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   VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023   

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VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023 (https://dejure.org/2013,3917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023 (https://dejure.org/2013,3917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 14 ZB 13.30023 (https://dejure.org/2013,3917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylverfahren; Verfolgungsgefahr für illegal ausgereiste Iraner bei einer Rückkehr; grundsätzliche Bedeutung (verneint).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.11.2004 - 14 ZB 04.30997
    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023
    Sie ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits geklärt Danach ist den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt, dass Asylbewerber aus dem Iran überwiegend aus anderen als politischen Gründen versuchen, in Deutschland einen dauernden Aufenthalt zu erreichen und hierzu Asylverfahren betreiben, also eine Asylantragstellung keinen Rückschluss auf die politische Einstellung des Asylbewerbers zulässt (BayVGH, B.v. 23.11.2004 - 14 ZB 04.30997 - juris).

    Weil bei der gegebenen Sach- und Rechtslage - eine Vorverfolgung ist nicht glaubhaft gemacht worden - sowohl hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als auch in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen der Gefahrprognose der Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" zugrunde zu legen ist (vgl. dazu näher BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 18 bis 22), bietet die zitierte Stellungnahme infolgedessen auch keine Veranlassung, von der bisherigen gefestigten Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 23.11.2004 - 14 ZB 04.30997 - juris) abzugehen.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023
    Weil bei der gegebenen Sach- und Rechtslage - eine Vorverfolgung ist nicht glaubhaft gemacht worden - sowohl hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als auch in Bezug auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen der Gefahrprognose der Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" zugrunde zu legen ist (vgl. dazu näher BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377 Rn. 18 bis 22), bietet die zitierte Stellungnahme infolgedessen auch keine Veranlassung, von der bisherigen gefestigten Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 23.11.2004 - 14 ZB 04.30997 - juris) abzugehen.
  • EGMR, 09.03.2010 - 41827/07

    Schweden, Iran, Glaubwürdigkeit, Beweislast, Vorverfolgung, Prognose,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023
    Gleiches gilt in Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. März 2010 - R.C./ Sweden, Nr. 41827/07 -, auf das der Kläger hinweist.
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 12.30263

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Iran); Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2013 - 14 ZB 13.30023
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erhebliche wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124 Rn. 36).
  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207

    Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung,

    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (st. Rspr., z. B. BayVGH, B. v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 2 m. w. N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 36 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2015 - 14 ZB 14.30444

    Iran

    § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG setzt voraus, dass die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, aber klärungsbedürftig und über den zu entscheidenden Fall hinaus bedeutsam ist (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 2 m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2018 - 14 ZB 17.30670

    Verfolgungsgefahr kann nicht allein aus in Deutschland erfolgendem

    Geklärt ist weiter, dass seitens der iranischen Behörden Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber in Deutschland realistisch eingeschätzt werden und aus einer solchen Asylantragstellung kein Rückschluss auf die politische Einstellung oder religiöse Gesinnung des Asylbewerbers gezogen wird (BayVGH, B.v. 25.2.2013 - 14 ZB 13.30023 - juris Rn. 3; B.v. 7.11.2016 - 14 ZB 16.30380 - juris Rn. 12).
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