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   VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400   

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VGH Bayern, 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400 (https://dejure.org/2006,64615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400 (https://dejure.org/2006,64615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2006 - 14 ZB 04.2400 (https://dejure.org/2006,64615)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Die gesetzliche Vermutung des § 1a Nr. 6 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG erfasst auch Lebenspartnerschaften, bei denen trotz langjähriger Bindung die Begründung der Lebenspartnerschaft bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 14 ZB 04.2400 -, Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2013 - 2 A 11261/12 -, Schütz BeamtR ES/C II 2.3.1 Nr. 22).

    Die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung des Beamten im Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungspartnerschaft regelmäßig aus, es sei denn, dass sich die Begründung der Lebenspartnerschaft als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung dieser Kenntnis bestehenden Verpartnerungsentschlusses darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2009, a.a.O.; s. auch Urteil vom 18.04.1991, a.a.O.; Beschluss vom 02.10.2008, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26.03.2013 - 4 S 1278/12 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 19.09.2006, a.a.O., und vom 18.02.2014 - 14 ZB 11.452 -, Juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.02.2007, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.01.2008, a.a.O.).

    Allerdings sind hier Anhaltspunkte dafür, dass dem langjährigen Zusammenleben und gemeinsamen Wirtschaften der Klägerin und von Frau W. "ohne offiziellen Segen" eine langjährige bewusste Entscheidung zugrunde gelegen hätte, die Lebenspartnerschaft nicht einzugehen, um den vielfältigen gesetzlichen Regelungen, die für Ehe- und Lebenspartner gelten, nicht zu unterliegen (vgl. zur Ehe Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006, a.a.O.; vgl. zu § 46 Abs. 2a SGB VI auch Bayerisches LSG, Urteile vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 - und vom 07.05.2014 - L 13 R 1037/12 -, jeweils Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.12.2013 - L 18 KN 29/13 -, Juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.02.2014 - L 3 R 337/12 -, Juris), nicht ersichtlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2013 - 2 A 11261/12

    Keine Versorgungsehe trotz kurzer Ehezeit

    Die gesetzliche Vermutung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG erfasst auch Lebenspartnerschaften, bei denen trotz langjähriger Bindung die Eheschließung bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (BayVGH, Beschluss vom 19. September 2006 - 14 ZB 04.2400 -, juris).
  • VG Hannover, 11.11.2010 - 13 A 3678/09

    Anforderung an Widerlegung; Beamter; gesetzliche Vermutung; schwere Erkrankung;

    Wird die Ehe in Kenntnis einer schweren Erkrankung und der deshalb eingeschränkten Lebenserwartung des Beamten geschlossen, so ist dieser Umstand nach der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Bestätigung der gesetzlichen Versorgungsvermutung (vgl. VGH München, Beschluss vom 19.6.2006 - 14 ZB 04.2400 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.2009, NVwZ-RR 2010, 278).

    Dabei kommt es für die Bestätigung der Versorgungsvermutung nicht entscheidend darauf an, ob die Ehepartner den Verlauf der Krankheit subjektiv als lebensbedrohlich bzw. unheilbar eingeschätzt haben (vgl. VGH München, Beschluss vom 19.6.2006 - 14 ZB 04.2400; OVG Koblenz, Urteil vom 17.12.2007- 2 A 10800/07).

    Auch in den Fällen, in denen eine auf unbegrenzte Zeit angelegte Beziehung seit Jahrzehnten bestand und nur die formelle Legalisierung unterblieb, stellt sich die spätere Eheschließung bei der Dauer von weniger als einem Jahr nach der gesetzlichen Vermutung als Versorgungsehe dar (VGH München, Beschluss vom 19.6.2006 ,14 ZB 04.2400).

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 2 K 13.814

    Recht der Bundesbeamten; Witwengeld; Versorgungsehe; gesetzliche Vermutung;

    In dieser Konstellation kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Versorgung kausal für die Eheschließung war (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 6).

    Die Kenntnis vom lebensbedrohlichen Charakter einer Erkrankung setzt weder voraus, dass mit dem baldigen Ableben der erkrankten Beamten zu rechnen ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 29.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris Rn. 24) noch kommt es auf Kenntnisse der Unheilbarkeit der Krankheit an (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 13; B.v. 19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 7).

    Auch in den Fällen, in denen eine auf unbegrenzte Zeit angelegte Beziehung seit Jahrzehnten bestand und nur die formelle Legalisierung unterblieb, stellt sich die spätere Eheschließung bei der Dauer von weniger als einem Jahr nach der gesetzlichen Vermutung als Versorgungsehe dar (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 8).

  • VG München, 06.04.2017 - M 21 K 15.3207

    Kein Unterhaltsbeitrag für nachgeheiratete Witwe bei Versorgungsehe

    Selbst in Fällen, in denen eine auf unbegrenzte Zeit angelegte Bindung seit Jahrzehnten bestand und nur die formelle Legalisierung unterblieb, stellt sich die spätere Eheschließung nach der gesetzlichen Vermutung in der Regel als Versorgungsehe dar Das Bestehen einer langjährigen Lebensgemeinschaft reicht daher als solches nicht aus, die Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen, wenn sich die Partner angesichts einer ernsthaften Erkrankung zur Heirat entschließen (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 5 und 6; B.v. 24.8.2011 - 14 ZB 09.1067 - juris Rn. 5 und 6 m.w.N.).

    Bei der Bewertung, ob eine Verlobung stillschweigend aufgehoben worden ist, kommt auch dem Zeitablauf Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2006 a.a.O. - juris Rn. 8).

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 08.1338

    Für den zur Entkräftung der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltenen

    Sie kann deshalb auch nur durch besondere objektiv erkennbare Umstände, die einen anderen als den Versorgungszweck der Ehe mindestens ebenso wahrscheinlich machen, entkräftet werden (vgl. BVerwG vom 21.6.1996 Az. 2 B 157.95; vom 9.7.1971 Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7; BayVGH vom 27.8.2010 Az. 14 ZB 10.79 RdNr. 5; vom 19.9.2006 Az. 14 ZB 04.2400 RdNr. 4; vom 8.3.1996 IÖD 1997, 58).

    Die dargelegten zur Anwendung von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG höchstrichterlich herausgearbeiteten Maßgaben werden für den Fall, dass die Ehepartner im Zeitpunkt der Eheschließung von einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Beamten wussten, dadurch ergänzt, dass die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei dieser Konstellation regelmäßig ausscheiden soll (BVerwG vom 19.1.2009 Az. 2 B 14.08 RdNr. 7; vom 2.10.2008 Az. 2 B 7.08 RdNr. 3; vom 18.4.1991 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230, BayVGH vom 19.9.2006 Az. 14 ZB 04.2400 a.a.O. RdNr. 6; vom 1.12.1998 IÖD 1999, 174; HessVGH a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 21 ZB 08.3122

    Hinterbliebenenversorgung / Witwengeld; Regelvermutung; Versorgungsehe;

    Diese gesetzliche Vermutung erfasst die Fälle, in denen trotz langjähriger Bindung die Eheschließung bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (vgl. BayVGH vom 19.9.2006 Az. 14 ZB 04.2400 ), oder wenn die Heirat in Kenntnis einer schweren Erkrankung sowie der deshalb eingeschränkten Lebenserwartung eines Ehepartners erfolgt ist (vgl. OVG Hamburg vom 28.10.20004, NVwZ-RR 2006, 196).

    Diese gesetzliche Vermutung einer Versorgungsabsicht kann der hinterbliebene Ehepartner durch besondere, objektiv erkennbare Umstände, die einen anderen Zweck der Ehe mindestens wahrscheinlich machen, widerlegen (vgl. BayVGH vom 19.9.2006 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Die gesetzliche Vermutung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG erfasst auch Lebenspartnerschaften, in denen - wie hier - trotz langjähriger Bindung die Eheschließung bis kurz vor dem Tod eines Partners hinausgeschoben wurde (BayVGH, B.v.19.9.2006 - 14 ZB 04.2400 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG RhPf, U.v. 29.10.2013 - 2 A 11261/12 - juris Rn. 20).
  • VG Trier, 29.11.2011 - 1 K 1053/11

    Hinterbliebenenversorgung: gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei

    27 Eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG möglich, wenn besondere, objektiv erkennbare Umstände dargetan sind, die einen anderen Zweck der Ehe als den der Versorgung mindestens wahrscheinlich machen (BayVGH, Beschluss vom 19. September 2006 - 14 ZB 04.2400 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 14 B 10.2383

    Berufung; Beamtenrecht; Versorgungsehe; Vermutung der Versorgungsehe nicht

    Die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Herrn ... ist jedoch dann nicht entscheidend für die Annahme einer Versorgungsehe, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohenden Erkrankung des Partners bestehenden Heiratsentschlusses erweist (vgl. z.B. BayVGH vom 1.12.1998 Az. 3 B 95.3050 RdNr. 39; BayVGH vom 19.9.2006 Az. 14 ZB 04.2400 RdNr. 8).
  • VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236

    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe

  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.1067

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz;

  • VG München, 28.08.2008 - M 12 K 08.302

    Witwengeld; Versorgungsehe

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