Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11047
OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06 (https://dejure.org/2006,11047)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.12.2006 - 14 U 1735/06 (https://dejure.org/2006,11047)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 14 U 1735/06 (https://dejure.org/2006,11047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,11047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Online-Videorekorder / Online Videorekorder / Onlinevideorekorder

    §§ 16, 19a, 53 Abs. 1 S. 1, 87 Abs. 1, Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 16 § 19a § 53 Abs. 1 S. 1 § 87 Abs. 1, 5
    Zulässigkeit eines sog. Online-Videorekorders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 138
  • ZUM 2007, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Braunschweig, 07.06.2006 - 9 O 869/06

    Online-Videorecorder urheberrechtswidrig

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
    Sie darf sich nicht auf eine oberflächliche, rein deskriptive Betrachtung beschränken, sondern hat eine normative Bewertung vorzunehmen, die insbesondere am Schutz der gesetzlichen Regelung auszurichten ist (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 298 - Online-Video-Rekorder).

    Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I, ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Rekorder).

    c) Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Beklagte darüber hinaus dem Endnutzer die Vervielfältigung durch den Empfang der Sendung beschafft (so auch LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online-Video-Rekorder).

    d) Es bleibt deshalb festzuhalten, dass sich der Beklagte mit seinem Geschäftsmodell eine urheberrechtlich relevante Nutzung in einem Ausmaß und einer Intensität erschließt, die sich mit den eine Privilegierung rechtfertigenden Erwägungen nicht mehr vereinbaren lässt (LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 400 - Online-Video-Rekorder, unter Hinweis auf BGH GRUR 1997, 495, 463 - CB-Infobank I).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
    Selbst wenn man ebenso, wie dies zum Teil für das Wettbewerbsrecht befürwortet wird (siehe Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG , Einl. 5.8; siehe auch BGH GRUR 2005, 431, 432 - HOTEL MARITIM), im Sinne einer einschränkenden autonomen Anknüpfung darauf abstellt, ob das Internetangebot den relevanten Markt zu beeinflussen vermag, besteht an der Anwendbarkeit deutschen Rechts kein Zweifel.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2006 - 14 U 1735/06
    Bestätigt wird diese Einschätzung auch dadurch, dass nach der Rechtsprechung des BGH selbst das privilegierte Herstellenlassen durch einen Dritten nur in Fällen vorliegen kann, in denen der Dritte lediglich "notwendiges Werkzeug" des eigentlich privilegierten Privatnutzers ist (BGH GRUR 1997, 459, 462 - CB-Infobank I, ebenso unter Hinweis auf die Entscheidung LG Braunschweig ZUM-RD 2006, 396, 399 - Online-Video-Rekorder).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht