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   OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10   

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https://dejure.org/2010,29683
OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10 (https://dejure.org/2010,29683)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.09.2010 - 14 W 521/10 (https://dejure.org/2010,29683)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. September 2010 - 14 W 521/10 (https://dejure.org/2010,29683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten als "Kosten des Rechtsstreits" i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO; Erstattung von Aufwendungen für eine in die Begleitung des Verfahrens vollständig und auch vorgerichtlich eingebundene Person; Voraussetzungen für die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Kosten für vorprozessuales Privatgutachten erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 01.07.2008 - 14 W 284/08

    Geltendmachung von Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 13.02.2008 - 14 W 81/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines durch einen Kfz-Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.09.2010 - 14 W 521/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801; siehe auch BGHZ 153, 235; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259; OLG Koblenz v. 17.03.2010, 14 W 135/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
  • OLG Koblenz, 13.04.2017 - 14 W 161/17

    Kostenfestsetzung nach Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Die Tätigkeit des Privatsachverständigen muss vielmehr in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit und dem hier erforderlichen Vortrag, nicht aber zur Prüfung der eigenen Einstandspflicht stehen (Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10 = JurBüro 2011, 649).
  • OLG Koblenz, 15.05.2012 - 14 W 248/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 2008, 801 ; siehe auch BGHZ 153, 235 ; VersR 2006, 1236, 1237), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat VersR 2008, 802 ; Senat MDR 2009, 471 = OLGR Koblenz 2009, 383 = JurBüro 2009, 259 ; Senat v. 17.03.2010, 14 W 135/10; Senat v. 21.09.2010, 14 W 521/10), können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als "Kosten des Rechtsstreits" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
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