31; noch weitergehend als hier OLG Düsseldorf, JurBüro 1988, 1680).

  • OLG Schleswig, 05.03.1997 - 9 W 21/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2006 - 14 W 35/06
    Infolge dessen bewirkt die Regelung des § 61 RVG, die auf "den unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG" abstellt, dass das Mandat zur Vertretung im Prozesskostenhilfeverfahren, das hier vor dem 1. Juli 2004 erteilt wurde, die Anwendung der Bestimmungen der BRAGO auch im Hinblick auf die Vertretung im Klageverfahren nach sich gezogen hat (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1998, 75 und OLG Schleswig, JurBüro 1997, 413 jeweils in Abgrenzung zu Fällen des § 17 Nr. 2 RVG; a.A. Madert in Gerold/Schmidt, RVG, 16. Aufl., § 60 Rdnr. 31; noch weitergehend als hier OLG Düsseldorf, JurBüro 1988, 1680).
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