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   OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09   

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OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09 (https://dejure.org/2009,759)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.09.2009 - 14 W 553/09 (https://dejure.org/2009,759)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. September 2009 - 14 W 553/09 (https://dejure.org/2009,759)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • Anwaltsblatt

    § 15a RVG, § 60 RVG
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: § 15 a RVG und Altfälle

  • Anwaltsblatt

    § 15a RVG, § 60 RVG
    § 15 a RVG gilt auch für noch nicht abgeschlossene Kostenfestsetzungsverfahren

  • Judicialis

    RVG § 15a; ; RVG § 60 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a; RVG § 60 Abs. 1 S. 1
    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in Übergangsfällen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 15a RVG auch auf Altfälle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 15a RVG
    § 15a RVG ist auf noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Altfälle anwendbar

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zur Anwendung des neuen § 15 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenfestsetzung und Vergütungsanrechnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 15a RVG - bei noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Kostenfestsetzungverfahren?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Neue § 15a RVG ist in allen nicht abgeschlossenen KFV anwendbar

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    § 15 a RVG ist in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren unmittelbar anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 229
  • AnwBl 2009, 800
  • AnwBl Online 2009, 123
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 11.08.2009 - 8 W 339/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung des § 15a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern und nicht das Gesetz selbst, so dass § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht anwendbar ist (ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09 gegen LAG Hessen v. 07.07.2009, 13 Ta 320/09).

    Die Geschäftsgebühr hat hier keine Erwähnung gefunden Die Regelung des § 15a RVG findet nach Auffassung des Senates in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung, da sie am 05.08.2009 unmittelbar in Kraft getreten ist (ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09; OVG Nordrhein-Westfalen v. 11.08.2009, 4 E 1609/08; a.A. LAG Hessen v. 07.07.2009, 13 Ta 302/09) § 60 Abs. 1 RVG steht einer solchen Sichtweise nicht entgegen.

    Beides läuft unmittelbar den Absichten zuwider, die der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verfolgt hat." (Hervorhebung durch den Senat) Wollte aber der Gesetzgeber mit der Einführung des § 15a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern und nicht das Gesetz selbst, so ist dieser Fall von § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht erfasst (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09; OVG NRW v. 11.08.2009, 4 E 1609/08; Hansens, AnwBl. 2009, 535; Schons, AGS 2009, 216; Kallenbach, AnwBl. 2009, 442).

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Die Geschäftsgebühr hat hier keine Erwähnung gefunden Die Regelung des § 15a RVG findet nach Auffassung des Senates in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung, da sie am 05.08.2009 unmittelbar in Kraft getreten ist (ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09; OVG Nordrhein-Westfalen v. 11.08.2009, 4 E 1609/08; a.A. LAG Hessen v. 07.07.2009, 13 Ta 302/09) § 60 Abs. 1 RVG steht einer solchen Sichtweise nicht entgegen.

    Die abweichende Auffassung des LAG Hessen (v. 07. Juli 2009, 13 Ta 302/09) überzeugt den Senat nicht.

    5. Die Rechtsbeschwerde war gem. § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 ZPO zuzulassen, da die Anwendung des § 15a RVG auf "Altfälle" bislang höchstrichterlich nicht entschieden wurde, die Rechtssache damit grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2009, Az. 13 Ta 302/09, eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2009 - 4 E 1609/08

    Abänderung eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses; Anteilige Anrechnung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Die Geschäftsgebühr hat hier keine Erwähnung gefunden Die Regelung des § 15a RVG findet nach Auffassung des Senates in allen noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung, da sie am 05.08.2009 unmittelbar in Kraft getreten ist (ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09; OVG Nordrhein-Westfalen v. 11.08.2009, 4 E 1609/08; a.A. LAG Hessen v. 07.07.2009, 13 Ta 302/09) § 60 Abs. 1 RVG steht einer solchen Sichtweise nicht entgegen.

    Beides läuft unmittelbar den Absichten zuwider, die der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verfolgt hat." (Hervorhebung durch den Senat) Wollte aber der Gesetzgeber mit der Einführung des § 15a RVG im Kern eine Rechtsprechung bei aus seiner Sicht unveränderter Gesetzeslage ändern und nicht das Gesetz selbst, so ist dieser Fall von § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht erfasst (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart v. 11.08.2009, 8 W 339/09; OVG NRW v. 11.08.2009, 4 E 1609/08; Hansens, AnwBl. 2009, 535; Schons, AGS 2009, 216; Kallenbach, AnwBl. 2009, 442).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07

    Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Es kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die in § 15a RVG niedergelegten Grundsätze von Anfang an seiner Intension entsprochen haben und aus seiner Sicht der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2008, 1323, Tz. 6 ff., BGH WuM 2008, 618, Tz. 4; BGH NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; BGH AGS 2008, 441; BGH AGS 2008, 377 jeweils m.w.N.) einer vom wahren Willen des Gesetzgebers abweichenden Auslegung den Vorzug gegeben hat (BT-Drks. 16/12717, S. 67/68).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Es kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die in § 15a RVG niedergelegten Grundsätze von Anfang an seiner Intension entsprochen haben und aus seiner Sicht der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2008, 1323, Tz. 6 ff., BGH WuM 2008, 618, Tz. 4; BGH NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; BGH AGS 2008, 441; BGH AGS 2008, 377 jeweils m.w.N.) einer vom wahren Willen des Gesetzgebers abweichenden Auslegung den Vorzug gegeben hat (BT-Drks. 16/12717, S. 67/68).
  • OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 380/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    2. Der angefochtene Beschluss ist schon deshalb zu ändern, weil der Rechtspfleger zumindest bei seiner Nichtabhilfeentscheidung die jüngste Rechtsprechung des Senates zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht berücksichtigt hat (Senat v. 23.06.2009, 14 W 380/09).
  • BGH, 30.04.2008 - III ZB 8/08

    Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Es kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die in § 15a RVG niedergelegten Grundsätze von Anfang an seiner Intension entsprochen haben und aus seiner Sicht der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2008, 1323, Tz. 6 ff., BGH WuM 2008, 618, Tz. 4; BGH NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; BGH AGS 2008, 441; BGH AGS 2008, 377 jeweils m.w.N.) einer vom wahren Willen des Gesetzgebers abweichenden Auslegung den Vorzug gegeben hat (BT-Drks. 16/12717, S. 67/68).
  • BGH, 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

    Festsetzung der Verfahrensgebühr ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Es kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die in § 15a RVG niedergelegten Grundsätze von Anfang an seiner Intension entsprochen haben und aus seiner Sicht der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2008, 1323, Tz. 6 ff., BGH WuM 2008, 618, Tz. 4; BGH NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; BGH AGS 2008, 441; BGH AGS 2008, 377 jeweils m.w.N.) einer vom wahren Willen des Gesetzgebers abweichenden Auslegung den Vorzug gegeben hat (BT-Drks. 16/12717, S. 67/68).
  • BGH, 16.07.2008 - IV ZB 24/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
    Es kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass die in § 15a RVG niedergelegten Grundsätze von Anfang an seiner Intension entsprochen haben und aus seiner Sicht der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2008, 1323, Tz. 6 ff., BGH WuM 2008, 618, Tz. 4; BGH NJW-RR 2008, 1095, Tz. 4; BGH AGS 2008, 441; BGH AGS 2008, 377 jeweils m.w.N.) einer vom wahren Willen des Gesetzgebers abweichenden Auslegung den Vorzug gegeben hat (BT-Drks. 16/12717, S. 67/68).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    a) Wohl überwiegend wird in § 15 a RVG eine bloße Klarstellung der bestehenden Gesetzeslage gesehen (vgl. BGH Beschluss vom 2. September 2009 - II ZB 35/07 - ZIP 2009, 1927, 1928; OLG Koblenz AGS 2009, 420, 421; OLG Düsseldorf AGS 2009, 372, 373; OLG Stuttgart AGS 2009, 371, 372; OLG Köln Beschluss vom 14. September 2009 - 17 W 195/09 - juris, Tz. 9; LG Saarbrücken Beschluss vom 3. September 2009 - 5 T 434/09 - juris, Tz. 14; AG Bremen Beschluss vom 22. September 2009 - 9 C 213/09 - juris, Tz. 6; OVG Münster AGS 2009, 447, 448; VG Osnabrück Beschluss vom 3. September 2009 - 5 A 273/08 - juris, Tz. 14; Nickel FamRB 2009, 324 f.; Henke AnwBl. 2009, 709; Hansens AnwBl. 2009, 535, 540; Enders JurBüro 2009, 393, 400; Kallenbach, AnwBl. 2009, 442; siehe auch AG Wesel AGS 2009, 312).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die

    Die Anwendung des am 5. August 2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei der Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV auf die gerichtliche Verfahrensgebühr (Nr. 3100 RVG-VV) gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV ist nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Stuttgart/Senat - rechtskräftig - AGS 2009, 371; ebenso u. a.: OLG Koblenz AGS 2009, 420; OLG Köln AGS 2009, 512; OLG München, Beschluss vom 13. Oktober 2009, Az. 11 W 2244/09, in Juris; BGH/2. Zivilsenat NJW 2009, 3101; BGH/ 12. Zivilsenat AGS 2010, 54) auf noch nicht abschließend entschiedene "Altfälle" - wie den vorliegenden - auszudehnen.
  • AG Düsseldorf, 06.04.2016 - 42 C 73/15

    Freistellung von der Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren i.R.e.

    Erst durch die Zahlung einer Gebühr erlischt die andere im Umfang der Anrechnung (OLG Koblenz FamRZ 2010, 229; Riedel/Sußbauer/ Ahlmann , 10. Auflage 2015, § 15a RVG Rn. 2).
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