Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.12.2004 - 14 W 814/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines gerichtlichen Kostenansatzes in Bezug auf entstandene Sachverständigenauslagen; Voraussetzungen für die Verwirkung des Rechtmittels gegen einen Kostenansatz; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Sachverständigenvergütung: Bestimmung des Stundensatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 21.09.2004 - 4 OH 22/98
- OLG Koblenz, 09.12.2004 - 14 W 814/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 447 (Ls.)
- ZfBR 2005, 267 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 04.05.2004 - 14 W 252/04
Besondere Entschädigung für Ergänzungsgutachten
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2004 - 14 W 814/04
Der Senat hat bereits entschieden, dass das Einverständnis der Parteien mit einer bestimmten Entschädigung des Sachverständigen für ein erstes Gutachten sich nicht ohne weiteres auf ein später eingeholtes Ergänzungsgutachten erstreckt und dass eine gerichtliche Zustimmung zu einer besonderen Entschädigung des Sachverständigen immer vor Erstattung des Gutachtens erfolgen muss (Senatsbeschluss vom 4. Mai 2004 - 14 W 252/04 - Ls. in BauR 2004, 1200). - OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 10 W 36/96
Auszug aus OLG Koblenz, 09.12.2004 - 14 W 814/04
Allerdings hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLGR Düsseldorf 1996, 246-248 = MDR 1997, 104-105) die Beschwerde eines Sachverständigen gegen die gerichtliche Festsetzung seiner Entschädigung als verwirkt angesehen, weil sie erst eineinhalb Jahre nach Zustellung der Entscheidung erhoben wurde.
- OLG Jena, 26.05.2016 - 1 W 238/16
Sachverständigenhonorar: Erstreckung der Vereinbarung eines Stundensatzes für ein …
(Anschluss an OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18. August 2014, 7 W 44/14, juris Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Dezember 2004, 14 W 814/04, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2004, 14 W 252/14, BeckRS 2004, 04938).Es ist grundsätzlich erforderlich, dass eine Zustimmung der Parteien bzw. eine gerichtliche Entscheidung nach § 13 Abs. 2 JVEG immer vor der jeweiligen Sachverständigentätigkeit erfolgt (Anschluss an OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Dezember 2004, 14 W 814/04, juris Rn. 15).
Diese Zustimmung bzw. Festsetzung erstreckt sich indes nicht ohne Weiteres auf sämtliche sich an das Ausgangsgutachten anschließenden gutachterlichen Tätigkeiten (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 W 44/14, juris Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2004 - 14 W 814/04, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2004 - 14 W 252/14, BeckRS 2004, 04938).
Vielmehr ist grundsätzlich erforderlich, dass eine Zustimmung der Parteien bzw. eine gerichtliche Entscheidung immer vor der jeweiligen Sachverständigentätigkeit erfolgen muss (OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2004 - 14 W 814/04, juris Rn. 15).
- OLG Koblenz, 07.07.2011 - 14 W 385/11
Pflichtverletzung des gerichtlichen Sachverständigen durch Treffen eigener …
Eine solche Dokumentation ist weder üblich noch sachdienlich, weil Anknüpfungspunkt für die Vergütung nicht der effektive, sondern der zur Erstattung des gefertigten Gutachtens erforderliche Arbeitsanfall ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 JVEG, vgl. Senat BauR 2005, 447). - FG Hamburg, 14.08.2013 - 3 KO 177/13
Gerichtskostengesetz: Gerichtskostenentstehung vor Rücknahme-Ankündigung
Die Erinnerung ist gemäß § 66 GKG ohne Fristbindung zulässig (Beschlüsse LG Aurich vom 03.01.2013 11 KLs I 26/80 -W-, AGS 2013, 196; OLG Koblenz vom 06.03.2012 14 W 124/12, NJW-RR 2012, 891; vom 09.12.2004 14 W 814/04, BauR 2005, 447; FG Hamburg vom 18.12.2010, Juris).