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   OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07   

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https://dejure.org/2007,8351
OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07 (https://dejure.org/2007,8351)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2007 - 14 W 46/07 (https://dejure.org/2007,8351)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2007 - 14 W 46/07 (https://dejure.org/2007,8351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht einer Klage, einer kurzen Stellungnahmefrist und der Anberaumung eines neuen Termins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Annahme der Befangenheit bei Setzung einer Frist von weniger als zwei Wochen zur Entgegnung auf die Klageerwiderung; Bestimmung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung nach erfolgter Ablehnung des Richters durch eine Prozesspartei

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 47; ; ZPO § 139; ; ZPO § 275 Abs. 4; ; ZPO § 277 Abs. 3; ; ZPO § 277 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Richterablehnung wegen Äußerung zur Erfolgsaussicht der Klage, zu kurzer Frist zur Stellungnahme und Verstoß gegen die Wartepflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen Äußerung zur Erfolgsaussicht der Klage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1235
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07
    Es erscheint schon als zweifelhaft, ob der bloße Verstoß gegen die Wartepflicht eine Ablehnung dann rechtfertigt, wenn es sich bei dem neu bestimmten Termin um einen solchen zur Verkündung einer Entscheidung handelt (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 14.03.1997 (NJW-RR 1997, S. 1350).
  • OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06

    Aufhebung eines Termins als eine "keinen Auschub gestattende" Handlung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07
    Sie ist daher nicht als Ausdruck einer Voreingenommenheit des Richters zu werten (ähnlich OLGR Celle 2006, S. 603 f., 604).
  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    3 Z 193/87|OLG Stuttgart; 03.02.1988; 8 W 608/87">MDR 1988, 500; vgl. aber auch zum mangelnden Ablehnungsgrund bei weniger schwerwiegenden Verstößen gegen die Wartepflicht: OLG Karlsruhe, MDR 2008, 1235; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091, 1092; OLGR Celle 2006, 603).
  • OLG Hamm, 21.10.2022 - 11 EK 6/21

    Familiengerichtliches Verfahren; Kindschaftssache; unangemessene Dauer;

    Die Bestimmung eines Termins ist - anders als seine Aufhebung - aber keine unaufschiebbare Handlung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07, juris Rn. 12; Sternal , in: Keidel, FamFG, 20. Auflage 2020, § 6 Rn. 46; Buschel/Perleberg-Kölbel , in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK FamFG, 43. Edition, Stand 01.07.2022, § 6 Rn. 25a).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 13 W 21/11

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei verweigerter Terminsverlegung

    Insbesondere Verfahrensfehler rechtfertigen demnach den Schluss auf eine Voreingenommenheit des Richters nur in besonderen Fällen, etwa dann, wenn sie völlig unverständlich sind und deshalb den Verdacht nahelegen, dass sie bewusst und aufgrund sachfremder Erwägungen unter Inkaufnahme der Benachteiligung einer der Parteien erfolgt sind (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07 - Tz. 10 [juris]; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 42 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu

    Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens entspricht dem der Hauptsache (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 194/05, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2007 - 14 W 46/07, juris) und war daher auf EUR 24.747,60 festzusetzen.
  • SG Halle, 13.02.2014 - S 4 SF 10/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Insbesondere Verfahrensfehler rechtfertigen demnach den Schluss auf eine Voreingenommenheit des Richters nur in besonderen Fällen, etwa dann, wenn sie völlig unverständlich sind und deshalb den Verdacht nahelegen, dass sie bewusst und aufgrund sachfremder Erwägungen unter Inkaufnahme der Benachteiligung einer der Parteien erfolgt sind (vgl. etwa Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.09.2007, 14 W 46/07, RdNr. 10 bei Juris; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 42 Rn. 11).
  • BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17

    Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen einer

    Ein wiederholter Verstoß gegen die Wartepflicht gem. § 47 ZPO in derselben Sache kann zwar im Einzelfall die Befangenheit eines Richters oder Prüfers begründen (vgl. BayObLG MDR 1988, 500; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 1350; einschr. OLG Karlsruhe MDR 2008, 1235; Zöller/Vollkommer, a. a. O.,  § 47 Rn 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2019 - L 14 SF 2/19
    Insbesondere Verfahrensfehler rechtfertigen demnach den Schluss auf eine Voreingenommenheit des Richters nur in besonderen Fällen, etwa dann, wenn sie völlig unverständlich sind und deshalb den Verdacht nahelegen, dass sie bewusst und aufgrund sachfremder Erwägungen unter Inkaufnahme der Benachteiligung einer der Parteien erfolgt sind (vgl. etwa Beschluss des OLG Karlsruhe vom 5. September 2007 - Az.: 14 W 46/07 - Rn. 10, zitiert nach juris; Heinrich in Musielak/Voigt, ZPO, 16. Auflage 2019, § 42 Rn. 11 m.w.N.).
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