Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Online-Videorekorder / Online Videorekorder / Onlinevideorekorder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 16 § 19a § 53 Abs. 1 S. 1 § 87 Abs. 1, 5
Zulässigkeit eines sog. Online-Videorekorders - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 04.08.2006 - 5 O 1058/06
- OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 138
- ZUM 2007, 385
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Braunschweig, 07.06.2006 - 9 O 869/06
Online-Videorecorder urheberrechtswidrig
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
Sie darf sich nicht auf eine oberflächliche, rein deskriptive Betrachtung beschränken, sondern hat eine normative Bewertung vorzunehmen, die insbesondere am Schutz der gesetzlichen Regelung auszurichten ist (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 298 - Online-Video-Rekorder).Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I, ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Rekorder).
c) Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Beklagte darüber hinaus dem Endnutzer die Vervielfältigung durch den Empfang der Sendung beschafft (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online-Video-Rekorder).
d) Es bleibt deshalb festzuhalten, dass sich der Beklagte mit seinem Geschäftsmodell eine urheberrechtlich relevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität erschließt, die sich mit den eine Privilegierung rechtfertigenden Erwägungen nicht mehr vereinbaren lässt (LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online-Video-Rekorder, unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 495, 463 - CB-Infobank I).
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02
HOTEL MARITIME
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
Selbst wenn man ebenso, wie dies zum Teil für das Wettbewerbsrecht befürwortet wird (siehe Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG , Einl. 5.8; siehe auch BGH GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIM), im Sinne einer einschränkenden autonomen Anknüpfung darauf abstellt, ob das Internetangebot den relevanten Markt zu beeinflussen vermag, besteht an der Anwendbarkeit deutschen Rechts kein Zweifel. - BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95
CB-infobank I
Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I, ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Rekorder).