Rechtsprechung
   BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1071
BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93 (https://dejure.org/1994,1071)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93 (https://dejure.org/1994,1071)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 14/14b REg 9/93 (https://dejure.org/1994,1071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben (zu den Ausländern, die keiner Aufenthaltsgenehmigung bedürfen, vgl BSGE 70, 197, 205).

    Der Senat hatte bisher nur Fälle zu beurteilen, in denen sich der aufenthaltsrechtliche Verwaltungsakt keine Rückwirkung beimaß; er brauchte deshalb die Frage, ob der Anspruch auf Erzg erst mit der Erteilung des Aufenthaltstitels für die Zukunft entsteht, nicht zu entscheiden (vgl BSGE 70, 197, 201).

    Während es für den Kindergeldanspruch nach der zeitgleich mit dem BErzGGÄndG durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I S 1294) eingefügten und ebenfalls durch das AuslRNG geänderten Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG (in der bis zur Änderung durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 <BGBl I S 2353> geltenden Fassung) nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr genügte, daß der Ausländer nach den §§ 51, 53 oder 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, und die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG damit als Prognosevorschrift ausgestaltet war (vgl BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; BSGE 72, 8, 9), hat der Gesetzgeber für das Erzg nicht an eine Prognose, sondern an das Vorliegen der ausländerbehördlichen Entscheidung angeknüpft.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG insoweit auftreten, als die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).

    In der Entscheidung BSGE 70, 197, 209 = SozR aaO hat der Senat im Falle rechtswidriger Verzögerung des Asylverfahrens oder des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens die Antragsteller darauf verwiesen, den dafür vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere in Form der Untätigkeitsklage, in Anspruch zu nehmen.

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).

    Während es für den Kindergeldanspruch nach der zeitgleich mit dem BErzGGÄndG durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I S 1294) eingefügten und ebenfalls durch das AuslRNG geänderten Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG (in der bis zur Änderung durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 <BGBl I S 2353> geltenden Fassung) nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr genügte, daß der Ausländer nach den §§ 51, 53 oder 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, und die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG damit als Prognosevorschrift ausgestaltet war (vgl BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; BSGE 72, 8, 9), hat der Gesetzgeber für das Erzg nicht an eine Prognose, sondern an das Vorliegen der ausländerbehördlichen Entscheidung angeknüpft.

    Die dadurch eintretenden unvermeidlichen Verzögerungen und Härten hat der Gesetzgeber - ohne daß dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre - in Kauf genommen (vgl dazu BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).

  • BSG, 14.01.1986 - 5a RKn 4/84

    Zur Frage eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens der Behörde eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 1 B 49.93

    Ausweisungsschutz - Hinweis auf Neuregelung - Grundsatzrevision -

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis oder -erlaubnis überhaupt zulässig ist (dafür ohne Begründung: Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, § 13 AuslG RdNr 10; zur Unzulässigkeit einer auf einen Zeitraum vor Antragstellung rückwirkenden Verlängerung: BVerwGE 67, 47, 51 ; BVerwG Urteil vom 19. August 1993, 1 B 49/93 ).
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Die Bescheinigung über die vorläufige Erlaubnis des Aufenthalts nach diesen Vorschriften ist (bzw war) keine Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis oder -befugnis iS von § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG (so bereits: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3 und Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 1992, 14b/4 REg 11/91).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Während es für den Kindergeldanspruch nach der zeitgleich mit dem BErzGGÄndG durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I S 1294) eingefügten und ebenfalls durch das AuslRNG geänderten Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG (in der bis zur Änderung durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 <BGBl I S 2353> geltenden Fassung) nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr genügte, daß der Ausländer nach den §§ 51, 53 oder 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, und die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG damit als Prognosevorschrift ausgestaltet war (vgl BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; BSGE 72, 8, 9), hat der Gesetzgeber für das Erzg nicht an eine Prognose, sondern an das Vorliegen der ausländerbehördlichen Entscheidung angeknüpft.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91
    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 30.10.1985 - 5b RJ 86/84

    Verletzung der Betreuungspflicht des Leistungsträgers gegenüber Versicherten

    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines Fehlverhaltens der Behörde eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
    Auszug aus BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93
    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen -

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Rückwirkende Kraft entfaltet die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels selbst dann nicht, wenn der Beginn der Geltungsdauer des Titels auf einem Zeitpunkt vor seiner tatsächlichen Erteilung zurückreicht (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Der Senat hat auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dadurch auftreten können, daß die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    In diesen Fällen ist dem Bürger die Sozialleistung zuerkannt worden, wenn aufgrund eines solchen Fehlverhaltens eine Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt war (vgl BSG SozR 2200 § 1241a Nr. 9; SozR 2200 § 1241d Nr. 9, SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Ein Fehlverhalten einer anderen Behörde muß sich der zuständige Sozialleistungsträger aber im Rahmen eines Herstellungsanspruchs grundsätzlich nicht zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSGE 71, 217 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8; BSG SozR 1200 § 14 Nrn 26, 28, 29; BSGE 58, 283 = SozR 1200 § 14 Nr. 19; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    So ist zB eine Erzg-Behörde selbst dann nicht gehindert, die Verzögerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dem Berechtigten anspruchsausschließend entgegenzuhalten, wenn die Verzögerung ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde fällt (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12) und der Berechtigte seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um der Verzögerung entgegenzuwirken (zB frühzeitige Beantragung der Anschluß-Aufenthaltserlaubnis; Hinweis auf den laufenden Bezug von Erzg und auf die Abhängigkeit des weiteren Bezugs des Erzg von der Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis; im Einzelfall auch Inanspruchnahme von Rechtsschutz, etwa in Form der Untätigkeitsklage, vgl BSGE 70, 197, 209 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Auch bei einem ausländischen Ehegatten eines Deutschen steht der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis der erteilten Erlaubnis nicht gleich (Fortführung von BSG vom 24.3.1992 - 14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 sowie BSG vom 9.2.1994 - 14/14b REg 9/93 und 22.2.1995 - 14 REg 7/94 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 und 14).

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm sogar auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat sowohl zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91) als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des AuslRNG entschieden hat (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Die Erzg-Behörde ist nicht gehindert, sogar eine trotz Ausschöpfung aller Rechtsbehelfe eingetretene Verzögerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dem Betroffenen anspruchsausschließend entgegenzuhalten (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Für den Schaden in Form entgangenen Erzg, der aufgrund einer pflichtwidrigen Verzögerung des Verfahrens durch die Ausländerbehörde bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstanden ist, verbleibt der Amtshaftungsanspruch nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 34 Grundgesetz (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Vielmehr beruht sie entscheidend darauf, daß der Gesetzgeber die mit der getroffenen Regelung verbundenen unvermeidlichen Verzögerungen und Härten gesehen und ungeachtet des Grundes für den "verspäteten" Abschluß des ausländerrechtlichen Verfahrens in Kauf genommen hat (BSGE 70, 197; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Liegt ein Fehlverhalten des JA nicht vor, so braucht nicht mehr geprüft zu werden, inwiefern dieses Fehlverhalten auch dem Beklagten in Gestalt des AFS als Träger des LBlindG zurechenbar ist (vgl insofern zur Zurechnung des Fehlverhaltens anderer Behörden im Rahmen eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 59, 190, 191 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; BSGE 64, 89 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 und SozR 3-7833 § 1 Nr. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht