Rechtsprechung
   BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2083
BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R (https://dejure.org/1998,2083)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R (https://dejure.org/1998,2083)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 24/96 R (https://dejure.org/1998,2083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Kindergeld an Träger öffentlicher Jugendhilfe - Einrechnung des Zählkindervorteils bei einem Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag durch Heranziehung per Verwaltungsakt - Analoge Anwendung der Pfändungsvorschrift des § 54 Abs.5 S.2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch ...

  • Judicialis

    SGB X § 104; ; SGB I § 48; ; SGB I § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 566
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 31/90

    Anspruchsvoraussetzungen auf höhere Auszahlung des Kindergeldes - Der sog.

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R
    Eine Abzweigung nach § 48 SGB I, die den Erlaß eines Verwaltungsaktes auch gegenüber dem begünstigten Leistungsträger erfordert (BSG, Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 -, nicht veröffentlicht) wird vom Kläger jedenfalls im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht; die Richtigkeit der ergangenen Bescheide unter diesem Gesichtspunkt wird von ihm nicht bestritten.

    Dies hat der 10. Senat des BSG bereits zu den entsprechenden Vorschriften des zum 1. Januar 1991 außer Kraft getretenen Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Jugendwohlfahrtsgesetz ) vom 25. April 1977 (BGBl I S 633, 795) durch Urteil vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 - entschieden, dabei aber maßgebend darauf abgestellt, daß die Heranziehung des Unterhaltsverpflichteten zum Kostenbeitrag nach den §§ 69, 85 Abs. 1 JWG und den §§ 5, 6 JWG im Ermessen des Trägers der Jugendhilfe gestanden hat.

    Die Entscheidung weicht nicht von derjenigen des 10. Senats im Verfahren 10 RKg 31/90 (Urteil vom 8. April 1992) ab.

  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R
    Deshalb bedarf es auch keiner Entscheidung zu der von der Beklagten mit Blick auf die Regelung des § 93 Abs. 5 SGB VIII aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang eine Zweckidentität zwischen den vom Kläger für den Sohn KH erbrachten Jugendhilfeleistungen nach § 27 SGB VIII und dem Kg besteht (vgl Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 56.92 BVerwGE 96, 379 zur fehlenden Zweckidentität zwischen Kg und den Leistungen für den Lebensunterhalt in einer Einrichtung nach § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundessozialhilfegesetz im Fall einer auf § 43 Abs. 3 BSHG gestützten Anfechtungsklage der zu einem Kostenbeitrag herangezogenen unterhaltspflichtigen Eltern).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 6/01 R

    Kostenerstattung - Erstattungsanspruch - Vorrang-Nachrangverhältnis - Träger der

    Mithin ist der Sachverhalt einer einseitigen hoheitlichen Regelung nicht zugänglich (vgl BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 13 S 44 f).

    Abgesehen davon, dass § 93 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII vom Jugendhilfeträger fordert, den Kostenbeitrag nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 dieser Vorschrift sowie des § 94 SGB VIII zu ermitteln und durch Leistungsbescheid festzusetzen (vgl zur Begründung dieser - zunächst in § 81 Abs. 5 SGB VIII enthaltenen - Regelung BT-Drucks 11/5948 S 109), ist - trotz des insoweit etwas undeutlichen Gesetzestextes ("... ein Kostenbeitrag erhoben werden kann") aus Gründen der Rechtssicherheit und eines effektiven Rechtsschutzes des Betroffenen auch im Rahmen des § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X das Vorliegen eines entsprechenden Leistungsbescheides zu verlangen (vgl BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 13 S 45 f).

    Nicht anders verhält es sich bei dem in § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X vorgesehenen vollstreckungsähnlichen Zugriff auf Sozialleistungen des Kostenpflichtigen (vgl dazu BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 13).

  • BFH, 28.04.2010 - III R 43/08

    Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung von Kindergeld wegen

    Denn § 76 Satz 2 Nr. 1 EStG, der die Höhe des pfändbaren Teils des Kindergeldes regelt, ist Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes, dass der Gesamtbetrag des Kindergeldes allen Kindern gleichmäßig zugute kommen soll (vgl. BSG-Urteil in SozR 3-1300 § 104 Nr. 13, zur Pfändungsschutzvorschrift des § 54 Abs. 5 Satz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch).
  • FG Düsseldorf, 15.12.1999 - 9 K 5749/98

    Kindergeld; Rechtsweg; Erstattungsanspruch; Abzweigung; Jugendhilfe -

    Ein solcher Anspruch ist gegenüber dem zuständigen Leistungsträger ohne Erlaß eines Verwaltungsaktes geltend zu machen, da sich die Leistungsträger insoweit wie bei gewöhnlichen Erstattungsansprüchen nach §§ 102 ff. SGB X gleichrangig gegenüberstehen und der Sachverhalt einer hoheitlichen Regelung nicht bedarf (vgl. BSG Urteile vom 6. April 1960 2 RU 198/57 BSGE 12, 65 und vom 22. Januar 1998, B 14/10 KG 24/96 R NVwZ-RR 1998, 566).

    Die ausdrückliche Verweisung in § 74 Abs. 5 EStG auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften über Erstattungsansprüche nach § 104 SGB X zeigt, daß nach Auffassung des Gesetzgebers die Familienkassen jedenfalls wie ein Sozialleistungsträger anzusehen sind (vgl. auch BSG Urteil vom 22. Januar 1998 a.a.O.).

    Der Bescheid ist mit der Bekanntgabe an die Beigeladene wirksam und mit Ablauf der Widerspruchsfrist bestandskräftig und somit bindend geworden (vgl. BSG Urteil vom 22. Januar 1998, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.11.2002 - 4 K 1903/01

    Erstattungsanspruch der Jugendhilfe gegenüber Familienkasse

    Ein solcher Anspruch ist gegenüber dem zuständigen Leistungsträger ohne Erlass eines Verwaltungsaktes geltend zu machen, da sich die Leistungsträger insoweit wie bei gewöhnlichen Erstattungsansprüchen nach §§ 102 ff SGB X gleichrangig gegenüberstehen und der Sachverhalt einer hoheitlichen Regelung nicht bedarf (vgl. BSG-Urteil vom 22. Januar 1998, B 14/10 KG 24/96 R NVwZ-RR 1998, 566).

    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich um die Pfändung einer Sozialleistung (Urteil des BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 24/96 R, NVwZ-RR 1998, S. 566).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht der Senat davon aus, dass im Rahmen des § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X zunächst ein Kostenbeitragsbescheid des Trägers der Jugendhilfe erforderlich ist, dass jedoch Einwendungen des Trägers des Kindergeldes gegen die Rechtmäßigkeit des Kostenbeitragsbescheides unerheblich sind, wenn dieser Bescheid bestandskräftig geworden ist (BSG-Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, NVwZ-RR 1998, S. 566).

  • LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 9 AS 1180/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

    Die Entscheidungen des BSG (Urteil vom 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R) und des BFH (Urteil vom 28. April 2010 - III R 48/08), in denen von einer gleichmäßigen Verteilung des Kindergelds nach Köpfen ausgegangen wird, sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10521/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar 1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 10 K 10321/06

    Bemessung des Erstattungsanspruchs des Sozialleistungsträgers gem. § 74 Abs. 2

    Mithin stellt § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X eine verkürzte Form der Zwangsvollstreckung dar und handelt es sich funktional um die Pfändung eines Steuervergütungsanspruchs bzw. einer Sozialleistung (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Januar1998 -B 14/10 KG 24/96 R- zu §§ 48 Abs. 1 Satz 2 und 54 Abs. 5 Satz 2 SGB I betreffend sozialrechtliches Kindergeld mit nicht berücksichtigtem Zählkindervorteil; ebenso FG Köln, Urteil vom 31. August 2000 -2 K 2108/99- betreffend den Ausgleich des Zahlkindvorteils).
  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 900/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 3-1300 § 104 Nr. 13).
  • VG Minden, 29.06.2012 - 6 K 2076/10

    Erstattungsansprüche eines Jugendhilfeträgers bei Gewährung von

    vgl. Becker, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: April 2012, K § 104 Rn. 18; BSG, Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 24/96 R -, NVwZ-RR 1998, 566 = Juris, Rn. 14 und 19.
  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 183/01

    Anspruch des Sozialleistungsträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

    § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X stellt mithin eine verkürzte Zwangsvollstreckung dar; funktional handelt es sich demzufolge um die Pfändung einer Sozialleistung (so auch FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 22. November 2002 - 4 K 1903/01, EFG 2003, 631 ; ebenso Bundessozialgericht - BSG-Urteil vom 22. Januar 1998 B 14/10 KG 24/96 R, SozR 31300 § 104 Nr. 13).
  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 2517/03

    Kindergeldanspruch aufenthaltsrechtlich lediglich geduldeter Ausländer ohne

  • SG Lüneburg, 19.11.2009 - S 7 AL 35/09
  • FG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 K 89/97

    Geltendmachung eines Kindergelderstattungsanspruch von Sozialleistungsträger

  • VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 188/09

    Erstattungsstreit zwischen Jugendhilfeträgern; Höhe des Kostenbeitrags nach § 94

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 1807/01

    Anspruch des Sozialhilfeträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten

  • FG Düsseldorf, 28.04.2004 - 18 K 5090/03

    Kindergeld; Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers; Bereitschaftspflege;

  • FG Brandenburg, 13.05.2004 - 6 K 1098/03

    Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung des Kindergeldes von der

  • VG Gera, 22.04.2010 - 6 K 188/09

    Kinder- und Jugendhilfe syowie Jugendförderungsrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht