Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.09.2008

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   OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08   

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https://dejure.org/2008,19185
OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,19185)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.08.2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,19185)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. August 2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,19185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Nasengerüst und Septumfraktur aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit vor dem Landgericht bei Erfolgsaussicht unterhalb des Zuständigkeitsstreitwerts des Landgerichts

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 253 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823; ZPO § 114
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Nasengerüst- und Septumfraktur aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit vor dem Landgericht bei Erfolgsaussicht unterhalb des Zuständigkeitsstreitwerts des Landgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08
    Das Landgericht geht auch zutreffend davon aus, dass im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall der bloß beabsichtigten und noch nicht erhobenen Klage die beantragte Prozesskostenhilfe insgesamt zu versagen ist, wenn Erfolgsaussicht nur für einen Teil bejaht wird, der unterhalb des Zuständigkeitsstreitwerts des Landgerichts liegt, da das Landgericht dann gem. §§ 23, 71 GVG sachlich unzuständig ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1437 m.w.N.; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 114 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08
    Die Gegenansicht (OLG Dresden NJW-RR 1995, 382) überzeugt nicht.
  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08
    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass andernfalls das Landgericht, wenn es nur wegen des in der Sache aussichtsreichen Teils Prozesskostenhilfe bewilligen würde, die anschließend in entsprechender Höhe erhobene Klage bei einer Zuständigkeitsrüge des Gegners mangels Zuständigkeit abweisen (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, 774) oder auf Antrag des Klägers an das zuständige Amtsgericht verweisen müsste; im zweiten Fall wäre dann aber - entgegen dem Leitbild von § 127 Abs. 1 S. 2 ZPO - Prozesskostenhilfe eben nicht durch das zuständige Prozessgericht erster Instanz gewährt worden, sondern das Landgericht hätte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe eingegriffen (vgl. BGH a.a.O.).
  • AG Aachen, 18.11.2003 - 10 C 320/03

    Beweiswürdigung (hier: Nasenbeinfraktur) bzgl. Zahlung von Schadensersatz und

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2008 - 14 W 54/08
    In weiteren Entscheidungen wurde auch in Fällen mit gravierenderen Verletzungen ein Schmerzensgeld von unter 2.000,-- EUR zugesprochen (z.B. AG Aachen, 10 C 320/03 in Hacks/Ring/Böhm, 26. Auflage, lfd.Nr. 26.463).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht;

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
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   OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08   

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https://dejure.org/2008,24562
OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,24562)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.09.2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,24562)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. September 2008 - 14 W 54/08 (https://dejure.org/2008,24562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.03.1995 - 6 W 3/95

    Prozeßkostenhilfe; Klage; Streitwert; Zuständigkeit; Erfolgsaussicht;

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08
    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass andernfalls das Landgericht, wenn es nur wegen des in der Sache aussichtsreichen Teils Prozesskostenhilfe bewilligen würde, die anschließend in entsprechender Höhe erhobene Klage bei einer Zuständigkeitsrüge des Gegners mangels Zuständigkeit abweisen (vgl. OLG Hamm, VersR 1996, 774) oder auf Antrag des Klägers an das zuständige Amtsgericht verweisen müsste; im zweiten Fall wäre dann aber - entgegen dem Leitbild von § 127 Abs. 1 S. 2 ZPO - Prozesskostenhilfe eben nicht durch das zuständige Prozessgericht erster Instanz gewährt worden, sondern das Landgericht hätte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts durch die Gewährung der Prozesskostenhilfe eingegriffen (vgl. BGH a.a.O.).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08
    Das Landgericht geht auch zutreffend davon aus, dass im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall der bloß beabsichtigten und noch nicht erhobenen Klage die beantragte Prozesskostenhilfe insgesamt zu versagen ist, wenn Erfolgsaussicht nur für einen Teil bejaht wird, der unterhalb des Zuständigkeitsstreitwerts des Landgerichts liegt, da das Landgericht dann gem. §§ 23, 71 GVG sachlich unzuständig ist (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1437 m.w.N.; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 114 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 22.02.1994 - 5 W 403/93

    Verfahrensrecht; Kosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08
    Die Gegenansicht (OLG Dresden NJW-RR 1995, 382) überzeugt nicht.
  • AG Aachen, 18.11.2003 - 10 C 320/03

    Beweiswürdigung (hier: Nasenbeinfraktur) bzgl. Zahlung von Schadensersatz und

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.09.2008 - 14 W 54/08
    In weiteren Entscheidungen wurde auch in Fällen mit gravierenderen Verletzungen ein Schmerzensgeld von unter 2.000,-- EUR zugesprochen (z.B. AG Aachen, 10 C 320/03 in Hacks/Ring/Böhm, 26. Auflage, lfd.Nr. 26.463).
  • OLG Celle, 27.04.2016 - 13 W 27/16

    Gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung für die

    Die beantragte Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage war allerdings deshalb insgesamt zu versagen, weil Erfolgsaussichten nur für einen Teil besteht, der unterhalb des Zuständigkeitsstreitwertes des Landgerichts von 5.000,00 EUR liegt, da das Landgericht dann gemäß §§ 23 Nr. 1, 71 GVG sachlich unzuständig ist (OLG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2008 - 14 W 54/08, juris Rn. 15; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 114 Rn. 25; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 10 U 198/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall zwischen Motorradfahrer und

    12 Dennoch sind die Unsicherheit über den weiteren Krankheitsverlauf und die Sorge um künftig anstehende Operationen gegenwärtige Umstände, die ein Bemessungskriterium für das dem Kläger zustehende Schmerzensgeld bilden (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 9.9.2008, 14 W 54/08).
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