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   OLG Köln, 22.02.1996 - 14 WF 22/96   

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https://dejure.org/1996,5388
OLG Köln, 22.02.1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 850
  • FamRZ 1996, 1152
  • Rpfleger 1996, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99

    Wirksamkeit der fehlerhaften Zustellung; Wohnung im Sinne der

    Der Beklagte hatte es durch eine rechtzeitige Ummeldung, , Entfernung seines Namens auf dem Hausbriefkasten oder Stellung eines Nachsendeantrages selbst in der Hand, eine wirksame Zustellung in der Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin zu verhindern - ein Nachsendeantrag entspräche in dieser Wohnsituation nur der Wahrung der gebotenen Sorgfalt (vgl. BGH Beschl. vom 13. Juli 1979 - I ZB 4/79 - VersR 1979, 1030; OLG Köln, Beschl. vom 22. Febr. 1996 - 14 WF 22/96 - MDR 1996, 850) -oder durch verlässliche Absprachen eine sofortige Nachsendung zu gewährleisteten.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 7 U 16/18

    Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss

    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht generell darauf, dass der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG NJW-RR 1992, 1084; OLG Köln, MDR 1996, 850), da die tatsächlichen Voraussetzungen der "Wohnung" i.S.d. § 181 ZPO vom Zusteller regelmäßig nicht wahrgenommen werden.
  • OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 54/01

    Zulässigkeit einer Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

    Grundsätzlich ist jedoch von einer hinreichenden Erfolgsaussicht auszugehen, wenn es um die erstmalige Vernehmung von Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren geht, selbst wenn die Beweisbarkeit der Parteibehauptung eher unwahrscheinlich erscheint (vgl. BGH, NJW 1988, 266; OLG Köln, OLGR 1996, 171).

    Etwas anderes mag dann gelten, wenn nur eine Vernehmung des Prozessgegners als Partei nach § 445 ZPO in Betracht kommt und eine eingehende Stellungnahme des Gegners, für deren Unrichtigkeit sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, zuungunsten des Antragstellers vorliegt (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 171).

  • OLG Brandenburg, 08.05.2019 - 7 U 16/18
    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht generell darauf, dass der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG NJW-RR 1992, 1084; OLG Köln, MDR 1996, 850), da die tatsächlichen Voraussetzungen der "Wohnung" i.S.d. § 181 ZPO vom Zusteller regelmäßig nicht wahrgenommen werden.
  • OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender

    Das Beweisangebot "Parteivernehmung der Klägerin" ist, nachdem die Klägerin bereits schriftsätzlich substantiiert behauptet hat, es sei zu sexuellen Übergriffen des Beklagten gekommen, im vorliegenden Verfahren nicht geeignet, eine hinreichende Erfolgsaussicht dafür zu begründen, dass es diese Übergriffe nicht gegeben hat (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 171).
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